…Betriebsprüfer mit einem Kapitalbedarf für die Liegenschaft in Eugendorf, die fremdfinanziert gewesen sei. Der Betriebsprüfer versagte neben anderen Feststellungen dem BW die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages für 1998. Weiters erkannte er die Vermietung des Reihenhauses in Salzburg RD Straße nicht als Einkunftsquelle an. Die Vermietung des…
…dazu Renner, SWK 2013, 818). Das BFG hat im Erkenntnis vom 27. 11. 2015, RV/3100417/2010 eine Prognose zur Vermietung eines Reihenhauses mit Ansatz der tatsächlich erzielten Mieteinnahmen (jährlich mit 2 % indexiert), der Abschreibung, den bisher angefallenen sonstigen Werbungskosten, fallenden Finanzierungskosten, von Instandhaltungskosten, die…
…Amtshandlung seine Feststellungen im Prüfbericht über die künftige Nutzung des erworbenen Reihenhauses sowie die weitere Entwicklung des Unternehmens der Beschwerdeführenden GmbH bestätigt. Die steuerliche Vertretung nahm zu diesen Feststellungen wie folgt Stellung: "Die beschwerdeführende GmbH nutzt das Gebäude weiterhin ausschließlich betrieblich. Zum einen als Geschäftssitz…
…ist eine Methode zur Abgrenzung der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. EuGH-Urteils vom 26. 9. 1996, C 230/94, Enkler). Die von den Gesellschaftern an die beschwerdeführende GmbH tatsächlich bezahlte Miete ist jedoch in Anbetracht der bereits festgestellten fremdunüblichen Gebrauchsüberlassung von Teilen des Reihenhauses nicht realisierbar…
…Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe: Die Miteigentumsgemeinschaft (Bf.) erwarb im Jahr 2001 ein Reihenhaus in einem Ferienpark. Um beurteilen zu können, ob die Vermietung des Reihenhauses zu Einkünften führen werde…
…die Übertragung der Vermietung des Reihenhauses an eine Agentur habe die Auslastung zwar gesteigert werden können, gleichzeitig seien dadurch aber auch die Kosten für die Bw. gestiegen, weshalb durch diese Maßnahme die von der Bw. prognostizierten Ertragssteigerungen nicht erzielt werden konnten. Eine vorzeitige Darlehenstilgung sei…
…J Immobilien, vermittelt worden. Seit Anfang Dezember 2001 - nach Abschluss der Umbau- und Adaptierungsarbeiten - werde das Reihenhaus ausschließlich von der Bw. und ihrer Tochter zu privaten Zwecken verwendet. An eine Vermietung der Liegenschaft sei - so wie ursprünglich geplant - jedenfalls gedacht, sofern kein persönlicher Wohnbedarf mehr…
…der Erstbescheide 2007 - 2011 lediglich bekannt sein, dass der Bf gewerbliche Einkünfte bzw Umsätze u.a. iZm der Vermietung eines Objektes in ***Bf1-Adr*** erwirtschaftet. Aus den Steuererklärungen samt Beilagen der strittigen Jahre geht der maßgebende Sachverhalt, auf den das Finanzamt die Wiederaufnahme gestützt hat…
…Die Anschaffung des gesamten Reihenhauses ist nach § 12 Abs . 2 Z.2 a UStG 1994 in Verbindung mit § 20 EStG sei privat veranlasst und ein Vorsteuerabzug somit ausgeschlossen. Ein Mietverhältnis zwischen nahe stehenden Personen wäre nur dann denkbar , wenn eine "fremdübliche (marktkonforme) Vermietung" gegeben sei…
…Bau-GmbH*** weder mit der bfP oder ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer noch mit den Mietern der übrigen Wohnungen in der gegenständlichen Reihenhausanlage in einer besonderen Nahebeziehung stehen. Die Feststellungen zur Finanzierung basieren auf den Angaben der steuerlichen Vertretung in der E-Mail vom 6.2.2024…
…Der Beschluss lautet wie folgt: "[...] I. Auf Grund der vorgelegten Akten ergibt sich (derzeit) für das Bundesfinanzgericht nachfolgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Reihenhauses in Salzburg-Ort1. Ab Herbst 2007 absolvierte er in Innsbruck ein postgraduales Master-Studiums am MCl Innsbruck bis Frühjahr 2008…
…auch eine Vermietung an Dritte denkbar. Aus all dem sei ersichtlich, dass sich die Bw teils direkt, teils indirekt über Tochtergesellschaften mit Liegenschaftsbesitz beschäftige. Dem Einwand des Finanzamtes, dass das Naheverhältnis der Geschäftsführerin zum Stifter Grund zu der Annahme gebe, dass die Bw das Reihenhaus…
…9512 dem Zubau gedient habe, vermochte an dieser Einschätzung nichts zu ändern. Insbesondere im Zusammenhang mit der im Jahr 2008 erfolgten Ersteigerung eines Reihenhauses in Ort2 ergaben sich zusätzliche Anhaltspunkte für einen weiteren, nicht der Vermietung und Verpachtung, zuordenbaren Finanzierungsbedarf, wodurch Zweifel an der ausschließlichen…
…bis 1996 und aus welchen Mitteln konnten Sie - gegebenenfalls zusätzlich zu den Aufwendungen (Unterstützung des Vaters und Wohnungskosten) - die Anschaffung eines Eigenheimes im Jahr 1996 finanzieren ?° (°laut Grundbuch sind D und B seit 1996 Eigentümer eines Reihenhauses in Niederösterreich). Dieser Schriftsatz blieb zunächst unbeantwortet…
…Objektes vorgelegt und im übrigen auf ihre bis dato erfolglosen Bemühungen, "das Reihenhaus anderweitig vermieten oder verkaufen zu können" verwiesen). In der BE hatte sich für den Berufungssenat schließlich das Gesamtbild eines offenkundig subjektiv mißbräuchlich gewählten Gestaltungsmodells mit dem vornehmlichen Ziel der Maximierung steuerlicher Vorteile…
…Datum 21.8.2012 von der Verkäuferin gegengezeichnet worden. Er habe bis Ende August 2012 das Reihenhaus als Hauptwohnsitz genutzt. Erst mit Beginn des neuen Schuljahres seiner Kinder sei der endgültige Umzug nach K erfolgt. Danach habe er sein Reihenhaus in W einer Vermietung zugeführt…
…1999 wird ersatzlos aufgehoben. Der Bescheid betreffend Nichtfeststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2000 wird aufgehoben. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs. 3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach …
… 10 Bewertungsgesetz anzusetzen. Als Wert eines Wohnrechtes könne ein fiktiver Mietwert angesetzt werden, der auch unter Fremden erzielbar wäre. In Anbetracht der Neuwertigkeit des Reihenhauses erscheine ein monatlicher Pauschalwert in Höhe von 1.400,00 € durchaus als angemessen. Die tatsächliche Nutzung habe auf den…
…Jahr die wesentlichen Entscheidungen zur Leitung des gegenständlichen Unternehmens bzw. der in Rede stehenden Vermietung des Reihenhauses getroffen wurden, ist Folgendes festzuhalten: Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen will, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all…
…4 mal 240,00) getragen. Im Jahr 2005 hätte der Vermieter wieder ein seriöses Paar für die Vermietung gefunden. Das vermietete Reihenhaus sei mit einer Nutzfläche von 200m² und 1.000,00 €/m² bewertet worden. Für die fiktiven Gebäudekosten seien rechnerisch 1,5% berücksichtigt…