…15/0080); eine Werterhöhung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gesellschafter Leistungen zur Abdeckung von Verlusten erbringt (VwGH vom 17.2.1994, 92/16/0089). Überhaupt wird bei Geldleistungen die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, im Regelfall zu bejahen sein, soweit ihnen als…
…zu verschaffen ohne dass diesen aber ein tatsächlicher Leistungsaustausch zu Grunde lag. Für das aktivierte Vertriebsrecht H. gilt folgendes: Am 17.1.1997 wurde zwischen H. und Mag. Josef L. ein Kooperations- und Vertriebsvertrag geschlossen. Vertragsgegenstand war "die Zusammenarbeit beim Vertrieb der von der H…
…in den Genuss der Bestandsache zu gelangen. Nach ständigen Rechtsprechung des VwGH (12.11.1997, 97/16/0038, 20.8.1996, 93/16/0097) zählen zum "Wert", von dem die Gebühr für Bestandverträge zu berechnen ist, alle Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet…
…Kosten der Regelung des Nachlasses abzuziehen. Absatz 8 bestimmt: Ist eine Zuwendung unter einer Auflage gemacht, die in Geld veranschlagt werden kann, so ist die Zuwendung nur insoweit steuerpflichtig, als sie den Wert der Leistung des Beschwerten übersteigt, es sei denn, dass die Leistung dem…
…Leistenden herbeizuführen. Die Bezeichnung des Kontos, auf dem die geleisteten Einlagen buchmäßig ihren Niederschlag finden, ist nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. das vorzitierte Erkenntnis sowie das Erkenntnis vom 15. 9. 1986, 84/15/0179, 0180). Entscheidend ist, ob die Einlage geeignet ist, den Wert der…
…eine GmbH grundsätzlich der Gesellschaftsteuer unterliegt. Erfolgt die Einbringung - so wie hier - nicht gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte, liegt ein Tatbestand nach § 2 Z 4 KVG vor und ist die Gesellschaftsteuer (falls keine Befreiung zusteht) gemäß § 7 Z 2 KVG vom Wert der Leistung zu berechnen…
…von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung). Im gegenständlichen Fall wurden unverzinsliche Darlehen gewährt. Strittig ist hier lediglich, inwieweit die Darlehen als von der Großmutter gewährt anzusehen sind. Tatbestandsmerkmal ist, dass ein Gesellschafter die freiwilligen Leistungen erbringen muss…
…auf die objektive Eignung des Zuschusses bzw. des Forderungsverzichtes an, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nach Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kommentar, Rz 286 zu § 2 KVG sind freiwillige Leistungen im Sinne des § 2 Z 4 KVG, welche die Gesellschafter im Vorfeld einer Umgründung…
…wie vor nicht Gesellschafter im Sinne der genannten RL. Es sei an Hand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen Betrachtungsweise zu beurteilen, wem eine Gesellschafterleistung - unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft - zuzurechnen sei, bzw. wer - unabhängig vom letztlich tatsächlichen Empfänger - der eigentliche Empfänger der Leistungen sei…
…der Grundstücke (Einheitswert) den Wert der Gegenleistung übersteigt. Bei dieser sogenannten gemischten Schenkung wird eine Sache teils entgeltlich, teils unentgeltlich übertragen und besteht aus einem Kauf und einer Schenkung (vgl. VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Ein solches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn der Leistung…
…Leistungen wurden im Vorlageantrag mit insgesamt € 54.432,22 bekannt gegeben. Die Erbschaftssteuer ist daher wie folgt zu berechnen: | Dreifacher Einheitswert der Liegenschaftsanteile | € | 69.248,13 | - Gesamtgegenleistung laut Vorlageantrag | € | 54.432,22 | steuerlich maßgeblicher Wert…
…des Weiteren ausgeführt: "§ 8 Z 2 KVG sieht vor, dass bei Leistungen nach § 2 Z 2 und 3 KVG (= § 2 Z 4 KVG idF BGBl 1994/629) die Steuer vom Wert der Leistung zu berechnen ist. Nutzungen von unbestimmter Dauer sind nach § 15 Abs…
…werden, als der Anspruch auf den Pflichtteil geltend gemacht wird. Abs. 8 bestimmt: Ist eine Zuwendung unter einer Auflage gemacht, die in Geld veranschlagt werden kann, so ist die Zuwendung nur insoweit steuerpflichtig, als sie den Wert der Leistung des Beschwerten übersteigt, es sei denn…
…Unternehmern gilt der Wert jedes Umsatzes zugleich als Entgelt für den anderen Umsatz (§ 4 Abs. 6 UStG 1994; siehe Rz 671 bis Rz 675). Als Entgelt ist somit der gemeine Wert der erhaltenen Gegenleistung anzugeben. Eine Saldierung mit dem Wert der eigenen Leistung ist nicht…
…11.2009 wurden Sie aufgefordert einen Vertrag vorzulegen, dass die Ausgedingeleistungen (speziell die Bezahlung der Uniqua Krankenversicherung für Herrn AS ) regelt. Dieser Vertrag wurde nicht vorgelegt. Es wird daher angenommen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, daher sind die Zahlungen an die Uniqua…
…idgF, unterliegen der Gesellschaftsteuer folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d…
…die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: lit. b) Verzicht auf Forderungen. Ein Forderungsverzicht iSd § 2 Z 4 lit b KVG liegt vor, wenn auf eine bereits rechtlich vorhandene Forderung endgültig verzichtet wird. Durch den Verzicht auf eine Forderung bewirkt der Gesellschafter…
…Leistung nicht zurückgezahlt werden muss (siehe dazu ua. VwGH 3.10.1996, 95/16/0049 sowie VwGH 19.4.1995, 93/16/0044 mit Hinweis auf Kinnebrock/Meulenbergh, Kapitalverkehrsteuergesetz5, 92). Nach Meinung von Brönner/Kamprad (Rdn 50 zu § 2) erhöhen Geldleistungen stets den Wert der…
…zusätzlich - entsprechend der bestimmten Vertragsdauer von insgesamt 58 Monaten - noch ein Betrag von S 461.58.333,33 (1/12 von S 9.550.000,00 = S 795.833,35 x 58) anzusetzen und ergibt sich so als Wert der wiederkehrenden Leistungen insgesamt ein…
…GrEStG ist bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung die Gegenleistung. Dies bedeutet, dass beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert (vgl. § 10 BewG 1955) der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen ist (siehe VwGH 16.12…