…Personal- und Sachaufwand für das Aufkleben von Plakaten, für zusätzliches Porto oder zusätzlicher Beleuchtung usw. fallen unter das "direkte" Entgelt. Rz 741: Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe ist § 4 UStG 1994 heranzuziehen. Daher verringert sich bei Inanspruchnahme eines Skontos die Höhe der Bemessungsgrundlage…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 28.03.2017, betreffend Werbeabgabe 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 13.06.2016 gegen den Werbeabgabebescheid 2014 des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25.05.2016 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20.05.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…C , über die Beschwerde vom 16.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamts Linz vom 30.05.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Geschäftsführer der Fa. X-GmbH vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Werbeabgabe für 2008 und 1-3/2009 in Höhe von € 43.094,75 bewirkt zu haben. Es bestehe daher der Verdacht der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…vertreten durch Mag. Nathalie Kovacs, betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Kommanditgesellschaft, die einen Baustoffhandel für Gewerbe- und Privatkunden sowie einige Baufachmärkte im berufungsgegenständlichen Zeitraum betrieben…
…Jänner 2005 betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2001 und 2002 (Rumpfwirtschaftsjahr 1. März bis 31.Dezember 2001) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betrieb im berufungsgegenständlichen Zeitraum einen Baustoffhandel für Gewerbe- und Privatkunden sowie einige…
…vertreten durch HR, vom 14. Juni 2005 betreffend Werbeabgabe 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw., im Berufungszeitraum eine Personengesellschaft mit Sitz in A, fand von Mai bis Dezember 2004 eine Betriebsprüfung statt. Im Betriebsprüfungsbericht…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes A, vom 23. Mai 2005 betreffend Werbeabgabe für den Zeitraum 2001 bis 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw., einer AG mit Sitz in B., fand vom Mai bis Dezember…
…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 15. Oktober 2003 betreffend Werbeabgabe 2001, 2002 sowie 1 bis 7/2003 nach der am 15. Februar 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden…
…Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 15. Oktober 2003 betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2000, 2001 und 2002 sowie Jänner bis Juli 2003 nach der am 15. Februar 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung…
…der Getränkesteuer aus den gleichen Gründen (keine allgemeine Steuer, kein der Mehrwertsteuer typisches Vorsteuerabzugssystem) eben nicht um eine umsatzbezogene Steuer handelte. Da weder ein Begründungsmangel der angefochtenen Bescheide vorliegt noch eine Europarechtswidrigkeit oder Verfassungswidrigkeit des Werbeabgabegesetzes gegeben ist, waren die Berufungen als unbegründet abzuweisen. Linz…
…Linz, Knabenseminarstraße 7, und Dr. Michael Metzler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung vom 20. März 2003 der Vertreterin Ecker & Kappler Steuerberatungs OEG wird Folge gegeben. Die Berufung vom 21. März 2003 des Vertreters Dr. Michael…
…Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Berichtigung der Werbeabgabe für die Monate Jänner bis Juli 2002 vom 23. September 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung …
…als Werbung im Sinne des Gesetzes sind daher Wortanzeigen im Fließtext zu verstehen, wenn deren Abrechnung nach der Anzahl der Wörter oder Buchstaben (einschließlich Firmenlogos) erfolgt. Wortanzeigen in Verbindung mit Abbildungen jeder Art führen zu einer werbeabgabenpflichtigen Leistung. Raumanzeigen, die nach der Fläche verrechnet werden…
…Beiträge mit allgemeinem Informationscharakter, jedoch ohne erkennbare Werbebotschaft (zB Berichte über Gemeindeaktivitäten, Veranstaltungshinweise ohne besondere Aufmachung, amtliche Mitteilungen) unterliegen nicht der Werbeabgabe. Hingegen sind Werbeeinschaltungen in Form von redaktionellen Beiträgen ebenso abgabepflichtig wie offensichtliche Werbeinserate, wenn diese entgeltlich sind (zB in Form von Druckkostenbeiträgen). …" …
…über die Beschwerde vom 1. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Juni 2021 betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2016 bis 2018 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…vereinnahmt worden, für die Beilage von Werbemitteln von gruppenzugehörigen Unternehmen sei hingegen auf die Verrechnung eines Entgelts verzichtet worden, weil dadurch keine höheren Portokosten entstanden seien und zudem Gegenseitigkeit vereinbart worden sei. Der Werbeabgabe unterlägen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht würden. Als…
…wenn die Prospekte als Hauswurfsendung verteilt werden, hingegen nicht "veröffentlicht" würden, wenn die Verteilung wie im Beschwerdefall an dem Werbeleister namentlich bekannte Personen erfolgen würde. Im einen Fall läge eine Werbeabgabepflicht vor, im anderen nicht. Und das, obwohl der Auftraggeber in beiden Fällen dasselbe Werbeinteresse…