…für die Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise und zur Entschärfung des Verfahrens gerechtfertigt. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Berufung und führte dazu folgendes aus: Ich habe niemanden beleidigt, sondern wenn man solche Bescheide versendet ist es von niemanden auf der Welt und demokratisch handelnden…
…112 Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56; VwGH…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben) Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 25.3.1988, 87/11/0271…
…112 Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmen- erzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56;…
…112 Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmen- erzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56;…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben) Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Abs. 3 BAO inhaltsgleichen Bestimmung des § 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) und zum § 112 Abs. 3 BAO nicht der Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 27.1.1958, 783/56…
…Verwaltungsverfahrensgesetz) der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 25.3.1988, 87/11/0271; VwGH 30.11.1993, 89/14/0144). Versucht man, dem Inhalt des Begriffes "Beleidigung" näherzukommen, so müssen mit ihm Ausdrucksweisen verbunden werden…
… 34 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit (Abgaben)Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH 25.3.1988, 87/11/0271; VwGH 30.11.1993, 89/14/0144). Eine unpersönliche Ausdrucksweise ist den beschwerdegegenständlichen Eingaben des Beschwerdeführers nicht zu entnehmen…
…setzt daher unabdingbar eine Auseinandersetzung mit dem Zweck der konkreten Norm voraus. Die Bestimmung über die Ordnungsstrafe dient nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung nicht zur Einnahmenerzielung durch die Behörde, sondern vielmehr der Wahrung des Anstandes im Verkehr mit Behörden durch eine sachliche und unpersönliche Ausdrucksweise (VwGH…
…geblieben wären. 4.2. Im Übrigen wird aber andererseits auch ein Mindestmaß an Organisation gefordert: Fehlt es wie offenbar bei der E-Ltd an einer sachlichen und personellen Ausstattung, schlägt die Leistungserbringung fehl und können Umsätze der Domizilgesellschaft nicht zugerechnet werden (siehe nochmals Ludwig, aaO…
…Berufungswerber zur Wahrung des Parteiengehörs nachweislich übersandt wurde). Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. April 2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche…
…Berufungswerber zur Wahrung des Parteiengehörs nachweislich übersandt wurde). Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. April 2006 unter Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an…
…Berufungswerber zur Wahrung des Parteiengehörs nachweislich übersandt wurde). Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. April 2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche…
…die durchzuführenden Aktionen, wie zB angeschaffte Hagelnetze und Obstbäume, und auch nicht den Preis. Das Argument der Wahrung der Neutralität der Mehrwertsteuer können in diesem Zusammenhang nicht gelten. Erst durch die Auslegung der Finanzverwaltung komme es hier zu einer umsatzsteuerlichen Belastung der Erzeuger, die als…
…der gewerblichen Wirtschaft eine steuerpflichtige Pension in Höhe von 9.118,92 (Bruttobezüge: 14.439,32 €). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.7.2020 wies das Finanzamt diese Beschwerde als unbegründet ab. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 236 BAO und der zur sachlichen Unbilligkeit ergangenen…
…Gz. R/0293-F/10 zu einem vergleichbaren Fall schlüssig ausgeführt und bestätigt. Es wird daher erneut beantragt, die Berufung als unbegründet abzuweisen." Mit Schriftsatz vom 14. Dezember 2011 wurde dem Bw zur Wahrung des Parteiengehörs die Gelegenheit geboten, sich zu beigelegter Stellungnahme des Finanzamtes…