…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und weder Werbungskosten iSd § 16 EStG noch Sonderausgaben iSd § 20 EStG darstellen (§ 34 Abs 1 EStG). Für Unterhaltsleistungen gilt gem. § 34 Abs 7 Z 4 EStG dass diese insoweit abzugsfähig sind, als die Aufwendungen beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
…hinsichtlich der beantragten Werbungskosten bezüglich Postspesen sowie Reisekosten sei ein beruflicher Zusammenhang nicht erkennbar. Bei den Computerkosten sei ein 50%iger Privatanteil auszuscheiden. Da keine Belege für die ,Spesenabrechnung' vorgelegt werden konnten, seien diese nicht anzuerkennen. Die Kosten des Mobiltelefons seien mit 40% als beruflich…
…11.2000, 95/15/0203), zählt die Bezahlung von Schulgeld zu den normalen Unterhaltsleistungen für ein Kind und könnte nach der oben zitierten einschränkenden Regelung des Absatz 7 nur dann Berücksichtigung finden, wenn derartige Kosten auch beim Unterhaltsberechtigten selbst, wäre er der Steuerpflichtige, eine außergewöhnliche…
…HAK-Schüler vermietete Notebook war im Unterrichtsbereich EDV ein Unterrichtsmittel, welches kostenpflichtig zu Unterrichtszwecken zur Verfügung gestellt wurde. Die Kosten der Schulausbildung des minderjährigen, unterhaltsberechtigten Sohnes der Bw. können, wie oben ausgeführt, zu keinen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Bw. führen…
…a. Reisekosten in der Höhe von € 1.869 sowie die Pendlerpauschale in der Höhe von € 1.068 als Werbungskosten geltend. Des Weiteren wurden der pauschale Freibetrag für eine Behinderung in der Höhe von 50% sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt. Darüber hinaus beantragte der Bf…
…seien diesbezüglich nicht vorhanden. Die Kosten für die Installation eines Internetzugangs dort habe er bereits als Werbungskosten geltend gemacht. Das gegenständliche Haus wäre seit 2013 im Eigentum seiner Gattin. Der Bf verweist nochmals auf die bereits zitierte Entscheidung des UFS aus 2012, in der sachverhaltsähnlich…
…doppelten Haushaltsführung wie von Familienheimfahrten als Werbungskosten grundsätzlich dieselben Kriterien wie bei einem inländischen Familienwohnsitz (vgl. Lenneis in Jakom, EStG, § 16, Rz. 56, S. 881). Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes liegt vor, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzten Grenzen grundsätzlich als Werbungskosten Berücksichtigung finden. Nach der Judikatur des VwGH ist einem alleinstehenden Arbeitnehmer jene Anzahl von Heimfahrten vom jeweiligen Arbeitsort zur Wohnung in seinem Heimatort zuzuerkennen, die ausreicht, damit dieser innerhalb angemessener Zeiträume…
…könnten Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend werde bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Da im Fall des Berufungswerbers die Voraussetzungen nicht zutreffen würden…
…bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2006 und 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte in ihren Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 2006 und 2007 unter anderem die Anerkennung von Aufwendungen für verschiedene Kurse ihres unterhaltsberechtigten Sohnes als Werbungskosten…
…als Werbungskosten der Bf. abzugsfähig. Die Bf. habe keinem Nachweis erbracht, dass die auf ihren Sohn lautenden Rechnung angeführte Laptoptasche von ihr zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit verwendet werde. Die bloße Behauptung reiche nicht aus. Die Rechnungen über das Druckerzubehör laute auf den Namen des Ehegatten…
…sie den monatlichen Höchstbetrag (222 €) für ein halbes Jahr (= 1.332 ) geltend machte. An Aufwendungen für die Übersiedlung beantragte sie die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe des Übersiedlungspauschales von 200 € (für 2 Fahrten W - E/F). Die beantragte außergewöhnliche Belastung stellte sie…
…Pendlerpauschale/Pendlereuro Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. § 33 Abs 5 Z 4 EStG 1988 lautet: "Ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung…
…Fortbildungs-/ Umschulungskosten sowie sonstige Werbungskosten wurden von der Bf. im Vorlageantrag (OZ 5, S. 16) akzeptiert. Auch hat die Bf. die gekürzten Aufwendungen für Fachliteratur anerkannt (Schreiben Bf. 03.05.2025, OZ 60, S. 4). Weiters wurden seitens des Finanzamts die Kosten für das Binden…
…Von den Aufwendungen in Höhe von 4.950,93 Euro wurden 3.381,06 Euro als Selbstbehalt abgezogen. Es waren sohin 1.569,87 Euro als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Zudem wurden die Sozialversicherungsbeiträge des Ehegatten nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Mit Schreiben vom 18. Juni 2020…
…Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes aufhält, sind durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 abgegolten. 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst…
…Zum Zwecke der Berechnung der Höhe des Selbstbehaltes ist zunächst das für den Selbstbehalt maßgebliche Einkommen gemäß § 34 Abs. 4 iVm Abs. 5 EStG 1988 wie folgt zu berechnen: | Steuerpflichtige Bezüge lt. Lohnzettel | € E | Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschalbetrag…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Aufwendungen, die im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten anfallen, werden als Werbungskosten bezeichnet. Wie bei den Betriebsausgaben soll durch den Abzug von Werbungskosten das…
…worden waren, weiterhin unterhaltsberechtigt waren, sind die im Zeitraum davor-hier die verfahrensgegenständlichen Jahre 2017 und 2018- für die Wohnungen aufgewendeten Beträge als nicht abzugsfähige Unterhaltsleistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Zif. 1 EStG 1988 und nicht als vorweggenommenen Werbungskosten im Sinne des § 16…