…Boten) eingebrachte Berufung an das Hauptzollamt Wien weiter, wo sie am 17.6.2004 einlangte. Nach Durchführung ergänzender (amtswegiger) Sachverhaltsermittlungen erließ das Zollamt Wien (§ 14 AVOG id gltd.Fssg. iVm § 2 Abs.1 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung, BGBl.II 2004/121) am 20.4.2005…
…1997/5/1782). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung ist am 5. Juni 2007 vom Zollamt Salzburg/Erstattungen erlassen worden, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte (siehe § 2 Abs. 1 Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung). Da die Berufungsvorentscheidung deshalb ins Leere geht und keine Rechtswirkung entfaltet, ist auch keine…
…sowie je 1 Packung (= 20 Stück) Filterzigaretten der Sorten "Burton Original", "Burton Silver" und "Lucky Strike", beim zuständigen Zollamt Linz (§ 2 Abs.1 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung), in dessen Bereich er seinen Wohnsitz hat, entweder vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten (…
…1997/5/1782). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung ist am 30. Mai 2007 vom Zollamt Salzburg/Erstattungen erlassen worden, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte (siehe § 2 Abs. 1 Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung). Da die Berufungsvorentscheidung deshalb ins Leere geht und keine Rechtswirkung entfaltet, ist auch keine…
…Zollamt A. in A. mit den in dieser Bestimmung angeführten örtlichen Bereichen eingerichtet. Gem. § 3 Abs. 6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung wird die Zuständigkeit zur buchmäßigen Erfassung, Mitteilung und Einhebung von Abgaben und Nebenansprüchen, sowie die Erhebung der Verbrauchsteuern und des Altlastenbeitrages auf jenes Zollamt…
…Zollamt A. in A. mit den in dieser Bestimmung angeführten örtlichen Bereichen eingerichtet. Gem. § 3 Abs. 6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung wird die Zuständigkeit zur buchmäßigen Erfassung, Mitteilung und Einhebung von Abgaben und Nebenansprüchen, sowie die Erhebung der Verbrauchsteuern und des Altlastenbeitrages auf jenes Zollamt…
…worden ist, ist am 13. April 2007 vom Zollamt Salzburg/Erstattungen erlassen worden, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte (siehe § 2 Abs. 1 Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung). Die Entscheidung über den Antrag auf Fristverlängerung geht daher ins Leere und entfaltet keine Rechtswirkung. Unbestritten ist, dass…
…Einwand hält das Zollamt die Bestimmungen des § 3 Abs. 5 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung entgegen und stellt fest, es sei auf Grund seiner Erhebungen in der Sache erstmals in der Lage gewesen, den Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen. Mit Verordnung des Bundesministers…
…geliefert hat, obwohl sie wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren). Im Streitfall steht für den Unabhängigen Finanzsenat außer Zweifel, dass sich die vom Zollamt vorgenommene Zollschuldfestsetzung auf die zitierten Bestimmungen des Unterabsatzes 1 stützt. Dies wird u.a. daraus ersichtlich, dass…
…Wiener Neudorf; Zollamt Wien; Zollamt Salzburg; im Bereich des Zollamtes Linz Wels: der Bereich des Zollamtes Linz gemäß der Wirtschaftsraum - Zollämter - Verordnung BGBl. II Nr. 121/2004; im Bereich des Zollamtes Klagenfurt Villach: der Bereich des Zollamtes Villach gemäß der Wirtschaftsraum - Zollämter - Verordnung BGBl. II…
…in dieser Gemeinde angefallen. Dort befinde sich auch der Sitz der Bf. § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung, BGBI II 383/2006 idF BGBI II 271/2007, weise dem Zollamt St. Pölten Krems Wr. Neustadt als örtlichen Zuständigkeitsbereich das Bundesland Niederösterreich, ausgenommen den politischen…
…Boten) eingebrachte Berufung an das Hauptzollamt Wien weiter, wo sie am 17.6.2004 einlangte. Nach Durchführung ergänzender (amtswegiger) Sachverhaltsermittlungen erließ das Zollamt Wien (§ 14 AVOG id gltd.Fssg. iVm § 2 Abs.1 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung, BGBl.II 2004/121) am 20.4.2005…
…weiter, wo sie am 17.6.2004 einlangte. Nach Durchführung ergänzender (amtswegiger) Sachverhaltsermittlungen erließ das Zollamt Wien (§ 14 AVOG id gltd.Fssg. iVm § 2 Abs.1 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung, BGBl.II 2004/121) am 20.4.2005 zu Zl.100/56529/4/2003 gem…
…lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Zuständigkeit im Sinne des § 3 Abs. 4 erster Satz der Wirtschaftraum-Zollämter-Verordnung vor. Das Zollamt Wien hat daher zu Recht die buchmäßigen Erfassung jener Abgaben vorgenommen, die auf Grund der vorstehenden Feststellungen gemäß Art. 220 Abs…
…Feld "Absender" angebrachten Stempelabdruck die Zollamtsbezeichnung unzutreffend "Zollamt Wiener Neustadt, Zollstelle Wiener Neudorf" lautet, lässt sich laut Zollamt damit erklären, dass nach der mit 1. März 2007 in Kraft getretenen Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung (BGBl II 2006/383), mit der u.a. auch das Zollamt St…
…Bezirk Amstetten örtlich zuständig. Das Zollamt hat im bekämpften Bescheid die nicht erhobenen Abgaben nachträglich gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK buchmäßig erfasst und gemäß 221. Abs. 1 ZK mitgeteilt. Gemäß § 3 Abs. 5 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung wird die Zuständigkeit zur buchmäßigen Erfassung von…
…nicht befugt gewesen. Die gegenständlichen Fälle haben sich in Wien und nicht im Bundesland Niederösterreich und daher außerhalb des Amtsbereiches des Zollamtes zugetragen. Auch unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 5 und Abs. 6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung sei von einer örtlichen Unzuständigkeit auszugehen, die von…
…nicht befugt gewesen. Die gegenständlichen Fälle haben sich in Wien und nicht im Bundesland Niederösterreich und daher außerhalb des Amtsbereiches des Zollamtes zugetragen. Auch unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 5 und Abs. 6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung sei von einer örtlichen Unzuständigkeit auszugehen, die von…
…nicht befugt gewesen. Die gegenständlichen Fälle haben sich in Wien und nicht im Bundesland Niederösterreich und daher außerhalb des Amtsbereiches des Zollamtes zugetragen. Auch unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 5 und Abs. 6 der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung sei von einer örtlichen Unzuständigkeit auszugehen, die von…
…gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes über Sitz und Amtsbereiche der Zollämter mit allgemeinem Aufgabenkreis ( Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung ), BGBL. II Nr. 383/2006, dem Zollamt übertragen, das erstmals in der Lage ist, den…