…Steuerpflichtiger hingegen, der das Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit nutzt, kann die entsprechenden Aufwendungen nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde (vgl. BFH vom…
…dass Anzahlungen auf das künftige Gehalt geleistet werden. Vielmehr werden üblicherweise nur dem künftigen Dienstnehmer vor Beginn des Dienstverhältnisses erwachsene Aufwendungen (zB Reisekosten für Vorstellungsgespräche) ersetzt und erfolgen Gehaltsvorschüsse erst dann wenn die Tätigkeit bereits begonnen wurde. Am 5.2.2016 erfuhr ***2*** von einer…
…während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit nutzt, kann die entsprechenden Aufwendungen bzw. Ausgaben nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde (vgl…
…davon ausgegangen, dass die Bildungsmaßnahme nicht mit der ausgeübten Tätigkeit im Jahr 2024 im Zusammenhang stehen, sondern mit einer künftigen Tätigkeit. Für welche Tätigkeiten haben Sie sich genau beworben und wie stehen die Kurse mit diesem im Zusammenhang und auf welchen Beruf zielen diese ab?…
…Schreiben vom 26. Juli 2014 ua. eine Aufgliederung der geltend gemachten Reise- und Fortbildungskosten (ua. für Kursbesuche anlässlich der Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung sowie an der Schule_A) samt (Buchungs)Bestätigungen und Zahlungsnachweise nach. Amtliche Ermittlungen ergaben, dass die Beschwerdeführerin am 15. Juli 2013 vom…
…ernsthaft der Vorbereitung künftiger Leistungen dient oder nicht, ist eine Tatfrage, hinsichtlich der die allgemeinen Regeln über die objektive Beweislast zum Tragen kommen und im Zeitpunkt der Tätigkeit zu entscheiden ist. Die Bw. hat den Beteiligungserwerb vorgenommen um eine Änderung des Firmenwortlautes auf M-GmbH…
…betreffen die Kursgebühr und die Fahrtkosten für den zwischen Oktober 2000 und Februar 2001 besuchten Lehrgang "Versicherungskaufmann/frau - Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung". Für den Bw. handelt es sich dabei um eine Ausbildungsmaßnahme zur Erlernung eines neuen Berufes. Die zu beurteilenden Tätigkeiten sind eindeutig nicht artverwandt…
…Prüfungen (VwGH 18.11.1971, 1065/70). Die Ehegatten E. hätten sich zur Vorbereitung auf die Schlussbesprechung sehr viel Mühe gemacht, für jede einzelne der beanstandeten Positionen darzulegen, in welcher Betriebsstätte und für diese Gegenstände verwendet würden und sei versucht worden, dies auch zu erörtern…
…hat zu der von ihm unternommenen ,London-Reise' und den damit verbundenen Kosten nachgewiesen, dass er in 4 Tagen 6 Musicals in Hinblick auf eine künftige Rolle besucht hat. Laut den vorgelegten Belegen wurden die Musicals in der Zeit zwischen dem 8. November und 11…
…Beendigung der Ausbildung verbessert. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab, da Umschulungsmaßnahmen zwar auf eine künftige Tätigkeit abzielen und begrifflich vorweggenommene Werbungskosten darstellen, aber Umstände vorliegen müssten, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Diese Umstände seien jedenfalls gegeben bei Arbeitslosigkeit…
…i.S. dieses Bundesgesetzes einer Zulassung. Aufgrund der gegebenen Rechtslage war die Existenz der Bw. als Rechtsperson Grundvoraussetzung für die Stellung eines solchen Antrages auf Zulassung als Programmveranstalter. Vom Zeitpunkt der Antragstellung an war die Bw. im Hinblick auf ihre künftige unternehmerische Tätigkeit gezwungen, die…
…geleistet werden, können dabei grundsätzlich Werbungskosten sein, sofern sie im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind und ernstlich darauf abzielen; dies muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten…… Damit steht per definitionem eindeutig fest, dass…
…Verwaltungsgerichtshofes sind jedoch unter dem letztgenannten Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird (vgl. z.B…
…Betriebsausgaben seien. Dabei reiche aus, dass die Umschulung auf eine künftige nebenberufliche Tätigkeit abziele, die später zusätzlich zum bisherigen Hauptberuf ausgeübt werden solle. Eine neue Haupteinkunftsquelle würde für eine erwerbsorientierte Umschulung sprechen. Auch würden die Motive für eine Umschulung zum Berufspiloten gemäß aktueller UFS-Judikatur…
…Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Da Umschulungskosten auf eine künftige, noch nicht ausgeübte Tätigkeit abzielen, stellen sie begrifflich vorweggenommene Werbungskosten dar. Es müssen grundsätzlich Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Da die Beschwerdeführerin weder als Berufs- und…
…unter diesen Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Für die Qualifikation als Berufsausbildung ist nicht allein der Lehrinhalt…
…der Musikhochschule Wien angehende Sänger und Musikpädagogen unterrichten. Die Entlohnung erfolge auf freiwilliger Basis der Teilnehmer. 4.) Die Berufungswerberin beabsichtige derzeit, die volle Lehrverpflichtung zunächst aufrecht zu erhalten, bei Ausweitung der Tätigkeit in Richtung Atempädagogik solle diese dann reduziert werden. Folgende Planung würde bereits bestehen: …
…mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen, d.h. wenn die Aufwendungen im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit gerichtet sind, somit ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist. Es reicht somit nicht aus, dass die Umschulung eine Tätigkeit…
…erzielten Einnahmen ist nämlich keine Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten; diese können auch dann vorliegen, wenn die Aufwendungen im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit gerichtet sind, entsprechende Einnahmen aber erst in einem späteren Veranlagungsjahr anfallen (Doralt, aaO…
…denn ein Gegensatz zum beruflichen Erfolg und somit Gewinn zu sein. Die künftige Entwicklung auf Grund der derzeitigen Situation sei wie folgt zu prognostizieren: | S | zu erwartender Umsatz | zu erwartende Ausgaben | zu erwartendes Ergebnis | 2002 | 160.000,00 |…