Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Contax WirtschaftstreuhandGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 1. März 2004 und die dazu am 13. Mai 2004…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…also ab Anfang des Jahres 1998 der Steuerberater K ihm gegenüber erklärt hätte, dass der gegenständliche, bereits vom Vorpächter als Voluptuarbetrieb geführte Reitstall "sowieso Liebhaberei werde", und man ihm "durch die Blume" gesagt hätte, im Falle einer betriebenen Liebhaberei existiere man für das Finanzamt nicht …
…Bf. siehe unter "Beweiswürdigung" und "Rechtslage") Zu Tz. 2, Voluptuar [Ferienwohnhaus XY] Die Zweifel an der Einhaltung der Prognoserechnung bezögen sich auf erklärbare Ereignisse der Vergangenheit, und die Bewirtschaftungsabsicht der nächsten Jahre sei glaubwürdig dargelegt worden. Dass eine Unterbrechung der Vermietungstätigkeit im Prüfungszeitraum vorlag, sei…
…ob das Erzielen negativer Einkünfte als Folge einer fehlenden Gewinnabsicht im Sinne der Definition des § 23 EStG angesehen oder als Resultat nicht fremdüblich gestalteter Geschäftsbeziehungen beurteilt wurde bzw. allenfalls auch als Ausfluss einer Voluptuarbetätigung des Bw. im Sinne der Liebhabereiverordnung 1993, BGBl 33/1993 (LVO)…
…daher steuerlich unbeachtlich, ab Beginn des zweiten MV allerdings, weil sie als eine Voluptuarbetätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung, BGBl 33/1993 (LVO) einzustufen sei. Gegen die in diesem Sinne im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 1995 - 2000 und Umsatzsteuer 2000…
…Juli 2005: Im Antrag auf Energieabgabenvergütung sei auch der Bäderbetrieb enthalten. Nach Ansicht der BP sei der Anspruch auf eine Vergütung für den Bäderbetrieb im Jahr 2002 wegen dessen Einstufung als Voluptuartätigkeit nicht erfüllt. Der Gesamtbetrag der beantragten Vergütung für den Bereich Dienstleistung, nämlich Bäder…
…an Pferdesportwettbewerben vor. Demnach ist der Betriebsprüfer, welchem nunmehr erstmalig von der Beschuldigten auch die Unterlagen hinsichtlich der betrieblichen Aufwendungen zur Verfügung gestellt worden sind, von einer diesbezüglichen Voluptuartätigkeit der A ausgegangen. Es ist zwar lebensnah, dass dem Prüfungsorgan bestimmte singuläre gewinnbringende Ereignisse verborgen geblieben…
…dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert. Rz 103: Seit 1990 wurden…
3.2.8 Liebhaberei 3.2.8.1 Allgemeines Rz 390: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, dass die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten sind. Der VwGH hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht…
…die Einbringlichkeit der Forderung von der Gegenseite nicht mehr gewährleistet. Dieser Umstand müsste auch bei anderen Kleinkanzleien erkennbar sein und wird trotzdem davon ausgegangen, dass eine Beurteilung als Voluptuar diesfalls nicht vorgenommen wird, da keine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften stattfindet. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Helmut Allesch, Steuerberater, 9020 Klagenfurt, Gabelsbergerstr. 2, vom 30. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15, vertreten durch OR Mag. Bernhard Ludwig, vom 26. August 2005 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M. und der E. L., 5... N, A 1, vertreten durch Walter Summersberger, Steuerberater, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 33, vom 2. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. Oktober 2004 betreffend Nichtveranlagung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Ewald Rabensteiner, Walter Supper und Dr. Wolfgang Pettighofer über die Berufung der Bw, vertreten durch ECOVIS Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, 1060 Wien, Schmalzhofgasse 4, gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Harald Grassel und Dr. Raimund Brandl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufungen des Bw, vertreten durch agitas Steuerberater und Wirtschaftsprüfer GmbH, 1030 Wien, Apostelgasse…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stbr., gegen die Bescheide des FAes betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1998 und Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1996 und 1998 bis 1999 entschieden: Der Berufung betreffend Einkommensteuer 1992…
7. Juni 1995 (Akt 1992 Seite 22) ansetzte. | Einkommensteuer 1992: | | | | | | | S | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | | 466.545,00 | Sonstige Einkünfte | | | 1.637.500,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | |…
…wobei das Finanzamt die Ansicht vertrat, dass die Vermietung der Wohnung nicht als ertragsteuerlich relevante Betätigung, sondern als Voluptuar zu qualifizieren sei. Nämliche Schlussfolgerung liege darin begründet, als in den Jahren 1992 bis zum Zeitpunkt der im September 1997 erfolgten Veräußerung des Wohnobjekts ein (bis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Erich Radschek, Dr. Peter Zacherl und Brigitte Samitz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen der P Ges.m.b.H. u. Co. KEG, Wien, vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die G, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 14. August 2003 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis…