…Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO tritt durch die spätere Begründung von (Quasi-)Wohnungseigentum ein Wandel in eine Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ein. In diesem Fall ist die Tätigkeit von ihrem Beginn an in ihrer Gesamtheit als Betätigung…
…dem Wandel in der Betätigung zu erfolgen, um eine zeitgerechte Überprüfung durch das Finanzamt zu ermöglichen. Dass Sie dieser Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind, muss als gewichtiges Indiz dafür gewertet werden, dass in der Art, dem Umfang und der Intensität der künstlerischen Betätigung zumindest bis März…
…handle sich fallbezogen um eine § 1 Abs. 1 LVO II-Tätigkeit, nicht zu stützen. Geht das Finanzamt - wie im vorliegenden Fall - davon aus, dass ab dem vom Finanzamt mit 2002 angenommenen Beginn eine Betätigung iSd. § 1 Abs. 1 LVO vorgelegen hat (ein Wandel einer ursprünglich …
…um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Die Tätigkeit wurde aus erwerbswirtschaftlichen Gründen aufgenommen und ausgeübt. Anlaufverluste sind daher jedenfalls steuerlich anzuerkennen. Die selbständige Tätigkeit meiner Mandantin fällt seit dem Jahr 2003 unter keine der in den Richtlinien erwähnten und oben dargestellten Leistungen. Ein Wandel von einer Betätigung…
…bis die Berufungswerber bei der Vermietung der Ferienwohnung einen Gesamtgewinn erzielen werden. Der oben erwähnte "absehbare Zeitraum", in welchem der Gesamtüberschuss im Sinne des § 2 Abs. 4 LVO erreicht werden muss, wird im letzten Satz des leg. cit. näher festgelegt: "Bei Betätigungen im Sinne des …
…Seine Auswirkungen sind bei der Liebhabereibeurteilung in der ab 9.10.2007 (Umstieg in den Euro) geänderten Bewirtschaftungsart daher auszuklammern. Ob durch den neuerlichen Währungswechsel ab 19.2.2009 ein Wandel zu einer objektiv ertragsfähigen Betätigung (Einkunftsquelle) eingetreten ist, hat die Referentin nicht zu beurteilen…
…Ablauf des Anlaufzeitraumes ein Wandel zur Liebhaberei vor (siehe Rz 34). Das Gesamtbild der Verhältnisse in Bezug auf die Einordnung der Betätigung unter § 1 Abs. 1 LVO oder § 1 Abs. 2 LVO kann noch nicht endgültig beurteilt werden; in diesem Fall ist eine vorläufige Veranlagung …
…wenn es zu einer grundlegenden Änderung des wirtschaftlichen Engagements kommt und die Änderung dazu führt, dass - ein Wandel in eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 stattfindet oder - nunmehr Gewinne (Überschüsse) zu erwarten sind, also die Betätigung objektiv ertragsfähig gestaltet wird. Die dem Vorlageantrag…
…bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 Verluste auf, ohne dass ein Gesamtgewinn tatsächlich zu erwarten ist, so ist das Vorliegen von Liebhaberei bis zu einer Änderung der Bewirtschaftung anzunehmen. Als Änderung der Bewirtschaftung gilt nur eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements, sodass ein Wandel in…
…bei einer eindeutig als Einkunftsquelle anzuerkennenden Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO nach langjähriger Gewinn(Überschuss)phase in späterer Folge Verluste auf, so ist zu prüfen, ob ein Wandel zur Betätigung iSd § 1 Abs 2 vorliegt (im Streitfall nicht anzunehmen) oder ob die Betätigung weiterhin…
…auf entsprechende Tatsachenfeststellungen beruhen. Der Eintritt der Tatsachen sollte einen ausreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit aufweisen, bloße Möglichkeiten oder Vermutungen genügen nicht (VwGH 30.6.1992, 92/14/0044); die Prognose soll grundsätzlich den Beginn der Betätigung oder den erstmaligen Mitteleinsatz mit einbeziehen (Jakom/Ehegartner, EStG…
…Dauervermietung fortgesetzt werden konnte. Wie bereits ausgeführt, kann diese Zwischenlösung Ferienwohnung keinesfalls zu einer Änderung der Bewirtschaftung i.S. der LVD führen - weder bei deren Beginn noch bei deren Beendigung. Anlässlich der Rückkehr zur Dauervermietung erfolgte weder ein Wandel in eine Betätigung gem. § 1 Abs…
…worden und sei nunmehr mit 30.9.2004 konkretisiert die Betätigung als Einkunftsquellesei klar dargelegt worden, da der Bw. betont habe, die gegenständliche Wohnung nicht für Eigenzwecke angeschafft zu haben eine Änderung der Bewirtschaftungsformkönne nicht gegeben sein, da kein Wandel in der Betätigung gegeben sei…
…bis zu einer Änderung der Bewirtschaftung anzunehmen. Als Änderung der Bewirtschaftung gilt nur eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements, die dazu führt, dass ein Wandel in eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 stattfindet oder nunmehr Gewinne zu erwarten sind, also die Betätigung objektiv…
…in der Abwicklung von Auftragsverhältnissen, sowie andere Unabwägbarkeiten, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken würden, allein nicht geeignet, die Qualifikation einer Betätigung als Einkunftsquelle abzusprechen (unter Hinweis auf Punkt 6 der Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung 1997, Erlass vom 23. Dezember 1997, Z 14 0661/6-IV…
…das Schreiben vom 31. Mai 2000). Im Sinne des Liebhabereierlasses Punkt 9 "Anlaufzeitraum" liege daher frühestens ab dem Jahr 2000 ein Wandel zur Liebhaberei vor. Jedenfalls wäre auch frühestens ab 2000 zu prüfen, ob weiterhin eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO vorliege…
…zum 30.09.2017 änderte sich zwar nicht nach ihrem Erscheinungsbild, da sie weiterhin als eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 LVO einzustufen war, dennoch ist ein Wandel in der Art ihrer Betätigung festzustellen, der im Gegensatz zur befristeten Vermietung für ein Jahr und zur…
…der Wintersaison jedenfalls Seminare stattfinden können, die auch Umsätze bringen würden. Über Befragen des Vorsitzenden erklärte die Amtsvertreterin, dass das Finanzamt an der Rechtansicht festhalte, dass es sich bei der Betätigung um eine solche des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung handle. Es liege nach Meinung des…
…habe. Liege "ein Wandel zur Liebhaberei gem. § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung bei einer bisher als Einkunftsquelle anerkannten Betätigung vor", dann liege eine Betriebsaufgabe zu diesem Zeitpunkt, im Berufungsfall "per 1.1.1992" vor. Die Prüferin ermittelte sodann einen Übergangsgewinn und einen Aufgabegewinn zum 1…
…Betätigung iSd § 1 Abs. 2 LVO Verluste auftreten, ohne dass ein Gesamtgewinn zu erwarten sei, so sei das Vorliegen von Liebhaberei bis zur Änderung der Bewirtschaftung anzunehmen. Als Änderung der Bewirtschaftung gelte nur eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements, die dazu führe, dass ein Wandel…