Bahnhofplatz 7 4020 H www.bfg.gv.at DVR: 2108837 miterledigte GZ RV/5101460/2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 21. September 2011 betreffend Aufhebung des…
Alleinerziehende sind demnach Steuerpflichtige, die mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist ein jährlicher Absetzbetrag. Je nachdem, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen oder nicht, steht der Alleinerzieherabsetzbetrag zur Gänze zu…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes A vom 21. September 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…dem Begehren, die "vorgeschriebenen Beträge 2002 und 2003 ersatzlos aufzuheben", und kritisierte, dass die Bescheide nicht an seine Wohnadresse Hauptwohnsitzmeldung zugestellt worden seien; er habe die Bescheide anlässlich eines Kindesbesuches am 29. September 2004 bei der Mutter des gemeinsamen Kindes in Kindsmutteradresse erhalten. Es folgten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH. & Co KG, Handelsgewerbe, 1190 Wien, A-Str. 78/21, vertreten durch HL Barghouty SteuerberatungsGmbH, 1090 Wien, Rotlöwengasse 19/2/16, vom 26. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21.4.2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 2.5.2011 wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…die Bw. von ihrem Ehegatten, mit dem sie seit 11. Juni 2005 verheiratet ist und mit dem sie laut vorgelegten Meldebestätigungen zu keinem Zeitpunkt eine gemeinsame Wohnadresse gehabt hat, dauernd getrennt lebt oder nicht. Bejaht man eine dauernde Trennung, so ist die Bw. als Alleinerzieherin…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Dr. Isolde Zellinger, in der Finanzstrafsache gegen Mag. FH, L, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. Juli 2004, SN…
…die Berufungsvorentscheidung mit Rsb-Brief am 9. Juni 2009 (Datum des Poststempels) an den Berufungswerber durch die Post versendet wurde. Der Brief wurde an der Abgabestelle iS des § 4 ZustellG (Wohnadresse des Berufungswerbers) am 10. Juni 2009 nachweislich übernommen (Rückschein, datiert mit 10. Juni 2009)…
…970, von denen der Bw. Aushilfsleistungen eines Herrn SHS, Staatsangehörigkeit Indien angibt, welcher in seinen mit Datum 31. Jänner 2005 gefertigten Honorarabrechnungen für das Jahr 2003 als Wohnadresse den zweiten Wiener Gemeindebezirk AStr. angibt, wobei dieser mit 17. Jänner 2005 seinen Wohnsitz nach SL, HStr…
…von Seiten des Versicherungsmaklers des Bw unter der Voraussetzung, dass sie "offiziell als Lebensgefährtin" des Berufungswerbers geführt werden könnte - dafür würde die polizeiliche Anmeldung an seiner Wohnadresse genügen - die Möglichkeit der Gewährung eines Beamtenbonusses eröffnet worden sei. Die polizeiliche Meldung sei per Dezember 2000 erfolgt…
…Postleitzahl allein die Lenkerauskunft nicht unvollständig, weil eine derart geringfügige Erhebung wie die der Postleitzahl einer ansonsten näher und widerspruchsfrei bezeichneten - wenn auch im Ausland gelegenen - Wohnadresse eines namhaft gemachten Lenkers keine "langwierige und umfangreiche Erhebung" ist (zB VwGH 26.03.2004, 2003/02/0213)…
Die Bw hat sich zwar im Juni 2010 an die Wohnadresse ihrer Schwester polizeilich umgemeldet, verwickelte sich anschließend in Widersprüche, wo sie dann tatsächlich überwiegend genächtigt bzw. gewohnt hat (einmal im Wohnungsverband ihrer Schwester, dann wieder überwiegend bei ihren Eltern, obwohl diese aussagten, dass ihre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Wohnadresse***, vertreten durch INEO Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Hilde-Spiel-Gasse 2 Tür 12, 1230 Wien, über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf**, Wohnadresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karl Newole, Zelinkagasse 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 18. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 21. Oktober…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, Wohnadresse, vertreten durch C, Kanzleiadresse, gegen die Bescheide der belangten Behörde, dem Finanzamt D, vom 01.10.2018 betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 beschlossen: 1. Die Vorlageanträge vom 14.08.2019 werden gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, Wohnadresse über die Beschwerde vom 01.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde, dem Finanzamt C, vom 26.08.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: 1.) Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, Wohnadresse, über die Beschwerde vom 16.03.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde, dem Finanzamt C, vom 15.03.2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: 1. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, Wohnadresse, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Thomas Kristian Pfaller, Neubaugasse 12-14 Tür 19, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 30.1.2017 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling…