…zu beantworten ist. Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Das Gesetz enthält keine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung". Diesem Begriff sind sicher alle Arten…
…die tatsächlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum maßgeblich sind. Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103), und im Berufungsfall…
…5). Denn im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Geltung Zeitraum bezogener Absprüche (VwGH 30.1.2014, 2012/16/0052 unter Hinweis auf die Vorjudikatur) können "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum" allein dadurch keine Änderung erfahren (haben), dass im Nachhinein ein von der…
…Dabei ist aber zu beachten, dass der Verwaltungsgerichtshof seine Rechtsprechung, wonach die Frage ob für einen bestimmtesten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten ist, auch auf die (Berufs-) Schulausbildung anwendet (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089)…
…von Beweisen entkräftet. Sein Hinweis auf die erst mit 30.12.2019 erfolgte Wohnortummeldung vermag der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil die tatsächlichen Verhältnisse im Rückforderungszeitraum entscheidend sind. Der Sohn hat bereits ab November 2019 dem Haushalt der Mutter angehört, die erst später…
…Notwendigkeit hinsichtlich der quantitativen Komponente nicht erfüllt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum (§ 10 FLAG 1967 - im Kalendermonat) zu beantworten (vgl Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, …
…sondern die tatsächlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum maßgebend sind. Wie bereits ausgeführt, befand sich der Hauptwohnsitz der T vor sowie während des Auslandsaufenthalts an der Adresse der Beschwerdeführerin und hat sich die Tochter von Antritt der Sprachreise auch tatsächlich im Haushalt der Beschwerdeführerin aufgehalten. Folglich verblieb…
…Folgendes ausgeführt: "Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs…
…Abs. 2 FLAG 1967 immer die tatsächlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum maßgeblich sind. Die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides erstreckt sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer allfälligen Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 29.09.2004, 2000…
…14.2.2007 eine Berufungsverhandlung angesetzt wurde, welche am 27.12.2007 fortgesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Verhältnisse im Kosovo jedoch wieder soweit beruhigt, dass eine Gefährdung wegen Kollaborationsvorwürfen nicht mehr in nennenswertem Ausmaß vorlag. Dies hängt einerseits mit dem zeitlichen Abstand…
…9.2004, 2000/13/0103) ist der Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe das jeweilige Kalendermonat. Daher ist die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Anspruchszeitraum zu beurteilen (vgl zB VwGH 27.3.2002, 2000/13…
…rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum, das ist der Monat, zu treffen ist. Im konkreten Fall legt der angefochtene Bescheid keinen Endzeitpunkt für den Zeitraum fest, sodass der Ausspruch des Finanzamtes für jenen Zeitraum gilt, für den die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren…
…Im Falle einer Betriebsübertragung sei nämlich im Sinne einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise, von der § 108e EStG offenkundig ausgehe, auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. Entgegen der Ansicht der Bw könne es nicht darauf ankommen, ob eine Betriebsübertragung noch im Vergleichszeitraum oder erst im Anspruchszeitraum erfolgt sei…
…2003 bestimmt, dass als Beschäftigung die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis (lit. a) oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis gilt, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird (lit. b). Für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinne des Abs. 2 leg. cit…
…Familieneinkommen des Kalenderjahres 2006 heranzuziehen sei, sei unzutreffend. Die korrekt wiedergegebene Gesetzesstelle sei so zu verstehen, dass der Antrag auf Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2007 erstmals im Kalenderjahr 2008 gestellt werden dürfe. Auf Grund der Tatsache, dass die Antragsfrist für den Mehrkindzuschlag…
…0050). Die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten (VwGH 27.09.2012, 2010/16/0084). Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich aus den Regelungen des § 10 Abs…
…Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (zur FB für nicht die österreichische Staatsbürgerschaft aufweisende Personen vgl. § 3 Abs. 1 bis 4 FLAG 1967). Eine Person kann (im jeweiligen – monatlichen – Anspruchszeitraum; vgl. dazu § 10 Abs. 2 und 4…
…0131; VwGH 26.1.2012, 2012/16/0008 mwN betreffend einen einjährigen Auslandsaufenthalt zum Zweck eines einjährigen Schulbesuchs im Ausland). Bei der Beurteilung, ob der Anspruch auf Familienbeihilfe für den Anspruchszeitraum gegeben ist, ist grundsätzlich eine ex-ante Prüfung vorzunehmen (VwGH 27.9.2012, 2010…
…durchgeführten Begutachtung fest wie folgt: [Grafik] Die beiden betreffend die Tochter der Bf. erstellten Gutachten sind in sich schlüssig und vollständig auch im Verhältnis zueinander nicht unschlüssig oder/und widersprüchlich. 2. Beweiswürdigung Das Verwandtschaftsverhältnis der Bf. zu dem Kind und der Beihilfenbezug (u.a.)…
…Familienbeihilfe zählt, ist ein zeitraumbezogener Abspruch. Ein derartiger Abspruch gilt mangels eines im Bescheid festgelegten Endzeitpunktes für den Zeitraum, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zur Erlassung des Bescheides (vgl etwa VwGH 4.5.2023, Ra 2022…