…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie die nach der österreichischen Rechtslage zu beurteilenden Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist. Dazu gehören vor allem folgende Eigenschaften: Eigene Rechtspersönlichkeit Starres (ergebnisunabhängiges) Gesellschaftskapital Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital Haftungsbeschränkung Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Siehe auch KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204.
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft sind unter anderem: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht; starres, ergebnisunabhängiges, im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital; Beteiligung einer oder mehrerer Personen am Gesellschaftskapital; Haftung für Gesellschaftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Neben diesen Basiskriterien können beim…
…24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…
…eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs (Limited Liability Companies) mitzuberücksichtigen sein (siehe…
…Gesellschaftskapital; Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital; Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Der Umstand, dass die FICE auf Grund von "Tax Holydays" für eine begrenzte Zeit von der chinesischen Körperschaftsbesteuerung befreit ist, entzieht den Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft nicht die internationale Schachtelbefreiung nach …
… 104 ff AktG sehen eine jährliche Hauptversammlung vor. Diese dient zur Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung bzw. eröffnet die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Willensbildung der Gesellschaft für die Beteiligten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen. Der Beschwerdeführer ist in diesem Punkt somit nicht mit einer österreichischen Aktiengesellschaft vergleichbar…
… nicht für Schulden eines Anteilsinhabers (vgl DSTA, 12 § 3805(b)). | Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung | Anteilsinhaber haben die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und Beschlüsse zu fassen, soweit dies die Trusturkunde und das US-Recht vorsehen und falls ihnen eine Frage vom Board zur Abstimmung vorgelegt…
…KStG): •eigene Rechtspersönlichkeit, •starres, ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, •Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, •Haftungsbeschränkung, •Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall eines in Dubai errichteten…
…Stiftungen); Beschränkung der Haftung für Gesellschaftsschulden auf das Gesellschaftsvermögen; die Nichtanwendbarkeit der Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung (eigentümerlose Stiftung; die Willensbildung erfolgt durch den Stiftungsrat als Organ der Stiftung). Dem Stifter wurde weder ein Weisungsrecht vorbehalten noch bestand oder besteht ein solches jetzt (Verweis auf die Stiftungsurkunden…
…nur das Anstaltsvermögen. Laut Statuten Pkt 6 haftet für Verbindlichkeiten der Anstalt ausschließlich das Anstaltsvermögen. Eine Nachschusspflicht des Gründers oder Dritter besteht nicht. Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung: Art 551 PGR verweist für jene Vorschriften, die in dem anstaltsrechtlichen Teil nicht normiert sind auf jene, die im…
…00. Die Haftung sei auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt, es gelte das Prinzip der Fremdorganschaft, die Willensbildung erfolge unter Gesellschaftermitwirkung. Die "A Limited" sei auf unbestimmte Zeit errichtet. Bei der "A Limited" handle es sich um eine einer Österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbare Gesellschaft. Die Bw…
…anerkannt, dass der Stifter auf die Willensbildung in der Privatstiftung umfassend Einfluss nehmen kann. Dies ist gegenüber dem allgemeinen Trennungsprinzip von juristischer Person gegenüber Gründern oder Mitgliedern kein Widerspruch, da auch für die Einpersonengesellschaft anerkannt ist, dass sie vollständig unter dem Einfluss des Gesellschafters steht…
…damit einhergehenden Fehlens grundsätzlicher Bedeutung für die Zukunft und über den Revisionsfall hinaus (vgl. VwGH 25.11.2015, Ra 2015/16/0115) stellt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhaltes unter einen gesetzlichen Tatbestand (hier: des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG) eine Frage des Einzelfalles dar…
…zu § 12). Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Abgabenbehörde ist an jene Sachverhaltsfeststellungen eines Gerichts gebunden, welche einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde gelegt wurden (VwGH 31.7.2002, 2002/13/0092; VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch THT Treuhand Team Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Conrad-von-Hötzendorfstraße 68, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 10. Juni 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…ha. Berufungsentscheidung RV/0234-G/04 vom 5. März 2008 verwiesen (das Finanzamt verweist zur Untermauerung seines Standpunktes in seinem Prüfungsbericht vom 23. November 1999 unter Punkt 2.6. auf eine Entscheidung der FLD Steiermark, welche letzten Endes zum vorzitierten VwGH-Erkenntnis geführt hat). Die…