…Vermietung mehrerer Wohnungen erzielt. 1.1.) Anlässlich einer Außenprüfung wurde feststellt, die Bf habe in den Jahren 2013 bis 2016 Mietvorauszahlungen für von ihr angemietete und in weiterer Folge weitervermietete Wohnungen als Werbungskosten in Abzug gebracht. Die verfahrensgegenständlichen Wohnungen seien von der ***4*** als Leasingnehmerin…
…lediglich im betrieblichen Umfang und somit abzügl. eines Privatanteiles berücksichtigt worden. Mangels Mietverhältnis würden weiters nicht Mietvorauszahlungen vorliegen, sondern die Veräußerung von privaten Nutzungs- und Gebrauchsrechten. Zur Berufung nahm die BP wie folgt Stellung: ad Energiekosten H.-Straße) Die vorgelegten Unterlagen hätten keine Aufgliederung der…
…A" als Ausgaben an. Ermittlungen des Finanzamtes ergaben, dass es sich dabei um von [der Beschwerdeführerin] in den Jahren 2005 bis 2008 geleistete Mietvorauszahlungen handelt. Diesen Ausgaben liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die X GmbH & Co KG errichtete als Leasingnehmerin der Y1 GmbH, später umbenannt in…
…Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer, für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw. Fremdmittelkosten auf die Kreditlaufzeit zu verteilen sind. Rz 1396: Die Verteilung ist nur vorzunehmen, wenn der Zeitraum, für den die…
…September 2005 mit ATS 250.000,-- als Mietvorauszahlung geschätzt und sind auf die Jahre 2000 bis 2002 wie folgt zu verteilen: 2000: ATS 72.000,- netto 10% 2001: ATS 72.000,- netto 10% 2002: € 6.600,- netto 10%." (3) Auf Grund der Prüfungsfeststellungen (bzw…
…§ 22 BAO durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen werden. Da es sich bei der vorstehenden Gegenleistung für die Abtretung des Fruchtgenussrechtes in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Mietvorauszahlung handelt, die im Jahr der Vereinnahmung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…jedenfalls dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn er während der Grundmietzeit - neben den laufenden Leasingraten - zusätzliche Leistungen von insgesamt mehr als 75% der Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) erbringt. Zu den zusätzlichen Leistungen zählen Mietvorauszahlungen bis zu 30% der Herstellungskosten, Kautionen (Einmalkaution oder laufende Kautionszahlungen), Darlehen sowie andere Zahlungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach der am 03.02.2014 verstorbenen M, vertreten durch den erbl. Witwer W als mit Beschluss des Bezirksgerichtes BG vom 11.11.2016 bestellter Verlassenschaftskurator, AdresseW, dieser vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Miteigentümergemeinschaft ***1*** ***2*** und ***19*** ***14*** ***39***, ***3***, ***4***, vertreten durch Dr. Peter Stempfer, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 5061 Elsbethen, Stanzingstraße 7/1, vom 9. Oktober 2017 gegen die Bescheide…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
Für das Vorsteuerabzugsrecht des einzelnen Miteigentümers ist es bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Bedeutung, ob die Errichtergemeinschaft die Versteuerung ihrer Leistungen dem Gesetz entsprechend vorgenommen hat. Was den Vorsteuerabzug für den unrichtigen (weil zu niedrigen) Steuersatz von 10% für die weiterverrechneten Anschlussgebühren betrifft, so…
…Zeitraum 2 - 12/2016 ein Betrag von 22.000 Euro (brutto) bzw. 18.333,30 Euro (netto) der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Der BF bestreitet die Steuerpflicht der Mietvorauszahlungen in den Jahren 2015 und 2016, wobei er im Wesentlichen Folgendes vorbringt: Die Steuerschuld entstehe sowohl nach …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Johann Putzer WTHD GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf betreffend Gewerbesteuer für die Jahre 1993 und 1994 sowie Feststellung der Einkünfte gem. § 188…
Darüber hinaus ist die Schlussfolgerung, die Inanspruchnahme der Förderung sei auf Grund der Mietzinsbeschränkungen fremdüblich, unzutreffend. Denn wie gegenüber der Außenprüfung dargelegt wurde, beruht die Mietzinsbildung im Rahmen der in Anspruch genommenen landesgesetzlichen Förderung auf § 63 WWFSG. § 63 WWFSG kommt jedoch auch im Rahmen weiterer…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
…Da die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens interpretieren diese jedoch unterschiedlich. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur hier maßgebenden Abgrenzung zwischen einem zur Finanzierung der Herstellung des späteren Mietobjekts hingegebenen unentgeltlichen Darlehen und einer Mietvorauszahlung des späteren Mieters, wenn die Vertragsparteien von einem von dem Mietvertrag getrennten…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des LP, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…