Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Erachtet es die entscheidungsbefugte Zollbehörde nach der Annahme eines Antrags für notwendig, beim Antragsteller zusätzliche Informationen einzuholen, damit sie ihre Entscheidung treffen kann, so setzt sie dem Antragsteller…
Artikel 97 Verlängerung der Frist für eine Entscheidung über Erstattung oder Erlass (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) In den in Artikel 116 Absatz 3 Unterabsatz 1 oder Artikel 116 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Zollkodex genannten Fällen wird die Frist für…
41.1.6 Verlängerungen, Erhöhungen und Übertragungen von angesparten Beträgen Rz 1373: Vertragsverlängerungen und Änderungen (Erhöhung bzw. Verminderung) der Bemessungsgrundlage stellen keine Vertragsnovation vor; die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen. Rz 1374: Erfolgt eine Übertragung der angesparten Beträge aus einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG…
…wenn daran anschließend oder später ein Masterstudium (§ 51 Abs. 2 Z 5 UG) betrieben wird. Studienbehinderungen durch COVID 19 im Laufe des Bachelorstudiums bewirken keine Verlängerungen der Anspruchszeiträume beim Masterstudium, wenn beim Masterstudium selbst keine Studienbehinderungen vorgelegen haben, da es sich bei einem Bachelor- und…
…Bildungswissenschaft begonnen. Die reguläre Studienzeit beträgt 8 Semester (bis 09/2024). Eine Verlängerung aufgrund der COVID Pandemie ist nicht möglich, da das Studium erst 10/2020 begonnen wurde." Daraufhin stellte die Beschwerdeführerin fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag), und…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…
…b leg. cit. gebührende Anspruch, der gegebenenfalls die dort vorgesehenen Verlängerungszeiten bereits enthält, um "ein weiteres Semester" oder ein "weiteres Ausbildungsjahr". Das Abstellen auf ein "weiteres" im Wortlaut der Norm impliziert bereits sprachlich, dass das betreffende Studium in "Semester" oder in "Ausbildungsjahre" untergliedert sein muss…
… 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 determinierte Verlängerungstatbestand nicht Platz greife abgewiesen. Beschwerde vom 18.12.2024 Mit Eingabe vom 18.12.2024 erhob die Bf. gegen den Abweisungsbescheid eine Beschwerde nachstehenden Inhalts: "1. Bisheriger Verfahrensgang und Sachverhalt Ich habe am 15.09.2024…
…Masterstudium Lehramt absolviere. Das Bachelorstudium und das Masterstudium seien als zwei getrennte Studien zu betrachten, weshalb vom belangten Finanzamt die Auffassung vertreten werde, dass "COVID-Verlängerungsgründe", die während des Bachelorstudiums bestanden hätten, nicht auf das darauffolgende Masterstudium (begonnen im Wintersemester 2022) "durchschlagen" würden. Somit sei…
…worden. Für die angefochtenen Bescheide des Jahres 2016 betrage die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO fünf Jahre und würde somit ohne Verlängerungshandlungen am 31. Dezember 2021 eintreten. Dem stünden indes Amtshandlungen entgegen, die die Verjährungsfrist verlängert hätten. Durch Erlassung des Prüfungsauftrages vom 28.August…
…vom 24. Jänner 2024 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und eine Abweisung der Beschwerde beantragt. Für den Zeitraum ab dem Wintersemester 2020 könne ohne entsprechende Nachweise im Einzelnen nicht beurteilt werden, ob der Verlängerungstatbestand des § 2 Abs. 9 FLAG tatsächlich anwendbar sei. II. Das…
…können nicht auf das getrennt zu betrachtende Masterstudium übertragen werden. Die Voraussetzungen für die Verlängerung der Anspruchsdauer liegen daher entgegen der im Beschwerdeverfahren von der Beschwerdeführerin vertretenen Ansicht nicht vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…03/2024. Begründend wurde ausgeführt, dass die vorgesehene Studienzeit von acht Semestern plus einem COVID-19 Verlängerungssemester (10/2019 - 02/2024) bereits überschritten worden sei und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehe. Die am 01.05.2024 eingebrachte Beschwerde begründete die Bf. folgendermaßen: "1. …
… 30.10.2003, 99/15/0098; 7.7.2004, 2004/13/0080; 8.9.2005, 2003/17/0235), damit ihnen Verlängerungswirkung zukommt; vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 4). Die bloße Ankündigung einer Amtshandlung genügt nicht (VwGH 23.5.1991, 89/17/0183; 6.7.2006…
… 30.10.2003, 99/15/0098; 7.7.2004, 2004/13/0080; 8.9.2005, 2003/17/0235), damit ihnen Verlängerungswirkung zukommt; vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 4). Die bloße Ankündigung einer Amtshandlung genügt nicht (VwGH 23.5.1991, 89/17/0183; 6.7.2006…
…Die Ausbildung der Tochter wurde fristgerecht innerhalb von 3 Jahren positiv absolviert. Dass diese Ausbildung erst mit 21,5 Jahren begonnen wurde, das Ausbildungsende daher nicht vor dem 24. LJ erfolgen konnte, rechtfertigt keine Verlängerung iSd § 2 Abs. 9 lit. b FLAG 1967. …" II…
…Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnen Studium. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität ***Ort*** ist nach Semestern und nicht nach Ausbildungsjahren gegliedert, deshalb ist die Verlängerung der Familienbeihilfe über die Altersgrenze hinaus lediglich um das laufende Semester, in dem ***1*** das 25…
…die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Würdigung: Die Studienzeit (inkl. Toleranzsemester und Verlängerungssemester aufgrund COVID) vom zweiten Abschnitt vom Studium von ***5*** ***6*** ***7*** war mit Februar 2022 zu Ende, daher besteht ab März 2022 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Auch wenn Ihnen die Familienbeihilfe fälschlicherweise bereits bis…
…Semester, das zu einer Verlängerung der Studiendauer führt ist das Sommersemester 2020. Gegen diesen Abweisungsbescheid wurde durch den Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11.04.2023 Beschwerde erhoben. Begründend wurde wie folgt ausgeführt: Ab März 2022 wurde die Leistung der Familienbeihilfe mit der Begründung eingestellt, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zu Handen ***1***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 16. Dezember 2021 hinsichtlich Grunderwerbsteuer 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…