…orientieren. Aus den dargestellten Regelungen für diesen Vertragstyp ergibt sich, dass insbesondere folgende ausländische Produkte nicht mit inländischen Versicherungsprodukten vergleichbar sind: Produkte, bei denen tatsächlich kein Versicherungsrisiko übernommen wird, insbesondere Produkte, bei denen im Ablebensfall kein Risikokapital von mindestens 5% der Deckungsrückstellung enthalten ist, sowie…
…ist, das auf die Captive-Insurance-Gesellschaft übergeht (Z 10.199rev 10.199 OECD-VPL). Rz 134: Eine Captive-Insurance-Gesellschaft erbringt dann Versicherungsleistungen, wenn bei ihr Risikodiversifizierung, Übernahme des Versicherungsrisikos (inkl. der Möglichkeit tatsächlich Verluste zu erleiden), regulatorische Rahmenbedingungen und entsprechende Investitionskenntnisse vorliegen. Das…
…Aus den dargestellten Regelungen für diesen Vertragstyp ergibt sich, dass insbesondere folgende ausländische Produkte nicht mit inländischen Versicherungsprodukten vergleichbar sind: Produkte, bei denen tatsächlich kein Versicherungsrisiko übernommen wird, insbesondere Produkte, bei denen im Ablebensfall kein Risikokapital von mindestens 5% der Deckungsrückstellung enthalten ist (sofern dieser…
…werden dürfen), die nach Abschnitt 20.2.4.16.3 vorzunehmende Prüfung für eine Zurechnung des Deckungsstocks zum Kunden spricht, aber trotzdem ein Versicherungsrisiko übernommen wird (und es sich somit zivilrechtlich um eine Versicherung handelt). 20.2.4.16.7 Anwendungszeitraum Rz 6215: Die hier…
…sei das gesamte im Ausland veranlagte Familienvermögen in Versicherungen geflossen. Sämtliche Polizzen und Wertstandanzeigen der ausländischen Lebensversicherungen seien mittlerweile vorgelegt. Das Versicherungsrisiko erfülle sowohl die Vorgaben der Einkommensteuerrichtlinien als auch der Rechtsprechung des BFG. Die Einflussnahme des Bf. (auf das im Deckungsstock befindliche Vermögen) sei…
…Risikos die Wurzel für eine Prüfung nach weiteren Zurechnungskriterien (BFG 17.12.2014, RV/5100901/2012). Das Versicherungsrisiko ist die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung und dem aktuellen Marktwert des Deckungsstockkontos. Die Versicherungsleistung ist die bei Eintritt des versicherten Ereignisses vom Versicherungsunternehmen zu erbringende…
…zu verneinen. In weiterer Folge sind die Kapitalerträge aus den Vermögenswerten unmittelbar beim Versicherungsnehmer zu versteuern (transparente Besteuerung). Für die Beurteilung der Zurechnung der Vermögenswerte ist vor allem darauf abzustellen, ob von der Versicherungsgesellschaft ein ausreichendes Versicherungsrisiko übernommen wird. Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob…
…sei weiter zu prüfen, wem die Wertpapiere des Deckungsstockes zuzurechnen seien. Risikoübernahme: Das Versicherungsrisiko erfülle sowohl die Vorgaben der Einkommensteuerrichtlinien als auch der Rechtsprechung des BFG. Die Verrechnung von Kosten spiele keine Rolle und sei auch bei inländischen Versicherungen üblich. Die Versicherungsnehmerin könne weder den…
…Risikos die Wurzel für eine Prüfung nach weiteren Zurechnungskriterien (BFG 17.12.2014, RV/5100901/2012). Das Versicherungsrisiko ist die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung und dem aktuellen Marktwert des Deckungsstockkontos. Die Versicherungsleistung ist die bei Eintritt des versicherten Ereignisses vom Versicherungsunternehmen zu erbringenden…
…vom 23.4.2010 erforderlichen Kriterien (maßgebliches versicherungstechnisches Risiko; Tarif iSd § 18 Abs 1 VAG) näher beleuchtet: Ein maßgebliches Versicherungsrisiko sei dann gegeben, wenn im Ablebensfall ein Risikokapital von mindestens 5 % der Deckungsrückstellung zur Auszahlung gelange. Diese Voraussetzung sei erfüllt und von der bB auch…
