…wurde, so kann dem unter Bedachtnahme auf das oben Ausgeführte und insbesondere auch auf die unter 2.4 getroffenen Feststellungen zu den vorgelegten Rechnungen nicht entgegen getreten werden. 2.3 Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung Das Finanzamt hat in der oben wörtlich wiedergegebenen Berufungsvorentscheidung ausführlich begründet, warum…
…der Berufungsvorentscheidung vom 14. April 2006 hat das Finanzamt den Bw, nicht nur darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt wurden, sondern auch, dass es auch dem Geschäftsführer obliegt, den Nachweis des gänzlichen Fehlens liquider Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten zu erbringen. Nach der…
…darin enthaltene Sachverhaltselemente zu berücksichtigen, von der Behörde als unschlüssig erkannte Ansätze in Frage zu stellen und der Bf. ob der Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung die abgabenbehördlichen Bedenken mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorzuhalten) in grundsätzlichem Einklang mit der Forderung des VwGH, wonach gegen ein Gutachten…
…darin enthaltene Sachverhaltselemente zu berücksichtigen, von der Behörde als unschlüssig erkannte Ansätze in Frage zu stellen und der Bf. ob der Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung die abgabenbehördlichen Bedenken mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorzuhalten) in grundsätzlichem Einklang mit der Forderung des VwGH, wonach gegen ein Gutachten…
…es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0176) im Hinblick auf die Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung Sache des Bw. gewesen wäre, in seinem Vorlageantrag aufzuzeigen, warum die Voraussetzungen für eine Haftung gemäß § 9 BAO nicht gegeben sein sollten. Infolge der schuldhaften…
…angeboten. Im Hinblick auf die Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung, deren Wirkung bereits unter Pkt. 1. "Erlöszuschätzungen" ausführliche behandelt wurde, und mangels eines gegenteiligen Nachweises durch den Bw. im Vorlageantrag, sieht sich der Unabhängige Finanzsenat nicht veranlasst, die Richtigkeit der Feststellungen des Finanzamtes in Zweifel zu ziehen…
…der Begründung betreffend Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung). Der Bw. hat als Beilage zum Schreiben vom 14.11.2003 den Bescheid der VGKK vom 11.8.2003 vorgelegt, worin diese die Tätigkeit des Bw. für die A-GesmbH in der Zeit vom 1.7. bis 26.12…
…die Abweisung der Berufung mit der Nichtbeantwortung des Vorhaltes vom 13. September 2012 und Nichtvorlage der angeforderten Unterlagen begründet. Eine Berufungsvorentscheidung hat nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Vorhaltswirkung. Der Bw hat daher ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Ansicht, die adaptierte Prognose erweise die Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung…
…dargestellt (Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung) und gegen die Darstellung des Sachverhaltes wurde im Vorlageantrag nichts Konkretes eingewandt, sodass der Unabhängige Finanzsenat im Wesentlichen von der Richtigkeit der Beschreibung der Tätigkeit des Berufungswerbers ausgehen konnte. C Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) in der für…
…Hinblick auf die Vorhaltswirkung der Feststellungen des Finanzamtes in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung vom 15. März 2005 am Bw gewesen, entsprechende Nachweise zu erbringen, dass und welche konkrete Vereinbarung mit der DG hinsichtlich der behaupteten Nachtzulage bzw. des Nachtarbeitszuschlages (dem Grunde und der Höhe nach…
…wurde der Bw bereits in der Begründung der Berufungsvorentscheidung vorgehalten, dass hinsichtlich der behaupteten Geschäftsverteilung keine schriftlichen Unterlagen hätten beigebracht werden können, ohne dass sie dem im Vorlageantrag etwas entgegnet hätte, sodass auf Grund der Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung und der Unterfertigung der Eingaben der T…
…diesem Zusammenhang auf die Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung verwiesen; im Vorlageantrag gibt der Bw. im Übrigen lediglich an, dass die Einsätze öfters länger als bis 18.00 Uhr dauerten und er teilweise auch innerhalb einer Stunde einsatzbereit zu sein habe), legt auch der Unabhängige Finanzsenat diese…
…geschaffen wurde. Dies umso mehr, als das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass „umfassende Anschaffungen oder Adaptierungen vor Betriebseröffnung“ nicht hätten belegt werden können. Auf Grund der Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung wäre es an der Beschwerdeführerin gelegen gewesen, konkret Aussagen zu tätigen, welche…
…Über die Berufung wurde erwogen: 1) Verletzung des Parteiengehörs im Zusammenhang mit den Anträgen auf Verlängerung der Frist zur Beantwortung des Vorhaltes vom 28. Jänner 2008: Betreffend den Vorwurf der Verletzung des Parteiengehörs ist festzustellen, dass die Bw. im gesamten Berufungsverfahren (Berufung, Vorhaltswirkung der Berufungsvorentscheidung…
…Juni 2009, Punkt 4) bestand kein Anlass von der Schätzung des Finanzamtes abzugehen. Im Übrigen hat der Bw. der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 27. Mai 2008, der Vorhaltswirkung zukommt, nichts entgegengesetzt. 6.) Der Berufung konnte daher nur im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung vom 27. Mai 2008…
…Juni 2009), bestand kein Anlass von der Schätzung des Finanzamtes abzugehen. Im Übrigen hat der Bw. der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 27. Mai 2008, der Vorhaltswirkung zukommt, nichts entgegengesetzt. 5.) Der Berufung konnte daher nur im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung vom 27. Mai 2008 Folge gegeben…
…nutzen und macht daher nun 80 % der Ausgaben als Werbungskosten geltend. Unbestrittenermaßen wurden über berufliche Telefonate keine Aufzeichnungen vorgelegt. Dass Aufzeichnungen geführt wurden, hat der BF auch nicht behauptet. Im Übrigen hat der BF der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 22.01.2016, der Vorhaltswirkung zukommt…
…wurde. Hinzu kommt noch, dass der Bw. der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 3. Mai 2006 - der Vorhaltswirkung zukommt - nichts entgegengesetzt hat. Der Bw. hat somit im gesamten Berufungsverfahren nicht einmal behauptet, dass seine Berufung rechtzeitig erfolgt sei. Die Zurückweisung der Berufung gegen den Bescheid gemäß …
…in allen Punkten der Argumentation des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2006 an. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass der Bw. der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 10. Februar 2006 - der Vorhaltswirkung zukommt - nichts Stichhältiges entgegengesetzt hat. 5.) Insoweit in der Vorhaltsbeantwortung vom 9…
…VwGH 28.11.2000, 97/14/0032). Wegen der "Vorhaltswirkung" von Beschwerdevorentscheidungen (vgl. zB VwGH 23.9.2005, 2003/15/0147) wird es jedoch vielfach für die Partei (§ 78 BAO) zweckmäßig sein, auf in der Beschwerdevorentscheidung erfolgte Sachverhaltsannahmen zu reagieren. Nicht zuletzt wegen § 270 BAO…