…ist gemäß § 4 Abs. 2 NoVAG in den Fällen des § 1 Z.3 NoVAG der Zulassungsbesitzer. Nach Anschnitt IV des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) setzt die gesetzmäßige Verwendung von Kraftfahrzeugen auf (österreichischen) Straßen mit öffentlichem Verkehr u. a. deren Zulassung zum Verkehr nach den Bestimmungen der §…
…widerlegbare Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung im Sinne des § 37…
…Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monates ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser (erstreckbaren) Frist fehlt sohin dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd §…
…dauernden Standort in Österreich, sei die Verwendung ohne inländische Zulassung nur während eines Monates nach der erstmaligen Einbringung ins Inland zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehle dem KFZ die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung im Sinne des § 37 KFG…
…so ist diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur drei Tage (Anmerkung: nunmehr ein Monat) nach der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der drei Tage (bzw. einem Monat) fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung i…
…für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung im Sinne des § 37 KFG 1967. Wird es trotzdem weiterverwendet, handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug, dessen Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß…
…BP-Verfahren einvernehmlich von einer 85%igen Nutzung der Fahrzeuge für das damals österreichische Unternehmen aus, verstand darunter der Prüfer offensichtlich eine 85%ige unternehmerische Verwendung auf inländischen Straßen. Die Bw bezog in diesen Prozentsatz offensichtlich schon damals auch unternehmerische Fahrten in Deutschland mit ein…
…Geltung stehende Fassung des KFG) nach der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der drei Tage (eines Monates s.v.) fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG 1967." Bei der Beurteilung der Rechtsfrage…
…anzusehen (Standortvermutung). Dessen Verwendung ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der im § 82 Abs. 8 KFG 1967 genannten Fristen fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung. Durch den Nachweis…
…von Pichler [und die jüngere Rsp des VwGH sowie des UFS bzw BFG- in folgenden Schritten zu erfolgen: Es muss eine Verwendung des Fahrzeuges in Österreich im Sinne einer physischen Nutzung auf inländischen Straßen vorliegen. Diese Verwendung muss rechtlich einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person…
…Dessen Verwendung ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Diese Frist wird durch eine vorübergehende Verbringung aus Österreich nicht unterbrochen (siehe BGBl. I Nr. 26/2014). Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen…
…Standortvermutung) anzunehmen ist, so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur bis zu einem Monat nach Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG…
…erster Satz bei Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland anzunehmen ist -, ist diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur während eines Monates nach der Einbringung ins Inland zulässig. Nach Ablauf dieser Monatsfrist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem…
…nach Ablauf der Monatsfrist den Kraftfahrzeugen die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichen Verkehr erforderliche Zulassung fehlte, wodurch es sich bei der Weiterverwendung um nicht ordnungsgemäß zugelassene Kraftfahrzeuge handelte, bei denen der Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt wurde. Eine EU-Rechtswidrigkeit kann nicht…
…anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG 1967…
…Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG 1967. Wird es trotzdem weiter verwendet, handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug, dessen Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland den Steuertatbestand…
…anzusehen (Standortvermutung). Dessen Verwendung ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der im § 82 Abs 8 KFG 1967 genannten Fristen fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung. Durch den Nachweis…
…nach Ablauf der Monatsfrist dem Kraftfahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung fehlte, wodurch es sich bei der Weiterverwendung um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug handelte, bei dem der Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt wurde. Aus diesen Gründen war…
…im Ausland - grundsätzlich (Standortvermutung) anzunehmen ist, so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur einen Monat nach Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG 1967…
…so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur drei Tage (§ 82 Abs. 8 aF) bzw. nunmehr einen Monat (leg. cit. neue Fassung) nach Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr…