…Dies entspreche nicht den Tatsachen. Wie der Bf bereits ausführlich beschrieben habe, betreibe er in seinen Wasserwerken jeweils Aufbereitungsanlagen zur Aufbereitung des Trinkwassers. Die Aufbereitung erfolge durch eine Enteisenung und Entmanganisierung des Rohwassers. In diesem Zusammenhang werde auf den Erlass des BMF vom 22.12…
…4 UStG 1994 werden nach dem Körperschaftsteuergesetz hoheitliche Tätigkeiten in den Unternehmensbereich einbezogen. Bei den Wasserwerken ist dies unabhängig davon, ob sie der Trinkwasser- oder der Nutzwasserversorgung dienen. Rz 265: Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt auch als unternehmerische…
…die ein Wasserwerk betreibt. Die Bf reichte für die Jahre 2011 und 2012 am 7.6.2013 Erklärungen betreffend Energieabgabenvergütung ein und beantragte eine Vergütung von 463,34 € für 2011 und von 536,01 € für 2012. Das Finanzamt gab dem Antrag betreffend 2011…
…tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die…
…Die vereinnahmten Beiträge hat die Gemeinde nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Anlässlich einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass für Unternehmen, die Wasserwerke oder Anstalten zur Abfuhr von Spülwasser betreiben, für alle Umsätze, die mit dem Betrieb von solchen Werken oder Anstalten regelmäßig verbunden sind…
…künftige) Leistungen. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer erfolgte erklärungskonform. Anlässlich einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, das für Unternehmen, die Wasserwerke oder Anstalten zur Abfuhr von Spülwasser betreiben, für alle Umsätze, die mit dem Betrieb von solchen Werken oder Anstalten regelmäßig verbunden sind, zwingend die…
…einem Betrag von EUR 98.809,59 sowie das Magistrat 31 ("Wiener Wasserwerke") mit einem Betrag von EUR 122.696,68. Dazu ist auszuführen, dass bei Arbeiten für das Magistrat 31 (Wiener Wasserwerke) eine formlose Übernahme im Sinne der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt X erfolgt…
…Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. ad "Wirtschaftlich selbständige Einrichtung": Das Begriffsmerkmal "wirtschaftlich selbständig" ist als "wirtschaftliches…
…tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die…
…Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das BFG hat erwogen Der VwGH hat im Beschwerdefall am 10…
…Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das BFG hat erwogen Der VwGH hat im Beschwerdefall am 10…
…Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das BFG hat erwogen Der VwGH hat im Beschwerdefall am 10…
…und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. § 6 (1) UStG 1994…
…ein. Sie begründete dies damit, dass sie ihren fiktiven Betrieb gewerblicher Art "Wasserwerk" bisher nicht in der Umsatzsteuererklärung erfasst habe. Sie sei mit ihrer Tätigkeit der Errichtung von Wasseranschlüssen als fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 Teilstrich 1 UStG 1994…
…KStG 1988 vorliege. Gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 würden als Hoheitsbetriebe u. a. insbesonders Wasserwerke, wenn sie überwiegend der Trinkwasserversorgung dienten, sowie Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen, gelten. Da es sich bei den von der Bw. angeführten Betrieben demnach…
…Weiters geht aus den Erklärungen hervor, dass der Bw. seine berufliche Tätigkeit bei der MA 31 (Wiener Wasserwerke) ausübt. Vom Finanzamt wurden die Aufwendungen für die Reisekosten bei Durchführung der Veranlagung im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Bw. ein bestimmtes Einsatzgebiet mehr oder weniger…
…an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist als Betriebsleiter bei der zweiten Wiener Hochquellenwasserleitung nichtselbständig erwerbstätig. Seit 1979 bewohnt er eine Dienstwohnung im Amtshaus der Wiener Wasserwerke. Da der Arbeitgeber des Bw. den aus der Überlassung der Dienstwohnung resultierende Vorteil als Sachbezug aus…
…der Qualifikation nach § 2 Abs. 5 KStG 1988) stets Wasserwerke (Trink- und/oder Nutzwasserversorgung) Schlachthöfe Anstalten zur Müllbeseitigung, zur Tierkörpervernichtung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen (zB Kanalisationsanlagen) sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. 3.4.2. Sozialversicherungs- und…
… 2 Abs. 5 KStG 1988 gelten als Hoheitsbetriebe: Wasserwerke, die überwiegend der Trinkwasserversorgung dienen Forschungsanstalten (zB Universitäten) Wetterwarten Friedhöfe Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung Anstalten zur Desinfektion Anstalten zur Leichenverbrennung Anstalten zur Müllbeseitigung Anstalten zur Straßenreinigung Anstalten zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung siehe…
… 2 Abs. 3 UStG 1994 als Unternehmer anzusehen sind (zB Wasserwerke usw.), da auf Grund des Inhalts der hier tatsächlich ausgeübten Tätigkeit von einer betrieblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Rz 218: Erfüllt eine von einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes geführte Betätigung auch sonst nach dem…