Findok · Richtlinien
UP-5800
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinie2020-0.675.587gilt ab 01.10.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-5800
Wortlaut laut Findok
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.675.587
- Stammnummer
- 78659
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.10.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF