…Abgabe heranzuziehen, die bei richtiger Verrechnung der Konkursquote bereits abgedeckt wäre. Auch besteht kein berechtigtes öffentliches Interesse an der Einbringung einer solchen Abgabe im Haftungsweg. Die Haftungsinanspruchnahme erfolgte jedoch auch aus einem weiteren Grund nicht zu Recht. Wie der Berufungswerber zutreffend ausgeführt hat, muss eine…
…Aus diesem Grund kann der Argumentation in der Berufung hinsichtlich Verrechnung gem. § 214 Abs. 1 BAO nicht gefolgt werden. Im gegenständlichen Fall ist aber zu berücksichtigen, dass durch die Anfechtung der Masseverwalterin und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder…
…der Umsatzsteuer 1993 hätte sich jedoch die Haftung des Bw. um den Betrag von 1.015.470,68 S vermindert. Der Abgabenbehörde zweiter Instanz erschiene es daher unbillig, den Bw. in einem höheren Ausmaß zur Haftung heranzuziehen, als es bei einer richtigen Verrechnung der Konkursquote…
…es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verrechnung der erlegten Quotenausschüttung der GmbH verhältnismäßig erfolgt, da die abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber den insolvenzrechtlichen in den Hintergrund zu treten haben (Vorrang der Insolvenzordnung, vgl. VwGH 17.9.1990, 90/14/0038); daher Vorrang der Aufrechnungsvorschriften insbesondere der §…
…verrechnen wäre. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer für den gesamten, im Konkursverfahren nicht angemeldeten Abgabenrückstand der Primärschuldnerin zur Haftung herangezogen. Ihre Ausführungen zeigen aber, dass in sachverhaltsmäßiger Hinsicht nicht ausgeschlossen ist, dass ein Teil dieser Abgabenschuld, nämlich eine mögliche Konkursquote…
…Die Richtigkeit der vom Finanzamt vorgenommenen Verrechnung der Konkursquote wäre daher gegebenenfalls in einem Abrechnungsverfahren zu überprüfen. Zur Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung ist darauf hinzuweisen, dass ein Vertreter im Sinne des § 80 BAO, der sich bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner…
…Konkursquote der GmbH: 2,65534% d.s. 8.665,59 €, hiervon 20%). Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der…
…den ältesten Rückstand erfolgte Verrechnung der Konkursquote, welche nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verfehlt ist (vgl. VwGH 24.2.2010, 2006/13/0071; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0013), bereits im Haftungsverfahren dahingehend Bedacht genommen, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben um diese Konkursquote vermindert wurden …
…2004, der Portoersatz und (zum Teil, nämlich mit einem Betrag von 409,30 €) die Umsatzsteuer 12/2003 zu tilgen war. Durch die aliquote Verrechnung der Konkursquote (auch) auf die Haftungsschulden brachte das Finanzamt bereits eine anteilige Konkursquote von 3.880,20 € in Abzug…
…1) Das Konkursverfahren über das Vermögen der Primärschuldnerin wurde erst mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 3.9.2008 aufgehoben. In diesem Verfahren waren auch die haftungsgegenständlichen Abgaben angemeldet worden. Nach Verrechnung der Konkursquote haften am Abgabenkonto der Gesellschaft derzeit von den haftungsgegenständlichen Abgaben in…
…außergerichtlicher Ausgleich zur Bereinigung der offenen Haftungsschulden wurde nicht erfüllt. Über das Vermögen des Berufungswerbers wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz vom 9.2.2005 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das Finanzamt meldete in diesem Verfahren nach Verrechnung der Konkursquote aus dem Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin noch offene…
…für ein bestehendes Steuerobligo vor. Mangels Nachvollziehbarkeit des Reduktionsbetrags sei auch der verbliebende Restbetrag gänzlich im Unklaren geblieben. Nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt hat sich die Umsatzsteuer 2015 aufgrund der Verrechnung der Konkursquote verringert. Dass die Abgaben grundsätzlich bestehen, ergibt sich aus den…
…sei bzw. die Gleichbehandlung aller Gläubiger nachzuweisen. Die im Vorhalt angesprochenen offenen Verbindlichkeiten betrugen 13.397,30 Euro. Diese Abgaben seien nach Erhalt der Konkursquote im Ausmaß von 24,2203% beim Verein als Primärschuldner uneinbringlich. Das Finanzamt wies darauf hin, dass die Bf. als Obfrau…
…abgeschlossene Insolvenzverfahren und die erfolgte Verteilung der Konkursquote fest. Die Konkursquote (einschließlich der Nachtragsverteilungsquote) wurde vom Finanzamt zur Gänze mit der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 12/2008 verrechnet. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und auch des Bundesfinanzgerichtes wäre die Konkursquote allerdings aliquot zu verrechnen gewesen (z.B…
…die primärschuldnerische Gesellschaft gegründet, deren Geschäftsführer der Berufungswerber war. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 12.10.2005 das Konkursverfahren eröffnet. Nach Verteilung der Konkursquote von rund 5 % wurde dieses Insolvenzverfahren am 13.9.2006 aufgehoben. Die Firma wurde…
…2100908/2018 bestätigen eine Verrechnung und Bezahlung monatlicher Pauschalbeträge für Leistungen im "Strukturaufbau" zusätzlich zu und getrennt von den Provisionen aus dem "Direktvertrieb". Die Zuordnung zu den acht Karrierestufen im Karriereprogramm wurde durch gutgeschriebene Systemprovisionen bestimmt. Monatliche Fixbeträge in Abhängigkeit von der Karrierestufe gelangten als…
…aktenkundig. Der Konkurs wurde nach Schlussverteilung (Quote: 3,5465381 %) mit Beschluss vom 9. April 2013 aufgehoben und die Firma am 28. August 2014 im Firmenbuch gelöscht. Die Uneinbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben in dem diese Quote übersteigenden Ausmaß steht daher zweifelsfrei fest. Nach Verrechnung der Konkursquote…
…unbestritten. Der Konkurs wurde nach Schlussverteilung (Quote: 3,5465381 %) mit Beschluss vom 9. April 2013 aufgehoben und die Firma am 28. August 2014 im Firmenbuch gelöscht. Die Uneinbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben in dem diese Quote übersteigenden Ausmaß steht daher zweifelsfrei fest. Nach Verrechnung der Konkursquote…
…Rückstand der Gesellschaft ist die Umsatzsteuer 4/2000 noch in Höhe von 20.110,77 € enthalten. c) Die Umsatzsteuer 5/2000 wurde dem Finanzamt in Höhe von 2.131.873 S (= 154.929,25 €) gemeldet. Infolge Verrechnung der gesamten Konkursquote mit der…
…sondern der vorangemeldete Abgabenbetrag (3.664.532 ATS bzw. 266.311,93 €) zugrunde zu legen, weil für die Frage, in welcher Höhe die Umsatzsteuer April 2000 bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen abzuführen gewesen wäre, nur der volle Abgabenbetrag (vor Verrechnung der Konkursquote) maßgeblich sein…