…Auffassung des Finanzamtes stelle eine Kapitalgarantie von 10% des übertragenen Depotbestands kein ausreichendes versicherungstechnisches Risiko dar. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen werde gemäß BMF-Information vom 23.4.2010 ein maßgebliches Versicherungsrisiko dann übernommen, wenn im Ablebensfall ein Risikokapital von mindestens 5% der Deckungsrückstellung zur Auszahlung gelange…
…1. Laut Pkt. 20 AVB wird das "Versicherungsrisiko" als Differenz zwischen vertraglich vereinbarter Versicherungsleistung und aktuellem Marktwert (Zeitwert) des Deckungsstockkontos definiert. Die "Versicherungsleistung" ist die bei Eintritt des versicherten Ereignisses vom Versicherungsunternehmen zu erbringende Leistung. Das ist im Erlebensfall der Gegenwert (Rückkaufswert) des Deckungsstockkontos, im…
…Die KERT-Funktion wird bei Banken von jenem Unternehmensteil ausgeübt, der die Finanzanlagewerte ausverhandelt und der ihr Risikomanagement übernimmt. Bei Versicherungsunternehmen wird die Entscheidung über das Eingehen des Versicherungsrisikos durch den Abschluss der Versicherungsverträge als (einzige) KERT-Funktion gewertet (AOA Report 2008 Z IV/69).
…Kapitalerträge aus den Vermögenswerten beim Versicherungsnehmer unmittelbar (transparent) zu versteuern. Für die Beurteilung der Zurechnung der Vermögenswerte sei auf die Übernahme eines ausreichenden Versicherungsrisikos durch die Versicherung abzustellen und sei darüber hinaus von Bedeutung, ob und in welchem Ausmaß dem Versicherungsnehmer Dispositionsbefungnisse im Hinblick auf…
…Er erklärt sich somit bereit, gegebenenfalls den üblichen Regelungen von Ausfallsversicherungen zu entsprechen. Wird eine entsprechende Übernahme des Versicherungsrisikos zu üblichen Bedingungen abgelehnt, so kann der Produzent durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung von der vorliegenden Vereinbarung zurücktreten. In diesem Fall bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen…
…dritten Satzes des Abs. 1a soll sichergestellt werden, dass durch eine nachträgliche Aufstockung schon bestehender Versicherungsverträge gegen Leistung einer Einmalprämie - welcher Vorgang ohne Änderung des Versicherungsrisikos zivilrechtlich nicht als Abschluss eines neuen Vertrages anzusehen ist - die erhöhte Versicherungssteuer gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit…
…Tarif, Wahl des Asset Managers, der Depotbank und der Anlagestrategie, Wertveränderung/Kostentragung, Kündigungsmöglichkeiten und Depotrückübertragung. Das Risikokriterium sei durch die Übernahme eines Versicherungsrisikos iHv 105 % erfüllt. Das Tarifkriterium könne nicht an der Vorlage vergleichbarer Verträge gemessen werden, weil dem die Verschwiegenheitspflicht des § 91 WTBG entgegenstehe…
…dritten Satzes des Abs. 1a soll sichergestellt werden, daß durch eine nachträgliche Aufstockung schon bestehender Versicherungsverträge gegen Leistung einer Einmalprämie - welcher Vorgang ohne Änderung des Versicherungsrisikos zivilrechtlich nicht als Abschluß eines neuen Vertrages anzusehen ist - die erhöhte Versicherungssteuer gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit…
…weder subjektiv, noch objektiv. Die dem Einzelnen auferlegte Beitragshöhe entspricht grundsätzlich nicht dem am Ausmaß des individuellen Versicherungsrisikos zu orientierenden Wert des gebotenen Sozialversicherungsschutzes. Anders als die Versicherungsprämien im Bereich der Privatversicherung hängt der Sozialversicherungsbeitrag nicht davon ab, ob die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles…
…noch objektiv. Dh. die dem Einzelnen auferlegte Beitragshöhe entspricht grundsätzlich nicht dem am Ausmaß des individuellen Versicherungsrisikos zu orientierenden Wert des gebotenen Sozialversicherungsschutzes. Anders als die Versicherungsprämien im Bereich der Privatversicherung hängt der Sozialversicherungsbeitrag nicht davon ab, ob die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles groß…