Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 1395–1397
5.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 07.05.2018
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
5.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum
Rz 1395:
Die Bestimmung, wonach Vorauszahlungen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass
Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer,
für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw.
Fremdmittelkosten auf die Kreditlaufzeit
zu verteilen sind.
Rz 1396:
Die Verteilung ist nur vorzunehmen, wenn der Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet wird, über das laufende und das folgende Jahr hinausgeht, wobei unter der Bezeichnung "Jahr" - auch wenn die Gewinnermittlung einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum umfasst - jedenfalls das Kalenderjahr zu verstehen ist (VwGH 12.8.1994, 94/14/0064). Unmaßgeblich ist, wann der Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet wurde, beginnt. Je nachdem, ob die Vorauszahlung am Beginn oder am Ende eines Kalenderjahres geleistet wird, setzt die Verteilungsregel bei einem Vorauszahlungszeitraum zwischen 12 und 24 Monaten ein. Die Verteilung hat stets nach jenen Monaten zu erfolgen, die von der Vorauszahlung betroffen sind. Sofern eine betragsmäßige Zuordnung zu angefangenen Monaten nicht eindeutig möglich ist, sind sie als volle Monate zu rechnen und der Gesamtbetrag der Vorauszahlung auf alle (angefangenen und vollen) Monate aufzuteilen.
Beispiel 1:
Mietvorauszahlung von 5.000 S500 Euro monatlich am 20.6.200020.6.00 für
a) Juni 200000 bis Dezember 200101: Keine Verteilung, der vorausgezahlte Betrag von 90.000 S Euro ist 2000im Jahr 00 abzusetzen.
b) Jänner 200000 bis Dezember 200000: Keine Verteilung, der Betrag von 60.000 S Euro ist 2000im Jahr 00 abzusetzen.
Beispiel 2:
Mietvorauszahlung am 20. 6. 200020.6.00, Vorauszahlungsbetrag:
a) 100.000 S10.500 Euro für 20.6.200020.6.00 bis 20.2.200220.2.02; eine Zuordnung zu einzelnen Monaten ist nicht möglich: der für insgesamt 19 volle und 2 angefangene Monate vorausgezahlte Betrag von 100.000 S ist zu 7/21 2000im Jahr 00, zu 12/21 2001im Jahr 01 und zu 2/21 2002im Jahr 02 abzusetzen.
b) 62.500 S Euro für 1.120011.1.01 bis 15.1.200215.1.02; laut Mietvereinbarung entfällt auf volle Monate 5.000 S525 Euro, auf Jänner 2002 2.500 S02 200 Euro. Verteilung: Der Betrag von 60.000 S6.300 Euro ist im Jahr 200101, die restlichen 2.500 S200 Euro sind im Jahr 200202 abzusetzen.
c) 60.000 S6.500 Euro für Jänner bis Dezember 200202: Die Vorauszahlung ist zur Gänze 2002im Jahr 02 abzusetzen.
Beispiel 3:
Ein Leasingentgelt ist jeweils im Voraus für ein volles Jahr zum 1.10. fällig. Zudem besteht für den Leasingnehmer die Option, eine weitere Leasingrate im Voraus für das darauf folgende Jahr zu leisten.
Leasingrate 1: Fällig 1.10.20001.10.00 für 1.10.20001.10.00 - 30.9.200130.9.01; Zahlung am 1.10.20001.10.00
Leasingrate 2: Fällig 1.10.20011.10.01 für 1.10.20011.10.01 - 30.9.200230.9.02; Zahlung am 1.12.20001.12.00
Unter die Verteilungsregel fällt Leasingrate 2, weil sie nicht lediglich das laufende und das folgende Jahr betrifft. Werden die in einem Jahr geleisteten Leasingraten 1 und 2 als wirtschaftlich zusammenhängend angesehen, fällt auch Leasingrate 1 unter die Verteilungsregel.
Rz 1397:
Bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit, in deren Rahmen verteilungspflichtige Vorauszahlungen angefallen sind, ist der noch nicht durch die Gegenleistung konsumierte Restbetrag dem Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn (vgl. hiezu Abschn. 18) zuzurechnen.
Normen und Schlagworte
- § 4 Abs. 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
MietvorauszahlungenGarantieerklärungKreditlaufzeitKalenderjahrVerteilungsregelAufgabegewinnVeräußerungsgewinn
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 07.05.2018 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF