…wenn der Unternehmer die Abgabe der Erklärung pflichtwidrig unterlässt, diese unvollständig ist oder die Selbstberechnung unrichtig ist (§ 25a Abs. 13 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 40/2014). 25a.3. Umrechnung von Werten in fremder Währung, Aufzeichnungspflichten und Wegfall der Sonderregelung Rz 3433: Zum Umrechnungskurs…
…Unternehmens ausgeführt und b) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei. (3) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt: 1. das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in…
…2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist…
…2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist…
…2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Nach Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist bei dieser Abgabe nunmehr lediglich auf die…
…Bei Einhaltung dieser Sonderregelungen durch den mittleren Unternehmer in diesen Reihengeschäften (Erwerber) - insbesondere der in Art. 25 Abs. 4 und Abs. 6 UStG 1994 vorgesehenen Rechnungslegungs- und Melde- bzw. Erklärungspflichten - treten die mit einem solchen Dreiecksgeschäft verbundenen Rechtsfolgen ein, nämlich - der Wegfall der Registrierungspflicht für…
…Angelegenheiten der Sonderregelungen in § 25a, § 25b und Art. 25a UStG 1994 (unbeschadet des § 25b Abs. 1 Z 2 bzw. des § 27 Abs. 8 UStG 1994), sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften (§ 214 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961), 7. die Vertretung einschließlich der Abgabe…
…Unternehmens ausgeführt und b) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei. (3) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt: 1. das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in…
…sein. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob im vorliegenden Fall eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt, die eine Verletzung des Gleichheitssatzes nach sich zieht, erübrigt sich. Wie schon oben dargelegt, liegt kein in die Position 8704 einzureihendes Fahrzeug vor, sodass auch kein Wegfall der NoVA-Pflicht vorliegt…
…gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und b) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Klein Unternehmer steuerfrei. (3) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt: 1 das Verbringen eines Gegenstandes des…
…seines Unternehmens ausgeführt undb) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei.(3) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt:1. das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in…
…lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt". Nach dem Wegfall der Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer ist…