Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. März 2010 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) für den Zeitraum August 2005 entschieden: Der Berufung wird insgesamt teilweise Folge gegeben: 1. Der Bescheid…
…II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer und war im gesamten streitgegenständlichen Jahr 2023 als Arbeitnehmer nichtselbstständig bei der ***AG-GmbH*** beschäftigt. Als Wochenpendler kehrte der Beschwerdeführer wöchentlich an seinen Wohnsitz in ***Polen*** zurück. Dort wohnte im gegenständlichen Zeitraum auch seine Gattin, die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerden des E**** A****, [Adresse], Slowakei, StNr **-***/****, vom 29.5.2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten (nunmehr Finanzamt Österreich) 1. vom 28.1.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…Der Bw. ist so genannter Wochenpendler. In der Regel fährt er montags mit seinem Pkw zur österreichischen Arbeitsstätte. Nächtigt dann werktags meistens in der Schlafkabine seines Lkw`s oder in einer beim Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Schlafstelle (Mannschaftsquartier) und fährt freitags oder samstags wieder zu…
…zwischen seinem Familienwohnsitz und der 183 km entfernten Arbeitsstätte die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales. Der Bw. ist so genannter Wochenpendler. In der Regel fährt er montags mit seinem Pkw zur österreichischen Arbeitsstätte. Nächtigt dann werktags meistens in der Schlafkabine seines Lkw`s und fährt freitags…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch die Khüny Bliem Steuerberatungsgesellschaft KG, Adamgasse 16, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des FA Feldkirch vom 07.01.2013 betreffend Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugesteuern für die Jahre…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. Dezember 2009 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) für den Zeitraum März 2003 entschieden: Nicht zutreffendes löschen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 11. August 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (heute zuständig: Finanzamt Österreich)vom 13. Juli 2016…
…einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort. Eine Wohnung, die ein Wochenpendler nur zum Wochenende benützt, ist eine Abgabestelle. Im gegenständlichen Fall blieb die Feststellung unwidersprochen, dass der Bw…
…2010 jenes Finanzamt als Wohnsitzfinanzamt, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige überwiegend aufhält, dh. dort, wo die körperliche Anwesenheit in höherem Maße gegeben ist. Bei einem Wochenpendler ist dies die Wohnung, die er während der Arbeitswoche bewohnt (vgl. Ritz, BAO 5 , § 20 AVOG 2010 Rz…
1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler Rz 6: Verrichten ausländische Ausländische Arbeitnehmer, für die ohne inländischen Wohnsitz, die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben…
…vorzulegen, teilt er mit, er ersuche um Berücksichtigung des aliquoten großen Pendlerpauschales (Wochenpendler) für die Fahrten zwischen seiner Arbeitsstätte und dem Wohnsitz in Ungarn (4-6 Fahrten monatlich) sowie des entsprechenden Pendlereuros und übermittelte ein Formular L 34a, in welchem der Arbeitsort (***Adr-1***), der…
…der Firma Z befindet sich in Oberwart. Der Bf. ist sogenannter Wochenpendler. Er fährt sonntagabends oder Montags früh von seinem Familienwohnsitz in Ungarn zu seiner Arbeitsstätte am Firmensitz des Arbeitgebers. Dort übernimmt er den ihm zugewiesenen Fernlastwagen für die aufgetragenen Touren und stellt ihn am…
…Der Berufungswerber hat diese Aufgabe auch deshalb übernommen, weil seine beiden Brüder auf Grund ihrer beruflichen Verpflichtungen Wochenpendler sind und daher während der Arbeitswoche nicht in E. und damit in der Nähe ihres Vaters leben. Als Leitender Technischer Angestellter und Projektleiter der T werden vom…
…Festzustellen ist, dass meine Brüder D. und O., da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können." Aus ihrem Vorbringen ist zu entnehmen, dass ihr Vater pflegebedürftig war und ihre beiden Brüder, die…
…dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Dieses bildet einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 machte der Berufungswerber (Bw.) ua. Werbungskosten als "Wochenpendler" geltend und gab dazu an, sein Wohnort sei X, sein Arbeitsort Y…
…Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Deutschland verlegt, sodass er einen Anspruch auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 12a NoVAG 1991 hat. Wäre Herr Ö hingegen ein Wochenpendler, dessen Familie in Österreich bleibt, dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen daher unverändert in Österreich ist, dürfte er das Kraftfahrzeug nicht in…
…gelegt werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienwohnsitz (Rz 343 f) nicht vor, so ist stets der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich. 5.4.2b Wochenpendler - Familienheimfahrten Rz 259a: Wochenpendler, welche die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllen (Rz 341 ff), können für…
…verfasst sind. Mit Beschwerdevorentscheidung gem. § 262 BAO vom 11.06.2025 wurde die Beschwerde vom 11.06.2025 gegen den Einkommensteuerbescheid vom 28.05.2025 als unbegründet mit nachfolgender Begründung abgewiesen: "Wochenpendler, welche die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllen, können für den Kalendermonat die tatsächlichen…
…von 448 Euro. Begründend angeführt wurde, es könne nur der Wochenpendler (1/3 vom großen Pendlerpauschale) steuermindernd anerkannt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Familienheimfahrten und doppelter Haushaltsführung nicht gegeben seien (kein eigener Wohnsitz am Arbeitsort). Dagegen erhob der Bf. fristgerecht am…