…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) bezüglich der Qualifikation von Beschäftigungsverhältnissen nicht zulässig, der über den Dienstgeber verhängten Verkehrsstrafen zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) - Herr ***Bf1*** - ist Malermeister und betreibt ein Einzelunternehmen. Strittig ist…
…§ 2 Abs. 2 EStG 1988 betragen für 2015 € 5.149,18 (unter Korrektur der Werbungskosten für die Verkehrsstrafen), 2016 € 5.409,84 sowie 2017 € 6.919,81. Der Beschwerdeführer ist nach dem Bescheid des Bundessozialamtes vom 17. März 2005 aufgrund einer Aphakie…
…zunächst erklärungsgemäß. In der Folge fand eine Betriebsprüfung der Jahre 2000 - 2002 statt, wobei der Betriebsprüfer hinsichtlich der Einkünfte aus dem Transportunternehmen ua. Verkehrsstrafen als nicht betrieblich veranlasst beurteilte (Betriebsprüfungsbericht Tz. 3). Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei der Vermietungstätigkeit kam der Betriebsprüfer zu dem Ergebnis (Tz…
Er habe geplant, später bis zu 20 Arbeitnehmer an dem Standort im Speditionsgeschäft - wie bei der Verkäuferin - zu beschäftigen. Nach zwei Jahren sei jedoch der Arbeitnehmer gekündigt und der Standort aufgelassen worden, da die Geschäftsentwicklung wahrscheinlich in Folge der kriegerischen Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien ungünstig…
…die Abzugsfähigkeit von Apothekerrechnungen, 2. ob die KFZ-Vermietung (für Film und Werbung) als Liebhabereitätigkeit einzustufen ist, 3. die Abzugsfähigkeit von Verkehrsstrafen, sowie 4. die Einkunftsquelleneigenschaft und das Bestehen der Vermietungsabsicht des Bf. betreffend eine Wohnung. Im Einkommensteuerbescheid 2016 und Umsatzsteuerbescheid 2016, jeweils vom 5…
…waren auch die Vorsteuern, welche die kurzfristige Vermietung betreffen, in der von der Abgabenbehörde vorgenommenen Aufteilung nicht abzugsfähig (zur Aufteilung siehe Punkt "Aufteilung Aufwendungen" sowie die diesbezügliche Beweiswürdigung). 3.1.3. Verkehrsstrafen Rechtliche Grundlagen: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 sind…
…Bewirtung und Aktenkoffer | € 2.543,30 | Verkehrsstrafen | € 450,5 | AfA PC | € 1.014,- | Internetkosten daheim | € 2.092,98 | Familienheimfahrten | € 6.897,91 | Summe Das Finanzamt brachte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***/***5***/***6***, vom 17. Juni 2021 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85…
…00 Euro) - Gesamtsumme daher 164,00 Euro - an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlung auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria AG erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, BIC: BKAUATWW…
IM NAMEN DER REPUBLIK Erkenntnis in gekürzter Form gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., [Adresse], wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Sabine R*****, *****Adresse*****, vom 10 3. 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 25. 2. 2015…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Bescheidbeschwerden im Schritsatz vom c Juni 2014 des Bf., gegen nachfolgend genannte Straferkenntnisse betreffend Nichterfüllung der Lenkerauskunft, Übertetung gemäß §§ 2…
Gemäß § 19 Abs. 1 VStG sind Grundlage für die Bemessung der Strafe die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Gemäß § 19 Abs. 2 VStG sind die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Uwe V*****, *****Adresse*****, Deutschland, vom 9. 3. 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 11. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Franz Z*****, *****Adresse*****, vom 2. 4. 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 27. 3. 2015…
…Der zu entrichtende Gesamtbetrag beträgt somit 2.074,80 € (= 296,40 x 7). Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlung auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria AG erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, BIC: BKAUATWW…
(3) Die Entwertung des Parkscheines nach Anlage I (Fünfzehn-Minuten-Parkschein) hat durch deutlich sichtbares und haltbares Eintragen der Stunde und Minute zu erfolgen. Bei einstelligen Stunden- und Minutenangaben ist eine Null vorzusetzen. (4) Die Entwertung der Parkscheine nach Anlage III (Anm. BFG: Abstelldauer eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Verwaltungsstrafsachen gegen NN, Adresse, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien, NR. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerden des Beschuldigten…
…bezahlen. Die Gesamtsumme von € 94,00 ist an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlung auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria AG erfolgen kann: Empfänger: MA6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, BIC: BKAUATWW…