… 4 Abs. 3 EStG 1988), jener für den Betrieb des protokollierten Gewerbetreibenden C nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln. Rz 429: Der Vermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 hat nicht bloß nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nach den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung…
6.12 Einlagen 6.12.1 Einlagen nach dem 31.3.2012 Rz 2484: Die Bewertung von Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen wurde durch das 1. StabG 2012 und das AbgÄG 2012 mit Wirksamkeit für Einlagen nach dem 31.3.2012 neu geregelt. Die…
…Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum Rz 1439: § 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn umfasst nicht nur die Gewinne…
…19. Insbesondere ist der Veräußerungserlös nach dem Zuflusszeitpunkt zu erfassen. Die Anschaffungskosten und vor Veräußerung abgeflossene Werbungskosten sind hingegen nach hM losgelöst von der Verausgabung nach Art eines Vermögensvergleichs erst in dem Zeitpunkt vom Veräußerungserlös abzusetzen, in dem dieser erzielt wird (siehe Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer…
…insoweit durchbrochen, als alle Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen aus der Anschaffung des Spekulationsobjektes und seiner Erhaltung bis zur Veräußerung erwachsen, in einer Art Vermögensvergleich dem Veräußerungserlös gegenübergestellt werden und solcherart der Überschuss bzw. Verlust aus dem Spekulationsgeschäft ermittelt wird (vgl. VwGH 25.4.2018, Ra…
…bei diesen Einkunftsarten anders als bei den "Gewinneinkunftsarten" (§ 2 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), dem Vermögensvergleich keine steuerliche Relevanz zukomme. Änderungen des Substanzvermögens, sofern diese nicht selbst als Einkunftsart definiert waren (Spekulationsgewinne als Sonstige Einkünfte gemäß § 29 EStG 1988) blieben also bei den "Überschusseinkünften…
…ungewissen Nutzungsvorteil, der kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut oder einen Vermögensgegenstand darstellt. Die Realisierung von Nutzungsvorteilen in der Bilanz und im steuerlichen Vermögensvergleich ist nicht gesondert durch die Einstellung eines Vermögensgegenstandes zu erfassen sondern nur dann, wenn es darüber zu einem Abgang, Zugang oder zu einer werterheblichen…
…Amtspartei). Über die Berufung wurde erwogen: § 19 EStG 1988 regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben und gilt für den gesamten Bereich der Einkommensteuer. Die Vorschriften der Gewinnermittlung (Vermögensvergleich) bleiben davon allerdings unberührt. Als Anwendungsbereiche des § 19 EStG 1988 ergeben sich daher die Gewinnermittlung…
…stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar und es hat eine Berichtigung der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu erfolgen (anders bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich, siehe Rz 2567). Im Falle einer auflösend oder aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung kommt es bereits im Jahr der Auszahlung bzw…
…waren in einer Art Vermögensvergleich dem Veräußerungserlös gegenüberzustellen und solcherart der Überschuss bzw Verlust aus dem Spekulationsobjekt zu ermitteln. Auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen wirkt sich der Aufwand aus der Anschaffung des Grundstücks (damit insbesondere auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten) erst…
…€ 39.991,66 mangels Vorliegens einer Rechnung bzw Nachweises der erfolgten Zahlung nicht anerkannt werden Abweisende BVE betreffend ESt 2016 vom 21.9.2021: Die Schätzung sei alleine auf Grundlage der vom Bf vorgelegten Bilanz 2016 und auf einem darauf beruhenden inneren Vermögensvergleich erfolgt…
…gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens sind in den Vermögensvergleich aufzunehmen. Aufwendungen, die der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes dienen, sind daher…
…Die Bilanzidentität (Bilanzzusammenhang) verlangt die Identität der Schlussbilanz eines Wirtschaftsjahres mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Wirtschaftsjahres. Daraus ergibt sich die sog "Zweischneidigkeit der Bilanz". Die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG muss auf Basis einer doppelten Buchführung erfolgen (Vermögensvergleich und Erfolgsrechnung; Jakom/Marschner, EStG, 2024, …
…Bestimmung eine derartige Rechtsfolge für steuerliche Zwecke. Andernfalls wären Verluste eines Kommanditisten, denen im steuerlichen System der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich der Gedanke einer Vermögenseinbuße zu Grunde liegt, in unbeschränktem Ausmaß steuerlich zu berücksichtigen (insbesondere im Wege des Verlustausgleiches), ohne dass der nachträgliche Wegfall der unterstellten…
…Tilgungsmehrbeträge durch die Anerkennung des Aufwands für die Vorsorge für künftige Kursverluste der CHF-Schuld bereits zurückgenommen, da sich die Bildung von Vorsorgen im Bereich der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich inhaltlich und formal von den im Bereich der Überschussrechnung als Werbungskosten allein maßgeblichen Mittelabflüssen (§ 19 Abs…
…Bestimmung eine derartige Rechtsfolge für steuerliche Zwecke. Andernfalls wären Verluste eines Kommanditisten, denen im steuerlichen System der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich der Gedanke einer Vermögenseinbuße zu Grunde liegt, in unbeschränktem Ausmaß steuerlich zu berücksichtigen (insbesondere im Wege des Verlustausgleiches), ohne dass der nachträgliche Wegfall der unterstellten…
…EStG 1988 durchbrochen; alle Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen aus der Anschaffung des Spekulationsobjektes und seiner Erhaltung bis zur Veräußerung erwachsen, waren in einer Art Vermögensvergleich dem Veräußerungserlös gegenüberzustellen und solcherart der Überschuss bzw. Verlust aus dem Spekulationsobjekt zu ermitteln. Hiezu wurde auch ausgesprochen, dass das…
…5. Wenn für bestimmte, vom oben genannten Datenabgleich betroffene Zeiträume laut den Angaben des Abgabepflichtigen von ihm nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher (im Falle von Gewinnermittlungen durch Vermögensvergleich) oder Aufzeichnungen (der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bzw. der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten) zu führen waren, erscheint…
…doppelt erfasst. Der Gewinn werde ebenfalls zweifach, zum einen durch einen Vermögensvergleich (=Differenz zwischen Vermögen und Schulden zu Beginn und Ende der Periode) und zum anderen durch die Veränderung des Eigenkapitals durch den Erfolg (d.h. durch die laufenden Geschäftsfälle - Verrechnungskreis des Eigenkapitals) ermittelt. In…
…und den Erfolg zum einen durch Vermögensvergleich (Differenz zwischen Vermögen und Schulden zu Beginn und Ende der Periode - Verrechnungskreis der Bestände) und zum anderen durch die Veränderung des Eigenkapitals durch den Erfolg (Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt hat. Im vorliegenden Fall gelangt der erkennende Senat in…