…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) bezüglich der Qualifikation von Beschäftigungsverhältnissen nicht zulässig, der über den Dienstgeber verhängten Verkehrsstrafen zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) - Herr ***Bf1*** - ist Malermeister und betreibt ein Einzelunternehmen. Strittig ist…
…§ 2 Abs. 2 EStG 1988 betragen für 2015 € 5.149,18 (unter Korrektur der Werbungskosten für die Verkehrsstrafen), 2016 € 5.409,84 sowie 2017 € 6.919,81. Der Beschwerdeführer ist nach dem Bescheid des Bundessozialamtes vom 17. März 2005 aufgrund einer Aphakie…
…zunächst erklärungsgemäß. In der Folge fand eine Betriebsprüfung der Jahre 2000 - 2002 statt, wobei der Betriebsprüfer hinsichtlich der Einkünfte aus dem Transportunternehmen ua. Verkehrsstrafen als nicht betrieblich veranlasst beurteilte (Betriebsprüfungsbericht Tz. 3). Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei der Vermietungstätigkeit kam der Betriebsprüfer zu dem Ergebnis (Tz…
Er habe geplant, später bis zu 20 Arbeitnehmer an dem Standort im Speditionsgeschäft - wie bei der Verkäuferin - zu beschäftigen. Nach zwei Jahren sei jedoch der Arbeitnehmer gekündigt und der Standort aufgelassen worden, da die Geschäftsentwicklung wahrscheinlich in Folge der kriegerischen Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien ungünstig…
…die Abzugsfähigkeit von Apothekerrechnungen, 2. ob die KFZ-Vermietung (für Film und Werbung) als Liebhabereitätigkeit einzustufen ist, 3. die Abzugsfähigkeit von Verkehrsstrafen, sowie 4. die Einkunftsquelleneigenschaft und das Bestehen der Vermietungsabsicht des Bf. betreffend eine Wohnung. Im Einkommensteuerbescheid 2016 und Umsatzsteuerbescheid 2016, jeweils vom 5…
…waren auch die Vorsteuern, welche die kurzfristige Vermietung betreffen, in der von der Abgabenbehörde vorgenommenen Aufteilung nicht abzugsfähig (zur Aufteilung siehe Punkt "Aufteilung Aufwendungen" sowie die diesbezügliche Beweiswürdigung). 3.1.3. Verkehrsstrafen Rechtliche Grundlagen: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 sind…
…Bewirtung und Aktenkoffer | € 2.543,30 | Verkehrsstrafen | € 450,5 | AfA PC | € 1.014,- | Internetkosten daheim | € 2.092,98 | Familienheimfahrten | € 6.897,91 | Summe Das Finanzamt brachte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung…
…96/14/0022). Bezüglich des Vorliegens von Werbungskosten siehe "Strafen" Rz 387. Wenn der Arbeitgeber nachweist oder glaubhaft macht, dass die Verkehrsstrafen über den Arbeitgeber verhängt und von diesem bezahlt wurden, handelt es sich nicht um über die Arbeitnehmer verhängte Geldstrafen, die vom Arbeitgeber ersetzt…
…des Herrn Sch., wohnhaft in a) K-Straße, D-94032 Passau bzw. b) HF" Auf Grund einer Verkehrsstrafe hätte die Stadtpolizei Passau dem Berufungswerber mitgeteilt, dass ein Bericht an das Finanzamt S ergehen werde, damit diese ein Verfahren betreffend Normverbrauchsabgabe einleiten könnten. Er sei seit…
…Der zu entrichtende Gesamtbetrag beträgt somit 2.074,80 € (= 296,40 x 7). Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlung auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria AG erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, BIC: BKAUATWW…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck…
…wird gemäß § 25 Abs. 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck:…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck…
…wird gemäß § 25 Abs. 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck:…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlungen auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria erfolgen kann: Empfänger: MA 6 - BA 32 - Verkehrsstrafen, IBAN: AT38 1200 0006 9625 5207, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck…
…1/4 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate begünstigt zu versteuern. Darüber hinaus ist die Tarif-LSt anzusetzen. Die über die Dienstnehmer verhängten und vom Arbeitgeber ersetzten Verkehrsstrafen stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, die Versteuerung erfolgt mit der Tarif-LSt. Die Geschäftsführerbezüge…
…Dezember 2025 € 350,00 (Banküberweisung) sowie € 100,00 (Aufwandersatz für Medikamente) sowie € 340,00 (Bargeld), Jänner 2026 € 420,00 (Bargeld) sowie € 137,10 (Aufwandersatz für Verkehrsstrafe), Februar 2026 € 250,00 (Bargeld). Die gesamten Unterhaltskosten von ***T*** sind nicht bekannt…