…erwachsene Belastung außergewöhnlich, ihm zwangsläufig erwachsen und habe seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt darauf, dass den Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit, welche lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens seien, das Merkmal…
…14/0294, betr. Kosten durch das Führen eines Zivilprozesses). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind;…
… VwGH 19.12.2000, 99/14/0294). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind. Lehre und…
… VwGH 19.3.1998, 95/15/0024). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst direkte oder indirekte Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.S. (in der Folge: Bw.), vertreten durch Dr. Michael Vallender, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Paulanergasse 14, vom 29. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 19. März 2004 betreffend Pfändung und Überweisung einer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien vom 12. September 2002 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei Dr. Rauschenberger Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. März 2004…
…89/13/0037; VwGH 19.3.1998, 95/15/0024). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens…
…Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine Ärztin, beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung 2010 Prozesskosten aus einem Zivilrechtsstreit als außergewöhnliche Belastung. Die Bw. besitzt eine Eigentumswohnung in xxxx, Gasse. Die geänderte…
…Gesellschafters Rz 1504: Kosten, die einem Gesellschafter aus seinem eigenen betrügerischen Vorgehen gegen seine Mitgesellschafter erwachsen, stellen für ihn keine Betriebsausgaben dar (VwGH 13.11.1953, 1262/51, betr. aus einer unredlichen Geschäftsführung resultierende Aufwendungen für einen Zivilrechtsstreit). Bewirtungskosten Rz 1505: Siehe Rz 4814 ff.
…VwGH 19.3.1998, 95/15/0024). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten pflichtige geklagt wird u…
…dass eine durch die ***A-Gruppe*** veranlasste strafrechtliche Verfolgung des Beschwerdeführers nach dessen endgültigem persönlichem Obsiegen im Zivilrechtsstreit im Herbst 2013 und nach der Aufhebung des Konkurses der ***X-GmbH_neu*** (vormals ***X-GmbH_alt***) nach Schlussverteilung (Verteilungsmasse lediglich 16.562,24 €) im Juni…
…geltend gemachten Kosten blieben außer Ansatz. Begründend wurde ausgeführt, dass die Zwangsläufigkeit bei Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit im Zusammenhang mit Mietrechtsstreitigkeiten nicht gegeben sei, weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen nicht berücksichtigt werden könnten. In der Beschwerde vom 22.06.2023, die sich gegen die Nichtanerkennung der…
…den im Zusammenhang mit der Scheidung geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung, dass Kosten eines Zivilrechtsstreites dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig seien, wenn diese lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen oder sonst Folge eines von diesem gesetzten Verhaltens…
…stellen diese zusätzlichen Ausgaben eine außergewöhnliche Belastung seiner wirtschaftlichen Lage dar. Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 und berücksichtigte die außergewöhnliche Belastung nicht, da die Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit nicht abzugsfähig seien. Die Prozesskosten seien lediglich die Folge der durch den Bf…
…AIS auf Gasse 1); Angeblich ist jedoch Gasse 3 an den Bf. [Vater] vermietet. Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom…
…0100; VwGH 16.1.1991, 89/13/0037). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind (Beklagtenstellung)…
…resultierte. Zur Begründung dieses Bescheides wurde ausgeführt, dass Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften höchstens im Ausmaß von € 100,00 als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten. Weiters wurde in der Begründung ausgeführt, dass Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit (Erbrechtstreitigkeiten, vgl. VwGH vom 14. Februar 1984…
…89/13/0037; VwGH 19.3.1998,95/15/0024). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.122000,99/14/0294) oder sonst Folge eines von Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind…
…etc.. Ein Plan der betroffenen Grundstücksnummern bzw. einen Grundtausch betreffend wurde vorgelegt. Aus den vorgelegten Unterlagen ließ sich entnehmen, dass es einen Zivilrechtsstreit im Zusammenhang mit den betreffenden Grundstücken gibt. Dies wurde auch in einem späteren Telefonat mit dem Bw. bestätigt. Der Bw. sieht sich…