…Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Wechsel der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist (vgl. VwGH 22. 12. 2005, 2002/15/0079 sowie Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988 I, Tz 68.4 zu § 8, und Quantschnigg, Der Verlustabzug…
…wenn die verlustverursachenden Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag (hier: Umwandlungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste aber derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr…
…855.631,44,-- und der Abschreibung der Forderung an die Ye GmbH samt Zinsen iHv ATS 9,392.060,--. Diese Positionen sind in den Aktiva zum 31.12.1995 noch enthalten, sodass dieser Zeitpunkt als jener im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste betrachtet werden muss…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…des dem Ausmaß der Beteiligung der einzelnen Gesellschafter entsprechenden Verlustabzuges. Unsere Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt, da die Anteile über den Treuhänder RS erst im Jahr 1993 und 1994 erworben wurden. Im Übrigen werde die Vorgangsweise des…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…Abs. 4 GebG. Was den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld betrifft, liegen dem Bundesfinanzgericht keine Unterlagen vor, ob der der Anfrage zugrundeliegende kaufmännische Verpflichtungsschein mit einem Akzept versehen war oder nicht. Im Finanzamtsakt (ErfNr. ***5***) liegt die Kopie eines kaufmännischen Verpflichtungsscheines der Bf. vom 8…
…Umfang gegenüber dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste so vermindert ist, dass keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist. Die Bw., im Jahr 1983 als T.GmbH gegründet, wurde durch Verschmelzungsvertrag vom 29.9.1999 zum Stichtag 1.1.1999 als übernehmende Gesellschaft mit der P.GmbH…
…how" auch im Zeitpunkt der tatsächlichen rechtlichen Verschmelzung durchaus gegeben. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Nach dem im Betriebsprüfungsbericht vom 30.9.1998 angestellten Messgrößenvergleich sei eine Vergleichbarkeit des Unternehmens am Verschmelzungsstichtag mit dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste (hauptsächlich…
…Realteilung im Sinne des UmgrStR vor (Abtretungsvertrag, fehlende formale Voraussetzungen, positiver Verkehrswert, etc... Ist in den Fällen des § 4 Z 1 lit. b der Umfang der Betriebe oder Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag (Einbringungsstichtag: 31.12.2000) gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert…
…Vorjahren nach der Einbringung nur soweit weiterhin als Sonderausgabe absetzen, als der Umfang der vorhandenen verlusterzeugenden Betriebe oder Teilbetriebe einer operativen Körperschaft einerseits oder nicht einem Betrieb zurechenbaren verlusterzeugenden Vermögensteile einer vermögensverwaltenden Körperschaft andererseits am Einbringungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart…
…Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Begriffe Betrieb und Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Kriterien auszulegen (vgl. z.B. Kolienz, Der Verlustvortrag bei Umgründungen von Holdinggesellschaften…
…Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust…
…Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust…
…Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust…
…Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist und somit eine qualifizierte Umfangsminderung vorliegt (vgl. Kofler/Six in Kofler, UmgrStG, 11. Auflage, § 4 Verlustabzug…
…stehende Vermögen zum Umgründungsstichtag zwar noch vorhanden, aber gegenüber dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Es ist auch kein vernünftiger Grund dafür erkennbar, warum zwar Verluste des Einbringenden nach § 21 Z 1 UmgrStG dann nicht…
…Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust…