Findok · Richtlinien
UP-7100
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinie2025-0.753.483gilt ab 03.09.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-7100
Wortlaut laut Findok
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im vorliegenden Abkommen nicht vorgesehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.753.483
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0037-III/11/2019
- Stammnummer
- 75497
- Enthalten in Fassung
- 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 03.09.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF