…sei ihm nicht bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob für das Jahr 2005 in Bezug auf die in Rede stehende Liegenschaft eine Betätigung vorliegt, die der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzuordnen ist. Seitens des FA wurde der geltend gemachte Werbungskostenüberschuss nicht anerkannt…
…muss jedoch feststehen, dass die zu prüfenden Ergebnisse überhaupt auf Grund einer Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988 "erwirtschaftet" wurden. In Bezug auf die Umsatzsteuer ist zu prüfen, ob eine Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG vorliegt. (Vgl…
…in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Anderenfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn diese Bewirtschaftung solange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen…
…Tätigwerden - durchaus die (Wieder-)Aufnahme einer steuerlich beachtlichen Betätigung durch die berufungswerbende Miteigentumsgemeinschaft ergeben kann. Da im Hinblick auf die von den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz getätigten Ermittlungen keine Ungewissheiten im Tatsachenbereich verblieben sind, hatte die vorliegende Entscheidung im Gegensatz zum angefochtenen vorläufigen Bescheid…
…beachtliche Tätigkeit anzusehen. Ob eine solche vorliegt, ist für das Streitjahr nach der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997, zu beantworten. Die Liebhabereiverordnung, die im Übrigen nur bei Anfallen von Jahresverlusten anwendbar ist, unterscheidet dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1…
…20 Jahren an, innerhalb derer auf Grund der konkret ausgeübten Betätigung ein Totalüberschuss erzielbar sein muss. Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach…
…gelassen wurde. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (VwGH 29.1.2015, 2011/16/0136). Zu klären war daher für die Frage des Vorliegens einer vertretbaren Rechtsansicht, für welche Betätigung eine Liebhabereivermutung nach §…
…Ab welchem Zeitpunkt tatsächlich wieder vom Vorliegen einer Bestätigung auszugehen ist, wird das Finanzamt bei der Veranlagung der entsprechenden Jahre - allenfalls nach Vornahme der entsprechenden Ermittlungen - zu klären haben. Dem steuerlichen Vertreter ist zwar insofern beizupflichten, dass die Sanierung eines Gassenlokals nur dann sinnvoll ist…
…Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird. Hinsichtlich des Beschwerdezeitraum, in dem erstmals Aufwendungen aus der Umschulung zur Mentaltrainerin entstanden sind, ist daher in weiter Folge die oben zitierte Bestimmung des § 2 Abs. 2 LVO anzuwenden, wonach innerhalb des Anlaufzeitraumes jedenfalls Einkünfte vorliegen…
…dass das Vorliegen einer Gesamtüberschusserzielungsabsicht bei Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (sog. große Vermietung) bzw. die objektive Ertragsfähigkeit bei der Vermietung von Eigenheimen (sog. kleine Vermietung) für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu…
…die Betätigung somit unter nichtselbständige Arbeit subsumiert wird. Weiters erscheint es unüblich, dass durch eine einzige Tätigkeit zwei unterschiedliche zu versteuernde Arbeitsverhältnisse geschaffen wurden die Begründung, weshalb bei Vorliegen einer umsatzsteuerpflichtigen unternehmerischen Leistung vom Arbeitgeber keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis verlangt wurde und die Buchung der…
…Nr. 33/1993 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 358/1997) ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, wenn bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 Verluste anfallen, insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen…
…eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle des Beschwerdeführers vorliegt und dementsprechend die sich aufgrund der AfA sowie der weiteren vom Beschwerdeführer geltend gemachten Werbungskosten ergebenden Verluste steuerlich zu berücksichtigen sind. Nach § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr. 33/1993 idgF, ist Liebhaberei bei einer Betätigung…
…Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb festlege, erfüllt. Schon deshalb seien die von ihr aus ihrer Tätigkeit als Mentalcoach erzielten Einkünfte anzuerkennen. Gemäß § 1 Abs. 1 LVO lägen Einkünfte vor bei einer Betätigung, die durch die Absicht veranlasst sei, einen Gesamtgewinn zu erzielen…
…noch die bislang unterbliebene Liebhabereiprüfung vorzunehmen um abzuklären, ob bei dieser Betätigung allenfalls Liebhaberei vorliegt. Nach § 1 Abs. 2 Z 3 der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. 33/1993 idF. BGBl II 358/1997 ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von…
…1994 eine Tätigkeit jedoch dann, wenn die Tätigkeit auf Dauer gesehen Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei). 2.) § 6 der Liebhabereiverordnung 1993 (LVO) bestimmt, dass Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen kann…
…da weder "lediglich einzelne Wirtschaftsgüter" noch die Betätigung in einer anderen Betriebssparte vorliege. Zudem sei der die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) bereits zuvor in vergleichbarer Weise beherrschend (in der ***H GmbH***) tätig gewesen. Mit Schreiben vom 16.03…
…muss der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus selbständiger Arbeit (einschließlich Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit) oder von Einkünften aus Gewerbebetrieb dienen. Keine Neugründung eines Betriebes liegt bei Aufnahme einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs 2 der Liebhabereiverordnung, BGBl 33/1993…
…ob auch über den Anlaufzeitraum hinaus vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Bei der Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 LVO wird anhand von Wirtschaftlichkeitskriterien untersucht, ob eine Betätigung ein erwerbstypisches oder berufstypisches Erscheinungsbild aufweist und somit die Betätigung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird…
…2 LVO vorliegen, nicht hingegen bei anderen Betätigungen. Die gegenständliche Liebhabereifeststellung hat demnach auf die Umsatzsteuer keine Auswirkung. Es war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…