…Nichtberücksichtigung der Norm des § 17 Abs. 3 StudFG, sprich fehlender verwaltungsgerichtlicher Feststellungen in Bezug auf Anrechnungen von Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium - wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben hat. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Tochter der Bf. war im Zeitraum vom 1…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Mag. B, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10.07.2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., vertreten durch Mag. Wolfgang Weilguni, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Liliengasse 1/8, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2007 bis…
…1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, ...... (4) Ein Studienwechsel im Sinne des Abs…
…Frage, ob ein verspäteter Wechsel vorliegt, sind ausschließlich jene Semester zu berücksichtigen, in denen das Vorstudium als Berufsausbildung anzusehen ist. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Studium de facto gar nicht betrieben wird. Dies ergibt sich aus den Durchführungsrichtlinien zum FLAG vom 3. September…
…nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Im §…
…Wesentlichen aus, dass der Sohn der Bf. einen Studienwechsel vollzogen habe und auf Grund der Anrechnung von Vorstudienzeiten aus dem Erststudium sich die Studienzeit für eine Beihilfengewährung für das nachfolgende Zweitstudium verkürze. Dadurch ergebe sich kein Beihilfenanspruch für den genannten Zeitraum. In ihrer, gegen den…
…wodurch sich für die Absolvierung des ersten Studienabschnitts eine Studiendauer bis September 2016 ergebe. Durch die angerechneten 3 Semester aus dem Vorstudium verkürze sich das neue Studium um drei Semester. Somit wäre die Erlangung des Diplomprüfungszeugnisses über den ersten Abschnitt im neuen Studium bis Ende…
…wie sie in dem gemäß Abs. 1 Z 2 zu spät gewechselten Studium verbracht haben. Anerkannte Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Ein Studienwechsel liegt jedenfalls dann vor, wenn der Studierende das von ihm begonnene und…
…das eine zumindest abschnittsweise Betrachtung vorsieht. Dort heißt es: 21.19 Die Berechnungsmethode zur Ermittlung der zu berücksichtigenden Vorstudienzeiten ist grundsätzlich studienabschnittsweise durchzuführen. Der Bescheid erweist sich als nicht richtig, als unsachgemäß der erste Studienabschnitt um sämtliche angerechnete Semester gekürzt wurde -die aber nachweislich nicht…
…bezüglich des von der Tochter des Bf. nach sechs Semestern getätigten Studienwechsels im Oktober 2009 eine Anrechnung von Vorstudienzeiten im Ausmaß von 5 Semestern erfolgt wäre und dies die Wartezeit für die Wiedergewährung der Beihilfe auf ein Semester verkürzt hätte. Nunmehr sei darüber zu entscheiden…
…neu***, ebenfalls an der ***Name Uni***. Gemäß der vorliegenden Bestätigung der ***Name Uni*** vom 13.11.2024 wurden 51 ECTS-Punkte aus dem Vorstudium anerkannt. Da bei einer Anerkennung von 51 ECTS-Punkten lediglich zwei Semester in die Anspruchsdauer des neuen Studiums einzurechnen sind, liegt…
…soviele Semester zurückgelegt haben, wie sie in dem gem Abs 1 Z 2 zu spät gewechselten Studium verbracht haben. Anerkannte Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge…
…1 lit. b FLAG sowie § 17 StudFG. Werden Prüfungen aus dem zu spät gewechselten Vorstudium bis zu 30 ECTS-Punkte im aktuellen Studium angerechnet, würde sich die Steh- bzw. Wartezeit um 1 Semester verkürzen. Eine Anrechnung von 31-60 ECTS-Punkte würde zu einer Verkürzung…
…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…
…4 Semester. Zuzüglich eines Toleranzsemesters bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe für den 1. Abschnitt für 5 Semester. Die Anrechnung von 4 Semester aus dem Vorstudium bewirke, dass ab Oktober 2013 für den 1. Abschnitt des Lehramtsstudiums nur mehr 1 Semester Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Da die…
…somit nach vier inskribierten Semestern, wechselte er zum Bachelorstudium „Angewandte Betriebswirtschaft“ an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Aus dem Vorstudium wurden dem Sohn über Ansuchen mit Bescheid vom 27. Februar 2013 Prüfungen über insgesamt 8 Semesterwochenstunden (hier 14 ECTS) angerechnet. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid…
…auf Studienbeihilfe im Falle eines Wechsels der Studienrichtung nach dem 3.Semester dann nicht erlischt, wenn alle bis dahin abgelegten Prüfungen des Vorstudiums von der zuständigen Studienkommission des Hauptfaches angerechnet werden. Tatsächlich wurden alle bis zum Studienrichtungswechsel im März 1999 eingereichten Prüfungen der B. lt…
…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…
…1: | 1. | Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, | 2. | Studienwechsel…