…Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen (vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988). Der Kaufpreis einer bebauten Liegenschaft ist daher unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits…
…sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Das im Versteigerungsverfahren erzielte Meistbot ist daher in einen steuerfrei bleibenden Teil (Grund und Boden) und einen der Besteuerung unterliegenden Teil (Gebäude)…
…unterfertigt wurde (vgl. auch Rz 963) und betrifft vor allem die in der § 4 Abs. 1 EStG 1988-Gewinnermittlung steuerlich nicht erfassten Wertänderungen von Grund und Boden sowie Änderungen durch Nachholung von Rückstellungsdotierungen und Teilwertabschreibungen und durch Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten. Für Einbringungen, bei denen das…
…entfalle (es handle sich um den Betrag von 30.000 s), habe nicht zu erfolgen. Über die Berufung wurde erwogen: Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…2010 lautet auszugsweise wie folgt: "Gewinn ist der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. … Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…und Forstwirtschaft in Zusammenhang steht. Gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Da der Wert für den nackten Grund und Boden…
…Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen (vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988). Der Kaufpreis einer bebauten Liegenschaft ist daher unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits…
…und Forstwirtschaft durch den Gewinn (§§ 4 bis 14 EStG) gebildet. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG 1988 in der im strittigen Jahr geltenden Fassung sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…dass Schwarzgeld geflossen sei, ist polemisch und rechtlich nicht verwertbar. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen…
…Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen (vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988). Der Kaufpreis einer bebauten Liegenschaft ist daher unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits…
…sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Die Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft sind unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen…
…Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen (Satz 1). Gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 idF vor Inkrafttreten des 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…gilt auch diese Gesellschaft als rechnungslegungspflichtiger Gewerbetreibender. § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 lautet: "Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Der sechste Absatz des mit der Überschrift…
…1 oder § 5 zu ermitteln" (§ 24 Abs. 2 EStG 1988). Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gemäß § 4 Abs.1 EStG 1988 bleiben Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, gemäß § 4 Abs. 1 letzter…
…zwischen dem Bw. und dem Finanzamt über die Höhe des steuerpflichtigen Anteils am Veräußerungserlös von 500.000,00 ATS. Folgende rechtliche Bestimmungen sind relevant: § 4 Abs 1 EStG letzter Satz: Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…Gewinn der durch doppelte Buchhaltung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenene Wirtschaftsjahres. Bei einer Gewinnermittlung auf Basis dieser Gesetzesstelle sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden…
…und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Da der Wert für den nackten Grund und Boden…
…im wirtschaftlichen Eigentum des Bw. Vom Grund und Boden ist nur der zivilrechtliche Hälfteanteil des Bw in die Bilanz aufzunehmen. § 4 Abs 1 letzter Satz lautet: "Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört…
…Förderungen, welche ausschließlich für die eingangs dargelegten Zwecke, nicht aber auf Grund von Wertänderungen von Grund und Boden an den Bw. geflossen sind, lässt sich damit jedoch nicht begründen. Eingangs wurde bereits auf die mangelnde allgemeine Verbindlichkeit der vom Bw. primär zur Begründung seines Rechtsmittels…
…Wirtschaftsgüter). Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinn oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum…