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Findok · Richtlinien

UP-5800

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung

geltende FassungRichtlinie2020-0.675.587gilt ab 01.10.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-5800

Wortlaut laut Findok

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.675.587
Stammnummer
78659
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.10.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF