Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/5101461/2011
Alleinerzieherabsetzbetrag bei gemeinsamer Wohnadresse, aber bestrittener Lebensgemeinschaft?
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5101461/2011vom 02.06.2014Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Im Beschwerdefall war keine Rechtsfrage strittig, sondern die Sachverhaltsfrage, ob im Kalenderjahr eine Lebensgemeinschaft mehr oder weniger als sechs Monate bestand, im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen.
Linz, am 2. Juni 2014
Normen und Schlagworte
- § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/5101461/2011
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2014:RV.5101461.2011
- Stammnummer
- 102289
- Gültig
- 02.06.2014 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF