…<Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Werbungskosten dar. Werke der Belletristik und Jugendbücher sind der privaten Sphäre zuzurechnen. Dies…
…27.5.1999, 97/15/0142). Nach der Judikatur des VwGH stellen insbesondere allgemein bildende Nachschlagewerke und Lexika (z.B.: VwGH 25.3.1981, 13/3438/80; 25.3.1981, 13/3536/80), Werke der Belletristik (z.B.: VwGH 31.11.1981, 14/0022/81…
…sondern die angeführten Bücher vielmehr Themen der mündlichen Reifeprüfung seien. Zudem habe das Finanzamt die von ihr vorgelegten Unterlagen (Leseliste, Prüfungsfragen) in keiner Weise berücksichtigt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die vom Finanzamt als Werke der Belletristik eingestuften (und vom Werbungskostenabzug ausgeschlossenen…
…Anders verhält es sich mit Werken, welche auf Grund ihres Inhaltes und ihres Aufbaues erkennbar die Unterstützung von Menschen bei der Erlernung oder Perfektionierung einer Fremdsprache zum Ziele haben. Dies geht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates insbesondere daraus hervor, dass derartige Werke ➢ Vokabel- und…
…Die Werke, deren Anschaffungskosten die Bw. als Werbungskosten berücksichtigt wissen will, sind Romane und Biographien, von denen weder behauptet werden kann, sie seien für Personen, welche nicht als Lehrer beruflich tätig sind, von keinerlei Interesse, noch, sie seien lediglich für einen fest abgrenzbaren Teil der…
…Teil der Allgemeinheit bestimmt sind nicht abzugsfähig (für viele Doralt, Einkommensteuergesetz4, Tz 163 zu § 20, 66f und die dort zitierten Fundstellen: VwGH 23.5.1984, 1984/455 zum Lesestoff eines Deutschprofessor, VwGH 3.11.1981, 81/14/0022, 1982/196 zu Werken der Belletristik eines…
…abzugsfähige Kosten der Lebensführung, unabhängig davon, ob es sich um Werke der klassischen Literatur, der Belletristik, Comics, Magazine oder Krimis handelt (Jakom, EStG, Tz 90 zu § 20; VwGH vom 27.5.99, 97/15/0142; VwGH vom 26.7.07, 2006/15/0065). Der Umstand…
…in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist (VwGH 23. 5. 1984, 82/13/0184), stellen keine Werbungskosten dar. Allgemein bildende Nachschlagewerke oder Lexika, Wörterbücher, Werke der Belletristik…
…fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist (VwGH 23.5.1984, 82/13/0184), stellen keine Werbungskosten dar (so z.B. allgemein bildende Nachschlagswerke und Lexika eines AHS Lehrers, VwGH 25.3.1981,13/3438/80; Werke der Belletristik für AHS Lehrer…
…sind Ausgaben für Literatur, die von allgemeinem Interesse ist bzw. für einen nicht abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung zu qualifizieren. Werke der Belletristik sowie allgemein bildende Nachschlagewerke sind keine Fachliteratur. Die Ausgaben für die Zeitschriften…
…Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren bzw nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, im Allgemeinen nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet (VwGH 26.7.07, 2006/15/0065), unabhängig davon, ob es sich um Werke der klassischen Literatur, der Belletristik…
…oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, begründen demnach nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (vgl. zB VwGH 29.09.2004, 2000/13/0156, m.w.N.). Für einen unbestimmten Personenkreis von Interesse können nicht nur Werke der Belletristik…
…nur Werke der Belletristik, sondern auch "Sachbücher" können für einen unbestimmten Personenkreis von Interesse sein (zB Bücher über das wissenschaftliche Aufzeigen von Krankheitsbildern und Methoden zu deren Behandlung, wie etwa "Keine Angst vor Aggression"; VwGH 26.7.2007, 2006/15/0065). Aus den Titeln der…
…Literatur, der Belletristik, Comics oder Magazine handelt (VwGH 27.Mai 1999, 97/15/0142). Der Umstand, dass fallweise Anregungen und Ideen für die betriebliche/berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, ändert daran nichts (VwGH 23.November 2000, 95/15/0203). An Beispielen des Verwaltungsgerichtshofs für Werke…
…abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, grundsätzlich ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis befriedigt; dies führt daher zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (zB VwGH 26.7.2007, 2006/15/0065). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Werke der klassischen Literatur, der Belletristik…
…23.05.1984, 82/13/0184). Nach der Judikatur des VwGH stellen insbesondere allgemein bildende Nachschlagewerke und Lexika (z.B.: VwGH 25.3.1981, 13/3438/80; 25.3.1981, 13/3536/80), Werke der Belletristik (z.B.: VwGH 31.11.1981, 14/0022/81…
…Hauptschullehrer; VwGH 3.5.1983, 82/14/0297, Lexikon der Malerei eines Mittelschullehrers für Geografie und Geschichte, VwGH 24.11.1999, 99/13/0202, Brockhaus-Enzyklopädie, Österreichlexikon, Wörterbücher), Werke der Belletristik (VwGH 3.11.1981, 81/14/0022; VwGH 23.5.1984, 82/13/0184…
…stützen würden. Die Referentin geht davon aus, dass sich eine Buchhändlerin auch Werke (z.B. wie von ihr angeführt Kriminalromane und sonstige Werke der Belletristik) anschaffen und lesen muss, die bei einem Dritten, der nicht als Buchhändler angestellt ist, typischerweise aus privaten Gründen angeschafft werden…
…dass grundsätzlich nicht nur Werke der Belletristik, sondern auch so genannte Sachbücher für einen unbestimmten Personenkreis von Interesse sein können (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0065). Der Umstand, dass dieses Buch für den Bw. im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates nützlich ist…
…Berufsbezogenheit der Druckwerke im Einzelnen darzutun (VwGH 30.1.2001, 96/14/0154). Beispiele seien: „Das neue deutsche Wörterbuch“; Belletristik; Nachschlagewerke allgemeiner Art; Reiseführer; Wörterbücher, Lexika; Atlanten; Bildbände; illustrierte und populär-wissenschaftliche Magazine, auch als Warteraumliteratur. Bei den im vorliegenden Fall geltend gemachten Werken handle…