…Diese Nutzung stellt einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Das gilt auch für Grundstücksteile, die grundsätzlich für unternehmerische Zwecke bestimmt sind, und nur vorübergehend für private Zwecke verwendet werden. Auch in diesen Fällen erfolgt die Korrektur nicht über den Eigenverbrauch, sondern über eine Berichtigung der Vorsteuern…
…mit Vereinbarung vom 18.2.2005 dem Landwirt R das Recht eingeräumt, sämtliche Wiesenflächen der EZ 000 dreimal jährlich zu mähen und das Grünfutter für seinen landwirtschaftlichen Bedarf zu verwenden ohne Verrechnung eines Entgeltes. Dieser Vereinbarung bedurfte es einerseits zur Erlangung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des…
…weiteren Sinn angesehen werden können (VwGH 5.11.2009, 2008/16/0084). Gemäß § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer (in der Regel einer Liegenschaft) verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten, in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu…
…zulässig. Die auf dem ausgedruckten Orthofoto ersichtliche Aufschließung durch das öffentliche Straßennetz sowie das bereits gewerblich genutzte Nachbargrundstück (mit Lagerplatz sowie einer Lager- bzw. Produktionshalle) lassen keine andere Schlussfolgerung zu. Auf die Absicht des Grundeigentümers, das Grundstück vorerst nicht dem Flächenwidmungsplan entsprechend verwenden zu wollen…
…Bauherrenmodells ist, den grunderwerbsteuerlichen Zwischenerwerb eines Grundstückes durch den Bauträger zu vermeiden, um so dem Käufer den Erwerb eines unbebauten oder auch noch nicht entsprechend bebauten Grundstückes zur niedrigeren Bemessungsgrundlage zu ermöglichen. Bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles ist an Sachverhalt unbedenklich davon auszugehen, dass…
…rechtlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Grundstück (Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Bebaubarkeit, sonstige Flächenwidmungen), um dem Auftraggeber das Grundstück und dessen Umgebung hinreichend beschreiben zu können, ist ohnedies immer möglich und zweckmäßig gewesen. Um die Umgebung eines Grundstückes darstellen zu können, konnten auch Pläne verwendet werden…
…gebäude 2020), manchmal nicht. Dies indiziert: Luftbilder sind jedenfalls in den Jahren 2008-2012 nicht unbedingt notwendig gewesen, um Argumente für die Eignung eines Grundstückes für Zwecke eines Investors zu finden. ee.) Das Finanzamt hat Luftbilder des Bf vernichtet Zum Vorbringen, einige Luftbilder, die der…
…die Auffassung vertritt, das Fischereirecht (gemeint Fischereirecht an fremdem Gewässer) sei zwar kein Grundeigentum im wörtlichen Sinn, sehr wohl aber mit einem Grundstück und zwar zumindest mit dem Gewässer, in dem sich die Fische befänden, verbunden, so geht dies mit dem soeben zitierten § 3 Abs…
…– Ergebnis des Beweisverfahrens: Die v.a. Ausführungen zusammenfassend ist als erwiesen anzusehen und als Entscheidungsgrundlage zu verwenden, dass MW keinen steuerrechtlichen Mitunternehmensanteil sondern einen landwirtschaftlich genutzten Liegenschaftsanteil an den Bf. übertragen hat um ihre Pflegeheimkosten zu finanzieren und dass die Gegenleistung für die Übertragung des…
…Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen - soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen - der Grunderwerbsteuer. Nach § 4…
…die Grunderwerbsteuer auf Basis der Grundstückswertberechnung nach dem Pauschalwertmodell neu berechnet, da bei einer Grundstücksgröße von über 3.000 m² die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria nicht verwendet werden dürfen. Auf Grund der festgesetzten Abgabe und des selbstberechneten Betrages ergab sich eine Nachforderung in Höhe von…
…man auch Pläne verwenden. Das Anfertigen von Luftbildern sei nützlich, um die Lage eines Grundstückes im Überblick darstellen zu können. Unbedingt notwendig sei dies nicht, da auch Fotos, die man von der Erdoberfläche aus oder von einer der Ebenen eines bebauten Grundstückes aus aufgenommen hat…
…rechtlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Grundstück (Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Bebaubarkeit, sonstige Flächenwidmungen), um dem Auftraggeber das Grundstück und dessen Umgebung hinreichend beschreiben zu können, ist ohnedies immer möglich und zweckmäßig gewesen. Um die Umgebung eines Grundstückes darstellen zu können, konnten auch Pläne verwendet werden…
…man auch Pläne verwenden. Das Anfertigen von Luftbildern sei nützlich, um die Lage eines Grundstückes im Überblick darstellen zu können. Unbedingt notwendig sei dies nicht, da auch Fotos, die man von der Erdoberfläche aus oder von einer der Ebenen eines bebauten Grundstückes aus aufgenommen hat…
…welche durch Unterfertigung eines Übergabeprotokolls bestätigt wird, trifft die Käuferseite Gefahr, Zufall, Last und Vorteil. Ebenso trägt die Käuferseite ab diesem Zeitpunkt sämtliche Lasten, Zahlungen, Gebühren und dergleichen, die im Zusammenhang mit den kaufgegenständlichen Grundstück anfallen. (5) Die Käuferseite trägt ab dem Stichtag der tatsächlichen…
…Autobahnbau 1972, langjährige Erfahrung des Grundsachverständigen der B-AG) aus, dass eine beträchtliche Bodenwertminderung zweifelsfrei gegeben und die Entschädigung nicht über dem gemeinen Wert des Grundstücks gelegen sei. - Der Bf. stellt weiter fest, dass der Einheitswert seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erst mit 1.1…
…bis 2009 erwirtschafteten Einkünften übereinstimmen, sowie der Aussage von Hrn. JB, dass die Arbeiten durch ihn und mit seinen Geräten gegen Überlassung eines Grundstückes zur Bewirtschaftung erfolgten, gelangte der Senat zu der Überzeugung, dass keine Liebhaberei vorliegt, da sich bereits im 4 Jahr der Bewirtschaftung…
…Abnutzung) und lässt das Ertragswertverfahren außer Ansatz, obwohl das Objekt tatsächlich vermietet wird. Betreffend die Entnahme eines Grundstückes hat der VwGH bereits wiederholt den Ansatz eines Mittelwerts aus Ertrags- und Substanzwert (als Entnahmeteilwert) zugelassen (VwGH 21.12.2010, 2009/15/0098; VwGH 26.7.2006…
…der Bauherr gewesen. Außerdem sei nirgendwo eine Zweckbestimmung des Grundes ersichtlich. Der Bw. hätte den Grund gleichwohl jederzeit unbebaut wieder verkaufen oder sonstwie weitergeben oder verwenden können. Der Bw. (und kein anderer) sei also in jeder Hinsicht über das Grundstück verwertungsbefugt gewesen. Aus diesen Gründen…
…2. festgehalten, dass bei Erwerb eines Abbruchobjektes auf den Grund und Boden nur der Wert aktiviert werden könne, der dem unbebauten Grund und Boden entspreche. Die Grundstücke GB.H. seien im gebrauchsfähigen Zustand erworben worden und auch im gebrauchsfähigen Zustand der Vermietung zugeführt worden. Der…