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Findok · Richtlinien

UP-6200

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung

geltende FassungRichtlinie2025-0.604.038gilt ab 29.04.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-6200

Wortlaut laut Findok

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Handelsübereinkommen nicht vorgesehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.604.038
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0004-IV/7/2017
Stammnummer
72723
Enthalten in Fassung
6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
29.04.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF