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UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Jungmeier Steuerberatungs GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 253/14, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. September 2012, ErfNr. x1, StNr. y1 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 2/3

…Meinung der Bw. kann es sich bei der "unternehmerischen Beteiligung" des Genussrechtsberechtigten auch um eine gewinnabhängige, mit dem Genussrechtsnennbetrag gedeckelte Vergütung handeln, solange sie keine Zinsenstundung ist. 6.5. Berufungsentscheidungen des UFS 7.11.2005, RV/3005-W/02 , UFS 7.11.2005, RV/3003…

UFSW RV/2888-W/12Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.) Siehe auch UFS 8.10.2012, RV/1328-W/08 ua.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 3/3

…führen dürfen (gewinnabhängiger fixer Zins), die durch Verluste ausgefallenen Dividenden nur bei entsprechendem Gewinn bis spätestens zum Ende der Laufzeit nachgeholt werden können (d.h. keine Zinsenstundung), Verlustbeteiligung bis zu 100% des Nennbetrages des Genussrechtes nach Verbrauch des Grundkapitals der Bw. (Genusspflicht) und eine Beteiligung…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 2/4

§ 299 BAO abgewiesen wurde, Berufung erhoben. Zwar würde im KVG das Genussrecht nicht definiert, doch aus der Würdigung der übrigen Tatbestände sei ersichtlich, dass nur solche Gesellschaftsrechte erfasst wären, die eine gesellschafterähnliche Stellung vermittelten. Eingewendet wurde, dass diese "A " Produkte nicht von § 5 KVG erfasst…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 3/4

…Entgegen der Meinung der Bw. kann es sich bei der "unternehmerischen Beteiligung" des Genussrechtsberechtigten auch um eine gewinnabhängige, mit dem Genussrechtsnennbetrag gedeckelte Vergütung handeln, solange sie keine Zinsenstundung ist. 6.5. Berufungsentscheidungen des UFS 7.11.2005, RV/3005-W/02, UFS 7.11.2005…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 4/4

…führen dürfen (gewinnabhängiger fixer Zins), die durch Verluste ausgefallenen Dividenden nur bei entsprechendem Gewinn bis spätestens zum Ende der Laufzeit nachgeholt werden können (d.h. keine Zinsenstundung), Verlustbeteiligung bis zu 100% des Nennbetrages des Genussrechtes nach Verbrauch des Grundkapitals der Bw. (Genusspflicht) und eine Beteiligung…

BFG RV/5300023/2013Bemessungsgrundlage für Stundungszinsen bei nachträglicher Anerkennung einer weiteren Ratenzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2014

Bahnhofplatz 7 4020 FA www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in der Finanzstrafsache gegen Bf, geboren am 19XX, whft. in L , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des…

RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO) Rz 324: Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind, durch die Abgabenbehörde nur zulässig, wenn…

EAS 344Stundungszinsen bei lang andauerndem Verständigungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2280/1/1-IV/4/9304.01.1994

  Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…

BFG RV/7400082/2023Haftung, Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe, keine Gleichbehandlungsberechnung vorgelegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2023Teil 3/3

1. Ein gesetzlicher Haftungstatbestand ist gegeben, wenn die Gesellschaft bei Liquiditätsproblemen das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung verletzt. Die gesetzliche Haftung tritt nicht bei bloß geschuldeten oder nicht bezahlen Steuern ein. Die Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer schuldhaft das Gläubigergleichbehandlungsprinzip verletzt. Diese Gleichbehandlungsvorgabe verlangt…

EAS 3104Forderungen mit Gewinnbeteiligung im DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3090-IV/4/200925.11.2009

…gelangen können. Der Umstand, dass der Genussscheininhaber im Fall einer Minderverzinsung einen Zinsennachzahlungsanspruch erlangt, wird keine Beurteilung als bloße Zinsenstundung rechtfertigen, wenn - wegen der hohen Grundverzinsung - eine derartige Zinsennachzahlung eher unwahrscheinlich ist. Unter den gegebenen Umständen besteht daher auf österreichischer Seite die Bereitschaft, eine deutsche…

BFG RV/7101476/2018Gesellschaftsteuer bei Einräumung eines Genussrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2024Teil 2/3

…Verlusten teil und es kommt zu keiner Nachholung der ausgefallenen Vergütung sowohl von 6% als auch von 2%. Da mit dem Auslaufen der Genussscheine die Nachholbarkeit ihr Ende findet, liegt keine Zinsenstundung, die für den Darlehenscharakter der Genussscheine spräche, vor... Teilnahme am Verlust der Bf…

BFG RV/7101477/2018Gesellschaftsteuer iZm Einräumung eines Genussrechtes - gewinnabhängige Beteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2023Teil 2/3

…Verlusten teil und es kommt zu keiner Nachholung der ausgefallenen Vergütung sowohl von 6% als auch von 2%. Da mit dem Auslaufen der Genussscheine die Nachholbarkeit ihr Ende findet, liegt keine Zinsenstundung, die für den Darlehenscharakter der Genussscheine spräche, vor... Teilnahme am Verlust der Bf…

BFG RV/7100662/2012Gesellschaftsteuer für einen Zuschuss eines Genussrechtsberechtigten gegen Gewährung einer Gewinnbeteiligung mit Mindestverzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2019Teil 1/2

…Verlusten teil und es kommt zu keiner Nachholung der ausgefallenen Vergütung sowohl von 6% als auch von 2%. Da mit dem Auslaufen der Genussscheine die Nachholbarkeit ihr Ende findet, liegt keine Zinsenstundung, die für den Darlehenscharakter der Genussscheine spräche, vor... Teilnahme am Verlust der Bf…

BFG RV/7101477/2018Gesellschaftsteuer iZm Einräumung eines Genussrechtes - gewinnabhängige Beteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2023Teil 1/3

…werde lediglich die Auszahlung bzw. Fälligkeit der Rendite von bestimmten Voraussetzungen (Deckung im Jahresüberschuss/Bilanzgewinn, Einhaltung einer Mindestliquiditätsreserve) abhängig gemacht, wobei eine ev. Nachholung in den Folgejahren erfolge ("Zinsenstundungseffekt"). Nach § 13 Abs. 4 reduzierten Jahresfehlbeträge vorrangig das Eigenkapital der Bf, sodass bei üblichem Geschäftsgang die…

UFSW RV/1945-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftssteuer? 2. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, volle Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös erhält und er kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012Teil 2/3

…werden. Die fixe Verzinsung wird damit nicht wie bei einem Darlehen unabhängig vom Gewinn fällig. Der hier maßgebliche Unterschied zu einem Darlehen ist, dass kein "Zinsenstundungseffekt" auftritt, denn die Zinsen können nicht in "guten Jahren" nachgeholt werden, wenn der Gewinn in einem Geschäftsjahr ausfällt. Wenn…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

…gezahlt. Die fixe Verzinsung wird damit nicht wie bei einem Darlehen unabhängig vom Gewinn fällig. Der hier maßgebliche Unterschied zu einem Darlehen ist, dass kein "Zinsenstundungseffekt" auftritt, denn die Zinsen können nicht in "guten Jahren" nachgeholt werden, wenn der Gewinn in einem Geschäftsjahr ausfällt. Wenn…

UFSW RV/2608-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…werden. Die fixe Verzinsung wird damit nicht wie bei einem Darlehen unabhängig vom Gewinn fällig. Der hier maßgebliche Unterschied zu einem Darlehen ist, dass kein "Zinsenstundungseffekt" auftritt, denn die Zinsen können nicht in "guten Jahren" nachgeholt werden, wenn der Gewinn in einem Geschäftsjahr ausfällt. Wenn…

UFSW RV/0977-W/101. Kann die selbstberechnete Gesellschaftsteuer rückerstattet werden, wenn Partizipationskapital iSd BWG begeben und als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitzt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer unterzogen wurde? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…werden. Die fixe Verzinsung wird damit nicht wie bei einem Darlehen unabhängig vom Gewinn fällig. Der hier maßgebliche Unterschied zu einem Darlehen ist, dass kein "Zinsenstundungseffekt" auftritt, denn die Zinsen können nicht in "guten Jahren" nachgeholt werden, wenn der Gewinn in einem Geschäftsjahr ausfällt. Wenn…