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UFSW FSRV/0034-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - rechtzeitige Meldung der Selbstbemessungsabgaben stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…a FinStrG habe sich die Bw. keiner Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht, weil die bloße Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar sei. Auch vorsätzlich habe sie nicht gehandelt, weil die Firma über keine flüssigen Mittel verfügt habe. Die nicht fristgerechten Abgabenzahlungen würden an sich kein…

BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 2/4

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr…

UFSW FSRV/0087-W/12Formalerfordernisse eines Erkenntnisses, Unterschrift des Verhandlungsleiters, Beiziehung eines Schriftführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.11.2012

…gegeben wird, im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages geahndet. Gemäß §…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…hat, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben worden ist; im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein (etwa wenn z.B. die fällige Einkommensteuer nicht fristgerecht entrichtet wird) nicht strafbar. Soll heißen…

BFG RV/6300016/2020Abänderung eines rechtskräftigen Straferkenntnisses, mit welchem ein belangter Verband mit einer Geldbuße belegt worden war, auf Verfahrenseinstellung gemäß § 161 Abs. 3 Satz 2 FinStrG infolge einer erkannten relevanten Rechtswidrigkeit im Verfahren gegen den beschuldigten Entscheidungsträger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.09.2020

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich alleine nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz musste sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung oder…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 1/2

…zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…

BFG RV/6300006/2018Finanzordnungswidrigkeiten eines Geschäftsführers, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 1/2

… im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder…

BFG RV/2100978/2015Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages auf Grund von Arbeitsüberlastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2015

…Regelung, jegliche Versäumung eines Zahlungstermines mit der Festsetzung eines Säumniszuschlages zu sanktionieren, als überschießend ansah und daher die Sanktion auf den Fall groben Verschuldens beschränkte. Das Vorbringen eines fünf Monate nach der Säumnis gelegenen weiteren Zahlungsverzuges betreffend Umsatzsteuer 05/2015 vermag die Unachtsamkeit des Bf…

BFG RV/1300007/2015Abgabenhinterziehungen eines Einzelunternehmers und Geschäftsführers einer GmbH; keine finanzstrafrechtliche Exkulpierung des Geschäftsführers durch bloße Erklärung gegenüber den Gesellschaftern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2016

…diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs…

UFSW FSRV/0002-W/13Vorliegen eines Hinterziehungsvorsatzes und Höhe der verkürzten Abgabenschuldigkeiten bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013Teil 1/2

…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 9 FinStrG wird dem Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zugerechnet, wenn ihm bei…

UFSG FSRV/0015-G/12Zurechnungsfähigkeit eines hinsichtlich der Umsatzsteuer unter einer "punktuellen" Erledigungsblockade leidenden Gastwirtes; Strafbemesung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.12.2012Teil 1/2

…des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen wie der Beschuldigte einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung…

UFSI FSRV/0018-I/12Prokurist eines alpinen Seilbahnunternehmens, rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erzwingend, aus der vorläufigen Untätigkeit der Finanzstrafbehörde auf eine finanzstrafrechtliche Tolerierung seines Verhaltens schließend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…

UFSW FSRV/0151-W/04Zuständigkeit eines mit Generalvollmacht des Geschäftsführers ausgestatteten Angestellten für die abgabenrechtlichen Belange der GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.04.2005

…Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel…

UFSW FSRV/0087-W/03Vorliegen eines Verschuldens hinsichtlich Umsatzsteuerverkürzung bei Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Mit Bericht vom 21. August 2002 wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Fa.K. über die Jahre 1999 bis 2000 und eine Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum Jänner bis September 2001 abgeschlossen. Im…

BFG RV/6300009/2019Langjährige Abgabenhinterziehungen eines in Finanznöten befindlichen Rechtsanwaltes, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2019Teil 1/2

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich XXX nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder…

BFG RV/5300026/2013Ausmaß der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit eines die Genehmigung der Finanztransaktionen einer GmbH an sich gezogen habenden Prokuristen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015

…Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Einzige Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit…

UFSW FSRV/0095-W/05Behauptete Schuldunfähigkeit eines selbständig tätigen Zahnarztes im Bezug auf die Abfuhr der Lohnabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.06.2006

…im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG handelt nicht schuldhaft, wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einen dieser Zustände gleichwertigen seelischen…

BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich alleine nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz musste sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung oder…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 2/3

… im Übrigen wäre die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Zur Erfüllung des Tatbestand wäre somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit erforderlich. Aus welchen Gründen eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde…

BFG RV/6300005/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten eines in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Gastronomen, welcher die Übersendung der Umsatzsteuervoranmeldungen beendet und ebenso keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2017Teil 1/2

…Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite genügt bedingter Vorsatz. Soweit sich ein Unternehmer in Zusammenhang mit diesen seinen ihm auferlegten - oben beschriebenen - abgabenrechtlichen Pflichten mit dem allgemeinen Hinweis darauf, dass er ohnehin einen Steuerberater beauftragt habe…