…113 Stück Zigarren mit einem durchschnittlich gewichteten Kleinverkaufspreis pro Stück von EUR 5,536, sohin zum Kleinverkaufspreis von insgesamt EUR 11.700,00, wodurch er eine Verkürzung der Tabaksteuer in Höhe von EUR 1.521,00 bewirkt hat, im Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31…
…Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss (Gesamtvorsatz) getragen werden (VwGH 04.09.1992, 91/13/0021 sowie VwGH 25.06.1998, 96/15/0167). Die Regelung der absoluten Verjährung des § 31 Abs 5 FinStrG knüpft an den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist…
…des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 sowie des § 304 durch BGBl I Nr. 57/2004 sinngemäß. Wegen der Verkürzung der Verjährungsfristen des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 dürfen Bescheide nicht gemäß § 299 Abs. 1 aufgehoben werden." Die…
…unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären der Einkünfte eine Verkürzung der Abgaben bewirkte. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre kommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.3…
…und Abfuhr der Lohnabgaben vorhanden und die Höhe derselben bekannt gewesen sei. Daraus sei ersichtlich, dass die pflichtwidrige Nichtmeldung und Nichtabfuhr mit vollem Wissen des Abgabenschuldners erfolgt sei. In diesem Verhalten sei somit eine Vorsatztat im Sinne des Finanzstrafgesetzes zu erblicken, wodurch die Verjährungsfrist auf…
…Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Die Tathandlung wurde am 16.10.2012 gesetzt. Die Strafverfügung gegen den Bf. wurde am 13.3.2013 erlassen, am 10.4.2013 erfolgte ein Zustellversuch. Eine Verfolgungshandlung wurde daher innerhalb der Verjährungsfrist gesetzt…
…Vorgangsweise" der Bf. den Kenntnisstand des Finanzamtes hinsichtlich seiner ausländischen Einkünfte "ausloten" wollte, was für ein vorsätzliches Verhalten des Bf. spreche, so ist dem entgegen zu halten, dass ein nicht unbeträchtlicher Anteil von Anträgen auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung gerade noch vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist…
…wurde hinsichtlich der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns der Bf. bei der Verkürzung der Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o…
…der geprüften Mitunternehmerschaft am 28.10.2010 und Erlassung eines nach Wiederaufnahme geänderten Feststellungsbescheides für 2002 am 29.11.2010 ein gemäß § 295 BAO abgeänderter Einkommensteuerbescheide für das Jahre 2002 erlassen. Mit dieser nach außen gerichteten Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches verlängerte sich die Verjährungsfrist…
…und somit gem § 207 Abs 2 BAO die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren zur Anwendung gelangt. Mit einer Kontrollmitteilung im Dienstwege vom 10.9.2013 teilte das (damalige) Finanzamt Graz-Stadt dem (damaligen) Finanzamt Klagenfurt zusammenfassend Folgendes mit: "Mit Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Graz (Mag. ***6…
…ihrer Begründung der Verlängerung der Verjährungsfrist sich zur Frage, ob bei komplexen Rechtsfragen allenfalls auch eine Erkundigung beim FA erfolgen müsste, auf ein VwGH Erkenntnis (VwGH vom 18.03.2013, 2012/16/0049) bezieht, dass zur Geschäftsführerhaftung nach §§ 9, 80 BAO ergangen ist. Der für…
…die Jahre 2008, 2011 und 2012 zu Recht von der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO ausgehen konnte. Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre, bei hinterzogenen Abgaben…
…22. GP, zu § 323 Abs. 18). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Frage, ob Abgaben hinterzogen sind, eine Vorfrage für die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz (siehe VwGH vom 20.02.1991, 86/13/0047; VwGH vom 26.04.1994, 90…
…4). Die Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist durch das SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57 ist mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten (vgl. Ritz, a.a.O., § 209 Tz 36). Die abgabenrechtlichen Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, weshalb eine Änderung der Verjährungsbestimmungen bewirkt, dass ab…
…€ 26.496,00 festgesetzt. Gegenstand des finanzstrafbehördlichen Beschwerdeverfahrens ist eine mögliche grob fahrlässige Verkürzung von Altlastenbeiträgen für die Quartale I/2013 bis IV/2014 durch Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für diese Zeiträume. Da der mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 2…
…dass mit einer steuerlich wirksamen Änderung der Einkommensteuerbescheide auch für die Jahre 1992 bis 1998 zu rechnen sein werde. Weiters seien Prüfungshandlungen - Erhebungen beim Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds - getätigt worden. Gemäß § 323 Abs. 16 trete die Verkürzung der absoluten Verjährung von 15 auf 10 Jahre…
…3: Begeht der Täter während der Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf das § 25 oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Tat ist jeweils die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum…
… 323 Abs. 27 BAO ist diese Verlängerung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erstmals auf nach dem 31. Dezember 2002 entstandene Abgabenansprüche anzuwenden. Die Frist des § 304 lit. a BAO, die anlässlich der Verkürzung auf sieben Jahre ebenfalls verkürzt wurde, wurde im Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 nicht verlängert…
…übermittelt. Hinsichtlich des Vorliegens einer siebenjährigen Verjährungsfrist führt die Niederschrift aus, dass Hr. XX durch das Nichterklären von Kapitaleinkünften, welche ihm unter Einschaltung der wirtschaftlich ihm zuzuordnenden transparenten Stiftung "F-A" mit Sitz in YZ, Y, eine vorsätzliche Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hätte…
…Entstehung des Abgabenanspruches. Die Neufassung der Verjährungsbestimmungen durch BGBl. I 57/2004 bzw. I 180/2004 (AbgÄG 2004) hat generell zu einer Verkürzung der Verjährungsfristen geführt. Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches…