…Abweisungsbescheides stattgegeben und unter RV/63-10/00 der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gemäß § 14 Abs.1 AbgEO kann gegen die Vollstreckung auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstande oder an einem Teile eines solchen ein…
…sondern nur mit Widerspruch nach § 14 AbgEO geltend machen. Erachtet die Behörde einen solchen Widerspruch für unbegründet, so kann sie ihn nicht mit Bescheid abweisen, sondern nur eine ablehnende Parteierklärung abgeben. In diesem Fall sowie dann, wenn die Behörde eine Erklärung über den Widerspruch unterlässt…
…und hätten sich den Widerspruch nach § 14 AbgEO und den Klagsweg nach § 14 Abs. 2 bis 5 AbgEO vorbehalten. 4. Begründung des Antrages auf Aufschiebung der Vollstreckung 4.1 Aufschiebung aufgrund des Antrages auf Einstellung der Vollstreckung Gemäß § 18 Z 3 AbgEO könne ein Antrag…
…kein Zweifel, dass der Antrag vom 31.5.2017 (einschließlich der Wiederholung vom 1.9.2017) seinem Inhalt nach als Widerspruch i.S.d. § 14 AbgEO zu werten ist. Ein solcher Widerspruch ist formfrei und erfordert nicht die Stellung von bestimmten Anträgen oder Formulierungen. Grundsätzlich…
…ist die Vollstreckung einzustellen. Allerdings ist nach § 14 Abs. 2 AbgEO der Widerspruch ausschließlich mit Klage bei Gericht geltend zu machen, wenn ihm nicht von der Abgabenbehörde dadurch Rechnung getragen wird, dass sie die Vollstreckung auf den vom Widerspruch betroffenen Gegenstand einstellt. Im gegenständlichen Fall…
…können sie dieses Recht nur mit Widerspruch gemäß § 14 AbgEO geltend machen. Wird einem solchen Widerspruch nicht vom Finanzamt durch Einstellung der Vollstreckung auf den vom Widerspruch betroffenen Gegenstand Rechnung getragen, so ist der Widerspruch bei Gericht mittels Klage geltend zu machen. Es war daher…
…mit 1. Jänner 2014 auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. § 14 AbgEO lautet: Abs. 1: Gegen die Vollstreckung kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstande oder an einem Teile eines solchen ein Recht behauptet, welches die…
… 14 Abs. 1 AbgEO auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstande oder an einem Teile eines solchen ein Recht behauptet, welches die Vornahme der Vollstreckung unzulässig machen würde. Wird einem solchen Widerspruch nicht vom Finanzamt…
…Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er gemäß § 13 Abs. 1 AbgEO seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt geltend zu machen. Gegen die Vollstreckung kann gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden…
…Widerspruch mit Klage bei Gericht geltend zu machen (§ 14 Abs. 2 leg. cit.). Durch den Überweisungsbescheid wird der betreibende Gläubiger berechtigt, die im § 73 AbgEO näher umschriebenen Rechte des Abgabenschuldners in Bezug auf die überwiesene Forderung namens des Abgabenschuldners geltend zu machen. Seinem Wesen nach…
…P-Bank abgetreten. Aus dieser der Pfändung vorangegangenen Forderungsabtretung ergibt sich aber keine Rechtswidrigkeit des Pfändungs- und Überweisungsbescheides, sondern nur dessen allfällige Untauglichkeit als finanzbehördliches Exekutionsmittel. Das Recht der P-Bank an der zedierten Forderung berechtigt (nur) diese zur Erhebung eines Widerspruchs nach § 14 AbgEO…
…alle Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben, die an dieser Adresse gegen die I-GmbH geführt worden seien. Es werde um Mitteilung gebeten, ob die Aufhebung dieser Vollstreckungsakte einvernehmlich möglich sei oder ob ein formeller Widerspruch gemäß § 14 AbgEO erhoben werden solle. Mit Bescheid vom 19. März 2003 wies…
…noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt (§ 12, Abs. (2)) geltend zu machen. 2. Die Bestimmungen des § 12, Abs. (3) und (4), finden sinngemäß Anwendung. § 14 AbgEO: 1. Gegen die Vollstreckung kann auch von einer dritten Person Widerspruch…
…einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt (§ 12, Abs. (2)) geltend zu machen. Die Bestimmungen des § 12, Abs. (3) und (4), finden sinngemäß Anwendung. § 14 AbgEO: Gegen die Vollstreckung kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben…
…Abs. 1 AbgEO nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO kann auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn…
…vgl. § 14 AbgEO). Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, verspätet über die Kontenregisterabfrage informiert worden zu sein, geht dieses Vorbringen ins Leere. Die Abgabenexekutionsordnung sieht diesbezüglich kein Vollstreckungshindernis vor. Im Übrigen ist weder dem § 4 Abs. 6 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG noch der 2. Kontenregister-Durchführungsverordnung - 2…
…über die Wahrung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht insbesondere Personen zuzubilligen sein, die Widerspruch gegen eine Pfändung (§ 14 AbgEO) erhoben haben oder zu erheben beabsichtigen oder gemäß § 33 AbgEO ein besseres Pfandrecht an einer finanzbehördlich gepfändeten Sache behaupten. Die Einsichtnahme dieser Personen in die Akten hat sich…
…14. Mai 2007 erklärte der Bw. ua., dass die Verkäuferin im Frühjahr 2001 in Konkurs geraten sei, dass die Masseverwalterin Dr. Eva R. auf eine Rückabwicklung aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen verzichtet habe und dass mit der Gläubigerin RLB ein Gerichtsvergleich dem Inhalte nach abgeschlossen…
…allem in Steuersachen bedeutsam. Dies erkannte auch zutreffend das Insolvenzgericht und setzte dem Masseverwalter zur Einbringung des Widerspruches eine Frist. Infolge der unbestrittenen Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (hier der Abgabenbehörde) richtet sich das Verfahren nach den außerhalb des Konkursverfahrens maßgeblichen Bestimmungen (hier der BAO und AbgEO…
…14. November 2014 unter Vorlage eines Rückstandsausweises Abgabenforderungen in Höhe von insgesamt € 547.116,78 an. Mit Eingabe vom 25. November 2014 erhob der Beschwerdeführer unter Vorbehalt anderslautender Erklärung bei der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten Prüfungstagsatzung beim Finanzamt Einwendungen gemäß § 12 AbgEO…