…auswärts, sondern kehrte an diesen Tagen jeweils wieder an seinen Wohnort zurück; auch kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden, ob mit den jeweiligen Auswärtstätigkeiten tatsächlich ein Verpflegungsmehraufwand verbunden war. Schließlich kann nicht festgestellt werden, ob dem Bf. für Fachliteratur ein Aufwand entstanden ist. III…
…Aufwendungen für das Büro im Haus des Bf. trägt der Arbeitgeber zur Gänze. Ein steuerlich beachtlicher Verpflegungsmehraufwand besteht nicht, da im Jahr 2011 nur Reisen ohne Nächtigung vorgenommen wurden und für derartige Reisen grundsätzlich keine Taggelder zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BFG 10.9.2014…
…während des Tages an einer Arbeitsstätte außerhalb seines Dienstortes aufhielt, ohne dass dabei Nächtigungen erforderlich waren. Das Vorliegen eines steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwandes ist somit der oa Rsp des VwGH zufolge bereits dem Grunde nach ausgeschlossen (vgl nochmals VwGH 30.10.2001, 95/14/00139)…
…wurde erwogen: Tages- und Nächtigungsgelder Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten auch : Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen...(§ 26 Z 4 EStG 1988) Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Nach der…
…Anwendung des Abzugsverbotes nach § 20 Abs. 2 EStG auf Kosten der doppelten Haushaltsführung einschließlich Familienheimfahrten bei steuerfreien Dienstzuteilungsgebühren ist ihr gesetzlicher Zahlungszweck für Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungskosten nicht maßgebend. Stehen doch die Dienstzuteilungsgebühren in einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise insgesamt in einem zweifelsfreien, unmittelbaren Kausalzusammenhang mit den Kosten…
…vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Ersätze, die der Arbeitgeber gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 leistet, vermindern den jeweils abzugsfähigen Aufwand. Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwand setzt eine Reise im Sinne des …
…in Höhe von insgesamt S 42.987,90 waren auch Kosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungskosten) für die Teilnahme an (von der ÖLI oder deren Landesorganisationen veranstalteten) Lehrer/Innen-Seminaren in Pichl (S 1.900,80), Graz (S 2.290,60) und Kühtai (S 4.007…
…einer Fehlinvestition ausbleiben (Doralt, aaO, Rz 21 zu § 16). Zur leichteren Lesbarkeit wird zu den Rechtsgrundlagen iZm Kilometergeldern, Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsgelder auf die unter Punkt 2. getätigten Aussagen verwiesen. a. Zwar hat der Bf. auch für diese Reisen kein Fahrtenbuch vorgelegt, jedoch den Veranstaltungsort des…
…a. Berufungsvorbringen der Bw. für ihr Berufungsbegehren nichts gewonnen werden. Als Reisekosten kommen Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Wie sich aus dem Verweis auf § 26 Z 4 ergibt, ist der Werbungskostenabzug hins des Verpflegungsmehraufwandes nur in pauschalierter Form (Tagesgeld, s Anm 126) möglich. Der Reisebegriff…
…Verpflegungsmehraufwand sowie Nächtigungskosten entfallen € 39,90 für den im Jahr 2017 angeschafften Laptop € 62,20 für das Werk "Existenzanalyse und Logotherapie: Ein Handbuch für Studium und Praxis" Anteilige Kosten für Toner und Antivirusprogramm (nach Abzug eines Privatanteiles von 40%) in Höhe von €…
…gehörend berücksichtigt. Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Ersätze, die der Arbeitgeber gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 leistet…
…gehörend berücksichtigt. Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Ersätze, die der Arbeitgeber gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 leistet…
…Häufigkeit der Innendienste ist der Bw. auch nicht entgegengetreten. 1.2. Verpflegungsmehraufwand Werbungskosten sich auch Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Als Reisekosten kommen insbesondere Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus…
…Auflage, § 16 Tz 199, mwN). Nach Ansicht des VwGH steht ein Tagesgeld allerdings nur dann zu, wenn eine Nächtigung erforderlich ist; dauert die Reise nur einen Tag, kann ein Verpflegungsmehraufwand durch die Mitnahme von Lebensmitteln vermieden werden (s. dazu die bei Doralt, aaO, § 16 Tz…
…auch durch die Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden. Nur wenn eine Nächtigung im Rahmen einer beruflich veranlassten Reise erforderlich ist, wäre ein Verpflegungsmehraufwand in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben zumindest für eine angemessene Anlaufphase (Zeitraum von ca. einer Woche) zu berücksichtigen. Auch in der Literatur…
…so sind der Verpflegungsmehraufwand und die Nächtigungskosten ohne Nachweis ihrer Höhe mit den sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträgen als Werbungskosten zu berücksichtigen. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Grunde nach Aufwendungen der jeweiligen Kategorie des § 24 Z 4 (z.B. Nächtigungskosten) entstanden…
…Nächtigung) keinen Verpflegungsmehraufwand im Sinne der dargestellten Grundsätze verursacht und daher ein Werbungskostenabzug in diesen Fällen schon dem Grunde nach nicht in Frage kommt. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei derart kurzfristiger Reisetätigkeit durch Mitnahme von Lebensmitteln oder entsprechende zeitliche Lagerung der Mahlzeiten, ein Verpflegungsmehraufwand…
…für die Lehrsupervision von 378 Euro, die Reisekosten (Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Verpflegungsmehraufwand) sowie die an die Kursteilnehmer weiterverrechnete Raummiete für den Kursraum. Bei der Veranlagung der Einkommensteuer 2006 wurden die geltend gemachten Werbungskosten vom Finanzamt nicht anerkannt, weil der Bw. die erforderlichen Nachweise nicht erbracht…
…Doralt, EStG13, § 16 Tz. 199). Bei einem durchgängigen Aufenthalt von mehr als 5 Reisetagen kommen weder Tagesgelder (Verpflegungsmehraufwand) noch pauschale Nächtigungsgelder in Betracht, weil in typisierender Betrachtungsweise von einem weiteren Tätigkeitsmittelpunkt des Steuerpflichtigen auszugehen ist (vgl. z.B. LStR 2002 Rz. 301 und 318). Bei…
…Umschulungskosten abzugsfähig sind. Geltend gemacht wurden in Summe 1.384,26 €. Davon entfallen 448,80 € auf Verpflegungsmehraufwand, der nicht im Zusammenhang mit einer Nächtigung steht. Nach ständiger Judikatur des VwGH (siehe etwa vom 30.10.2001, 95/14/0013) stehen keine Verpflegungsmehraufwendungen zu…