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UFSI RV/0418-I/04Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung, Gutschrift der Anzahlung mangels Nachforderung laut Erstbescheid und Bescheidänderung nach § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…ist ausschließlich, inwieweit diese Anzahlung zu einer Verminderung der Nachforderungszinsen führt. Gemäß § 205 Abs. 3 vierter Satz BAO sind entrichtete Anzahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld im jeweils zur Nachforderung führenden Bescheid zu verrechnen. Diese Verrechnung ist mit dem Ausmaß der Nachforderung begrenzt. Die Nachforderung…

UFSL RV/1827-L/02Bekanntgabe einer Anzahlung im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO durch bloße Überweisung eines bestimmten Betrages auf das Abgabenkonto?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…214 Abs. 4 lit. e BAO sind Anzahlungen im Sinne des § 205 Abs. 3 BAO entsprechend dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekannt gegebenen Verwendungszweck zu verrechnen. Wurde eine Verrechnungsweisung erteilt und hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so sind gemäß §…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…Erlassung eines Abgabenbescheides verrechnet oder gutgeschrieben wird (§ 205 Abs. 3 4. und 5. Satz BAO). Kommt es im Falle der Einkommensteuer für 2004 bis 42 Monate nach Beginn des Zinsenberechnungszeitraumes (1. Oktober 2005) weder zu einer Verrechnung noch zu einer Gutschrift, wird die Anzahlung ex…

UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 1/2

…die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von Belang seien, und dass die 62.000,00 S definitiv für den "Mehrwert" des Autos im Wege einer Verrechnung als Anzahlung und ein solcher Betrag nicht - wie von der F vermutet - extra geflossen sei, wurden ihm die Ergebnisse des Auskunftsverfahrens…

BFG RV/7103261/2024Anspruchszinsen wegen verspäteter Entrichtung einer Anzahlung gem. § 205 Abs. 3 BAO und überhöhten Einkommensteuervorauszahlungen für ein Vorjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2024

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSG RV/0717-G/11Die Entrichtung der Einkommensteuerschuld laut Vorbescheid ist einer Anzahlung gleichzuhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Abs. 3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag…

UFSL RV/1028-L/07Anspruchszinsen bei bestehendem Guthaben auf dem Abgabenkonto ohne Bekanntgabe einer Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2010

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSW RV/1162-W/10Anspruchszinsen auch dann, wenn der Abgabepflichtige keine Möglichkeit einer Anzahlung hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2010

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

UFSW RV/0334-W/08Anspruchszinsen trotz Guthaben am Abgabenkonto, jedoch ohne Bekanntgabe einer Anzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

UFSW RV/0784-W/09Anspruchszinsen; verschuldensunabhängige Formulierung des § 205 BAO berücksichtigt weder Gründe, die zur späteren Abgabenfestsetzung, noch Ursachen, die zum Unterlassen einer Anzahlung geführt haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten (idF vor BGBl. I 2004/180) festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Verrechnung gehört zum Spruch des Abgabenbescheides. Soweit keine derartige Verrechnung zu erfolgen hat, sind allfällige Restbeträge anlässlich der Erlassung des zu Differenzbeträgen führenden Bescheides (oder eines die Abgabenhöhe unverändert lassenden Bescheides wie zB bloße Endgültigerklärung gemäß § 200 Abs. 2 zweiter Satz BAO) gutzuschreiben. Werden Anzahlungen…

UFSF RV/0319-F/09Umsatzsteuerliche Relevanz einer Vermietungstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2010Teil 1/2

…mit dem finanzierenden Kreditinstitut abgeschlossene Kreditvertrag im Pkt. XIII die Regelung, dass Sondertilgungen jederzeit und ohne Verrechnung einer Kündigungsgebühr möglich seien. Dieser Punkt sei mit der Bank ausdrücklich ausgehandelt worden und zwar bereits in Vorwegnahme der geplanten Sondertilgung. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der Bank…

BFG RV/2101348/2015Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft im Zusammenhang mit Beratungsleistungen, die für eine (geplante, aber nicht erfolgte) Beteiligungsveräußerung bezogen wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2017Teil 1/2

…bereits bei mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. (...) [Seite 7 des Schriftsatzes vom 01.10.2012] (...) Bereits vor dem Jahr 2007 hat die [Beschwerdeführerin] eine Konzernumlage an die Tochtergesellschaften zur Verrechnung gebracht. Dabei wurden die üblicherweise davon umfassten Managementleistungen sowie sonstige Kosten…

UFSW RV/2073-W/08Berechnung der Anspruchszinsen bei entrichteten Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

UFSW RV/0417-W/03Anspruchszinsen, Entrichtung von Anzahlungen durch Verrechnungsweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…Anspruchszinsen 2% über dem Basiszinssatz und sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß Abs.3 leg. cit. kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekanntgeben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekanntgegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach …

UFSF RV/0509-F/091) Steuerliche Relevanz einer Vermietungstätigkeit 2) Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010Teil 2/2

…das Ergebnis einer zwischen diesem und der Bw. erfolgten Besprechung in Zusammenhang mit dem Fremdwährungsdarlehen schriftlich festgehalten wurde. In diesem Schreiben wird unter anderem ausgeführt, dass der Wunsch der Bw. in Hinblick auf ihre Pensionsplanung vorzeitige Tilgungen zu tätigen, jederzeit ohne Verrechnung einer Pönale oder…

UFSL RV/0461-L/11Anzahlung Vorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012

…sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen (§ 205 Abs. 2 BAO). Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

UFSI RV/0426-I/02Vorschreibung von Anspruchszinsen trotz Bestehens eines Guthabens auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen während des zinsenrelevanten Zeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung in gegenüber der bisher bekannt gegebenen Anzahlung verminderter Höhe bekannt gegeben, so wirkt die hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung…

BFG RV/3100020/20251. Fixkostenzuschuss I - keine Überkompensation, wenn im Vergleichszeitraum eine Anzahlung für einen Bäderumbau geleistet wurde 2. Zinsen nach § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG nicht verfassungswidrig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2025Teil 1/2

…2019 zu Besuch bei Familie ***BF*** und hat sich die zu sanierenden 4 Gästebäder angeschaut. Es wurde die Badezimmer-Ausstattung besprochen und eine Anzahlung auf die gesamten zu erbringenden Leistungen vereinbart. Das von der Firma ***A*** erstellte schriftliche Angebot vom 08. April 2019 liegt bei…

BFG RV/7102499/20121. Anspruchszinsen 2. Guthaben als Anzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2015

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…