…für die Einkommensteuer der Beteiligten. Zu ergehen haben auf § 188 gestützte Feststellungsbescheide gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO an die betreffende Personenvereinigung und wirken gemäß § 191 Abs. 3 lit. b leg. cit gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Die Wirksamkeit setzt auch die Zustellung…
…Gesellschafters" handelt. Im Folgenden verweisen wir auf Erkenntnisse, die besagen, dass eine Mitunternehmerschaft regelmäßig nur dann vorliegt, wenn der nach außen hin nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter am Betriebsvermögen, an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt ist (Hinweis E 26. 5. 1982, 3161/78…
…FinStrG . Es ist somit irrelevant, dass die gegenständlichen Taten zu einem Zeitpunkt begangen wurden, bei dem eine Abgabenerhöhung für Einkommensteuerverkürzungen nicht im Rechtsbestand war. Der Nebenanspruch fällt (unter Erfüllung der sonstigen in § 29 Abs. 6 FinStrG genannten Voraussetzungen) für alle nach dem 30.9.2014…
…gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…in der Beschwerdeschrift genannte Entscheidung BFG 22.5.2015, RV/5101101/2014) . Es ist somit verfahrensgegenständlich irrelevant, dass die anspruchsbegründenden Taten zu Zeitpunkten begangen wurden, bei denen eine Abgabenerhöhung für eine Selbstanzeige zu einer Einkommensteuerverkürzung nicht im Rechtsbestand war. Der Nebenanspruch fällt (unter Erfüllung der…
…BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 22. August 1979 gegründet. Gegenstand des Unternehmens der Bw. ist laut…
…falsch anwendet. Gemeint ist damit, dass die Abgabenbehörde in ihren Lösungsvarianten unterstellt, dass die UVA 04/2011 am 15.6.2011 eingereicht wurde, sodass die zehnjährige Verjährungsfrist der Umsatzsteuer für das ganze Jahr 2011 erst zu diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt und daher erst am…
…Entrichtung der selbst zu berechnenden lohnabhängigen Abgaben begann mit Einbringung der Selbstanzeige zu laufen. Innerhalb dieser Frist wurde mittels Selbstanzeige auch ein Stundungsansuchen bis Ende 2021 eingebracht. In der Folge wurden die Nachforderungen an lohnabhängigen Abgaben für 2019 jedoch nicht entrichtet, daher ist es irrelevant…
…ist irrelevant, da über diese Anträge bereits durch die Abgabenbehörde rechtswirksam abgesprochen wurde und das Versäumnis hinsichtlich der Einhaltung der Entrichtungsvorschriften nicht mehr behoben werden kann. Ebenso ist die Rechtsansicht unzutreffend, dass eine Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren einen neuerlichen Beginn des Laufes einer Entrichtungsfrist für…
…gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer…
…mit Zustellung der Zahlungsaufforderung wegfiel, weil im Lichte des Aktenstandes diese Zahlungsaufforderung die erste an den Bf. zugestellte Sendung war, die die Erlassung und Zustellung der Kapitalertragsteuerbescheide 2012 bis 2015 indizierte. Eine mögliche Aufklärung der erfolgten Zustellung der Kapitalertragsteuerbescheide vor diesem Zeitpunkt ist für den…
…31. Mai 2019. Die belangte Behörde hat über die beiden Fristverlängerungsanträge keine Entscheidung getroffen. Die einmonatige Frist für die Stellung eines Vorlageantrages ist daher zum heutigen Tage - an dem der Vorlageantrag eingebracht wurde - noch offen. 2) Sachverhalt: Die belangte Behörde hatte ursprünglich am 18. Juli…
…erwirtschafteten Gewinne entsprechend vermindert. Erfolgt der Verkauf eines Kraftfahrzeugs an einen Nichtunternehmer, welcher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat, gilt für die Umsatzsteuer das Ursprungslandprinzip im Sinne des § 3a Abs. 7 UStG. Der Verkauf des Kraftfahrzeuges ist demnach in Österreich steuerbar und steuerpflichtig…
…unterbleibe für die namentlich angeführten 171 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist. Diese ´Feststellungsbescheide´ enthalten jeweils den Hinweis: "Der Bescheid hat Wirkung gegenüber allen oben genannten beteiligten Personen bzw. Personengesellschaften § 191 iVm § 190 Abs.1 BAO. Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine…
…unterbleibe für die namentlich angeführten 171 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist. Diese ´Feststellungsbescheide´ enthalten jeweils den Hinweis: "Der Bescheid hat Wirkung gegenüber allen oben genannten beteiligten Personen bzw. Personengesellschaften § 191 iVm § 190 Abs.1 BAO. Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine…
…Änderungen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Hinweis: Dieses Erkenntnis wirkt gegen alle Beteiligten, denen Einkünfte zugerechnet werden (§ 191 Abs. 3 BAO). Mit der Zustellung dieses Erkenntnisses an die nach § 81…
…unterbleibe für die namentlich angeführten 171 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist. Diese ´Feststellungsbescheide´ enthalten jeweils den Hinweis: "Der Bescheid hat Wirkung gegenüber allen oben genannten beteiligten Personen bzw. Personengesellschaften § 191 iVm § 190 Abs.1 BAO. Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine…
…unterbleibe für die namentlich angeführten 171 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist. Diese ´Feststellungsbescheide´ enthalten jeweils den Hinweis: "Der Bescheid hat Wirkung gegenüber allen oben genannten beteiligten Personen bzw. Personengesellschaften § 191 iVm § 190 Abs.1 BAO. Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine…
…von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses ( § 47 Abs. 2 EStG 1988 ) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr…
…von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses ( § 47 Abs. 2 EStG 1988 ) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr…