Findok · Richtlinien
UP-6200
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinie2025-0.604.038gilt ab 29.04.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-6200
Wortlaut laut Findok
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Handelsübereinkommen nicht vorgesehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.604.038
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0004-IV/7/2017
- Stammnummer
- 72723
- Enthalten in Fassung
- 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 29.04.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF