…in der Folge: öKommanditgesellschaft). In der Einkommensteuererklärung 2004 wurde aus dieser Beteiligung (in der Folge: öKommanditbeteiligung) ein Gewinnanteil von EUR 773.307,33 erklärt und unter der Kennzahl 346 ein IFB-Wartetastenverlust von EUR 598.661,14 sowie unter der Kennzahl 462 ein Verlustabzug gemäß …
…dieses Betriebes erfolgen. Da die A-AG im Jahr 2000 einen steuerlichen Gewinn in Höhe von ATS 125.121.344,- erwirtschaftete, war eine Verrechnung des Wartetastenverlustes möglich." In der Folge fand bei der Berufungswerberin. eine die Jahre 1999 bis 2002 umfassende Betriebsprüfung statt. Am 22…
…Im Zeitpunkt der Veräußerung noch vorhandene Wartetastenverluste sind, soweit sie nicht schon mit bisherigen laufenden Gewinnen oder Einlagen verrechnet werden konnten, mit dem Veräußerungsgewinn gegenzuverrechnen. Ist eine derartige Gegenverrechnung nicht (zur Gänze) möglich, werdenZu Verlusten aus den Wartetastenverlusten zum Veräußerungszeitpunktkapitalistischen Mitunternehmerbeteiligungen siehe Rz 6025 ff…
…von 10,326.216,53 S brachte die Bw. ua. einen IFB-Wartetastenverlust aus dem Jahr 2000 in Höhe von 4,880.040,00 S in Abzug (Kennzahl 639 der Körperschaftsteuererklärung für 2001, S 38/2001 K-Akt), der aus dem "eigenen" Betrieb der Bw…
…wurde unter der Kennzahl 330 der angeführten Erklärung ein Betrag von 187.938,00 S angegeben (S 2/2001 F-Akt Bw.). Da bei den atypisch stillen Gesellschaftern aus Vorjahren Wartetastenverluste aus der Bildung von Investitionsfreibeträgen von rund 3,900.000,00 S bestanden (vgl…
…24.06.2010, 2007/15/0261) ist sinngemäß anzuwenden. Rz 6046: Als Einlage gilt auch eine tatsächliche Haftungsinanspruchnahme des Gesellschafters. Bloße Haftungszusagen oder ähnliche interne und auch externe Haftungsverpflichtungen reichen für eine Erweiterung des KapK I (oder für eine Aktivierung von bestehenden Wartetastenverlusten) nicht aus.
…der Jahre 1995 und 1996 seien bereits zur Gänze mit dem Sanierungsgewinn des Jahres 1997 verrechnet worden. Laut Betriebsprüfung könne daher in den Jahren 1999 und 2000 nur der IFB-Wartetastenverlust und der Verlustvortrag des Jahres 1998 in Ansatz gebracht werden. TZ. 26 Berichtigung gemäß …
…an der eine mittelbare Beteiligung besteht. 19.4.1.4 Wartetastenverlust Rz 5950: Die Verlustklausel im Bereich der Personengesellschaften ist hinsichtlich der Nichtausgleichsfähigkeit von Verlusten als auch hinsichtlich der Verrechnung anteilig anzuwenden. Beispiel 1: An der Gesellschaft A/B ist der Gesellschafter A zu 60…
…in diesem Verfahren wahrzunehmen. Ein auf Wartetaste zu legender Verlust ist daher in dem für das Einkommensteuerverfahren maßgebenden Beteiligungsergebnis nicht zu erfassen; ein (positives) Beteiligungsergebnis ist um einen verrechneten Wartetastenverlust zu kürzen. In den Verlustausgleich in der Einkommensteuerveranlagung geht auf diese Weise das Beteiligungsergebnis ein…
…aus Kapitalvermögen von 6.500 Euro erzielt. Aus der stillen Beteiligung liegt ein nicht verrechneter Schwebeverlust (Wartetastenverlust) von 5.000 Euro vor. Zwischen den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und der Beteiligung an der Personengesellschaft ist ein horizontaler Verlustausgleich vorzunehmen, sodass 23.000 Euro an Einkünften…
…Auch ein Wartetastenverlust einer beherrschten ausländischen Körperschaft kann nur mit positiven Passiveinkünften derselben beherrschten ausländischen Körperschaft in Folgejahren verrechnet werden. 17.5.4.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Rz 1248dw: Die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Passiveinkünfte werden bei der beherrschenden Körperschaft als Gewinn hinzugerechnet und erhöhen…
…2009: 26. Jänner 2016 - Erstbescheid: Keine Wartetastenverluste 2010: 26. Jänner 2016 - Wiederaufnahme: Wartetastenverluste 2011: 26. Jänner 2016 - Erstbescheid: Wartetastenverluste 2012: 26. Jänner 2016 - Erstbescheid: Wartetastenverlust 2013: 3. Februar 2016 - Erstbescheid: Wartetastenverluste 2014: 3. Februar 2016 - Erstbescheid: Wartetastenverluste Wie aus dieser Zusammenstellung ersichtlich sei, seien die…
…Ferner sei zu erwähnen, dass die Wartetastenverluste (IFB) der Jahre 1998 und 1999 in Höhe von gesamt 3.876,74 € im Gewinnjahr 2005 nicht zur Gänze verbraucht worden seien. Es wäre noch ein Betrag von 1.114,94 € zu berücksichtigen. Aus der übermittelten…
…750,17 Euro auf 9.848,54 Euro zu reduzieren. In der Begründung wird ausgeführt, laut der (dem Vorlageantrag beiliegenden) Aufstellung der G GmbH & Co KG betrage der Wartetastenverlust für das Jahr 2002 9.848,54 Euro. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs…
…das Jahr 2000. Der IFB-Wartetastenverlust aus dem Jahre 1994 wurde 2000 aufgrund der Betriebsveräußerung zu einem Verlustvortrag umgewandelt. Die Wiederholungsprüfung im Zeitraum 2002/2003 ab 1998 umfasste die Jahre 1998 bis 2000 hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer. Die Rechtsgrundlagen für die Wiederholungsprüfung stellen § 147…
…ist. Wenn Gewinne aus dieser Beteiligung erzielt werden, sind diese alten Verluste natürlich wieder anzurechnen. Es ist nur ein Wartetastenverlust. Vorsitzender: Haben sie da Berechnungsunterlagen hinsichtlich dieser Neuberechnung? Prüfer: Ich habe schon Berechnungsunterlagen, nur ist es ein bißchen kompliziert. Sachbearbeiter: Was ist der Faktor, der…
…31/2004 E-Akt) setzt sich dieser Betrag aus einem nicht ausgleichsfähigen IFB-Wartetastenverlust des Jahres 2000 in Höhe von 17.849,61 € sowie vortragsfähigen Verlusten der Jahre 2000 bis 2003 in Höhe von insgesamt 285.233,63 € zusammen. Das Finanzamt führte mit…
…00 | 31.938.788,16 | 5.265.845,65 | 24.036.275,85 | 61.340.909,66 | IFB-Wartetastenverlust | | | -5.265.845,65 | -12.297.375,00 | -17.563.220,65 | Steuerliches Ergebnis |…
…| 14.095.512,52 | 14.095.512,52 | 28.241.025,04 | Verbrauch | | | | | IFB-Wartetastenverlust | | | | | aus 1990 | | -3.619.540,05 | -3.619.540,05 | -7.239…
…Eröffnung des Betriebes des Edelsteinhandels und daher auch für die Verluste der Jahre 1994 und 1995 gegeben. Zu den im Bescheid abgezogenem Wartetastenverlust käme nach den ihm vorliegenden Unterlagen auch noch ein derartiger Verlust in Höhe von 14.689,60 S hinzu. Mit Berufungsvorentscheidung wies…