…Ausführungen der Betriebsprüfung an und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren entsprechende Sachbescheide (Einkommensteuerbescheide) für die Zeiträume 2001 bis 2003. Ebenso legte das Finanzamt bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004 (Erstbescheid) die Rechtsansicht der Bp in Bezug auf die Verteilung der zur Auszahlung gelangten Vorauszahlung zugrunde. Mit der…
…Verteilung: Der Betrag von 60.000 S6.300 Euro ist im Jahr 200101, die restlichen 2.500 S200 Euro sind im Jahr 200202 abzusetzen. c) 60.000 S6.500 Euro für Jänner bis Dezember 200202: Die Vorauszahlung ist zur Gänze 2002im Jahr 02 abzusetzen. Beispiel…
…für eine steuerliche Nacherfassung in diesen Jahren nicht vorliegen. Es hat somit auch in diesen Jahren keine Einkommensteuerfestsetzung zu erfolgen. Eine Festsetzung der Vorauszahlungen für die Jahre 2006 und Folgejahre unterbliebt auch deshalb, weil die Bw. 2004 letztmalig in Österreich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat…
…Einkommensteuer für das Jahr 2004 und 2005 auf Grundlage der vom Bw. eingereichten Steuererklärungen mit einem Betrag von 1.855,46 € (2004) und 2.885,39 € (2005) fest. Weiters erfolgte die Festsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2006 und Folgejahre mit Bescheid vom…
…vorgenommene Verteilung der Restbuchwerte durch die Restnutzungsdauer (Praktikermethode). Um überflüssige Wiederholungen zu vermeiden wird in diesem Zusammenhang auf das zu RV/2100388/2013 geführte BFG- und das daran anschließende VwGH- Verfahren verwiesen. In seinem Erkenntnis vom 27.4.2017, Ra 2015/15/0062 teilt der…
…279 BAO Folge gegeben. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2018 und Folgejahre werden mit 0,00 Euro festgesetzt. III.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Soweit die Beschwerde der Bf. vom 15…
…1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. (3) Vorauszahlungen von Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten müssen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr. Mit dem BGBl…
…in der die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten, und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen bekannt zu geben sind. |…
…Abs 1 Umgründungssteuergesetz, der vorsehe, dass die dort geregelten Ausgleichsposten gleichmäßig verteilt auf 15 Wirtschaftsjahre abzusetzen oder aufzulösen seien. Nach § 19 Abs 3 EStG 1988 seien die dort erwähnten Vorauszahlungen "gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung" zu verteilen. Eine lineare Verteilung sehe auch § 26 Hypothekenbankgesetz…
…Abs 1 Umgründungssteuergesetz, der vorsehe, dass die dort geregelten Ausgleichsposten gleichmäßig verteilt auf 15 Wirtschaftsjahre abzusetzen oder aufzulösen seien. Nach § 19 Abs 3 EStG 1988 seien die dort erwähnten Vorauszahlungen "gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung" zu verteilen. Eine lineare Verteilung sehe auch § 26 Hypothekenbankgesetz…
…Abs 1 Umgründungssteuergesetz, der vorsehe, dass die dort geregelten Ausgleichsposten gleichmäßig verteilt auf 15 Wirtschaftsjahre abzusetzen oder aufzulösen seien. Nach § 19 Abs 3 EStG 1988 seien die dort erwähnten Vorauszahlungen "gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung" zu verteilen. Eine lineare Verteilung sehe auch § 26 Hypothekenbankgesetz…
…29 Abs l Umgründungssteuergesetz, der vorsehe, dass die dort geregelten Ausgleichsposten gleichmäßig verteilt auf 15 Wirtschaftsjahre abzusetzen oder aufzulösen seien. Nach § 19 Abs 3 EStG seien die dort erwähnten Vorauszahlungen "gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung" zu verteilen. Eine lineare Verteilung sehe auch § 26 Hypothekenbankgesetz…
…29 Abs l Umgründungssteuergesetz, der vorsehe, dass die dort geregelten Ausgleichsposten gleichmäßig verteilt auf 15 Wirtschaftsjahre abzusetzen oder aufzulösen seien. Nach § 19 Abs 3 EStG seien die dort erwähnten Vorauszahlungen "gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung" zu verteilen. Eine lineare Verteilung sehe auch § 26 Hypothekenbankgesetz…
…Verteilung des Ausgleichspostens sowie § 19 Abs. 3 EStG betreffend die gleichmäßige Verteilung von Vorauszahlungen über den Zeitraum der Vorauszahlung. Eine lineare Verteilung sei auch im § 26 Hypothekenbankgesetz vorgesehen. Diese Regelungen würden deutlich die Präferenz des Gesetzgebers für eine lineare Abgrenzung vorsehen, wofür offenbar Gründe der…
…mehreren Millionen Euro erlitten hat, schuldet nur die Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von € 1.750,00. Somit ist der geltend gemachte Vorauszahlungsbetrag von € 36.626,00 zu unrecht zu hoch festgesetzt. Eine Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde bereits eingebracht. Die Veranlagung des Jahres 2009…
…hier aus den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung herausgekürzt habe (Gesamtbetrag der Einkünfte damit jedenfalls um € 5.593,14 zu hoch). Weiters werde gegen die daraus folgenden Bescheide über die Festsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2011 und Folgejahre und über den Lohnsteuerfreibetrag 2011…
…entsprechende Vorauszahlung nach 20 Jahren erschöpft ist. Für das beschwerdegegenständliche Jahr 2008 bedeutet die Verteilung der Vorauszahlung über den zwanzigjährigen Nutzungszeitraum, dass das Netzbereitstellungsentgelt ab Beginn der Nutzung als Aufwand zu berücksichtigen ist. Laut Rechnung der NB AG vom 23.07.2008, eingelangt bei der…
…Gegen die festgesetzte Höhe der Vorauszahlungsbeträge wurden vom Berufungswerber keine gesonderten Einwände erhoben. Da der angefochtene Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 durch die vorliegende Berufungsentscheidung unverändert bleibt, ergibt sich auch keine Änderung des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des DS, N,M, vom 2. November 2005 und 15. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 4. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 und vom 9. Februar 2006 betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2006 und…
…innerhalb von nur 10 Jahren in Form von Vorauszahlungen, Mieten und Kautionen die gesamten Bau- und Finanzierungskosten zu tragen, ohne einen Rechtsanspruch auf Rückübertragung zu haben. Derartige Leistungen werden im Wirtschaftsleben in der Regel in Form eines Auftragsverhältnisses und nicht in der von der Bw…