…zufließen. Betreffend die Verbuchung der ein Mal pro Jahr berechneten Verzinsung bezeichnet diese die Bw. selbst als Vergütung Geschäftsführung. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der steuerlichen Beurteilung der Tätigkeit eines Geschäftsführers weder auf die zivilrechtliche Gestaltung noch auf die begriffliche Bezeichnung an…
…verteilt: | Gesamtüberschuss netto | 208.280,00 | -Vergütung Geschäftsführung Herr B. | 124.000,00 | | 84.280,00 | 50% Anteil Herr B. | 42.140,00 | 50% Anteil Frau B. | 42.140,00 | Gesamteinkünfte Herr B. |…
…erstellten Planungsrechnungen würden selbstverständlich alle Ausgaben berücksichtigen und seien zur Ermittlung des Verkehrswertes geeignet. Die Vergütungen an den geschäftsführenden Gesellschafter seien daher nicht als Aufwand der Mitunternehmerschaft in die Berechnung des Verkehrswertes einzubeziehen. Es liege somit ein positiver Verkehrswert des eingebrachten Vermögens vor. Abschließend wurde…
…Handelt es sich dabei um Betriebsmittel, die (auch) dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellt wurden? | 6. | Sollte die Einzelfirma sowohl Büroräumlichkeiten als auch sämtliche Betriebsmittel (insbesondere EDV, Telefon, Fax etc.) für die Geschäftsführung beigestellt haben, teilen Sie bitte mit ob und in welcher Höhe…
…4.2) 4.2.1) Aus der GuV der Bw für 2003 - betriebliche Erträge nur aus Haftungsvergütung und Vergütung für Geschäftsführung - sowie aus der Eingabe der Bw an das Finanzamt g vom 10. März 2003, dass die Bw nur mehr Geschäftsführungs-GmbH der Kommanditgesellschaft sei…
…oftmals um die einzige Einkunftsquelle handle, mit welcher die Lebensbedürfnisse abgedeckt werden (müssten). Weiters ist anzuführen, dass sich ohne angemessene Vergütung höchstwahrscheinlich niemand bereiterklären würde, eine Geschäftsführung als Geschäftsführer, welche unter Umständen auch zur Haftungsinanspruchnahme führen könne, zu übernehmen. Im vorliegenden Fall würde eine Entgeltvereinbarung…
…der Geschäftsführertätigkeit oftmals um die einzige Einkunftsquelle handle, mit welcher die Lebensbedürfnisse abgedeckt werden (müssten). Weiters sei anzuführen, dass sich ohne angemessene Vergütung höchstwahrscheinlich niemand bereiterklären würde, eine Geschäftsführung als Geschäftsführer, welche unter Umständen auch zur Haftungsinanspruchnahme führen könne, zu übernehmen. Im vorliegenden Fall würde…
…Dass die grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft in B.,L-Straße4A, diese Liegenschaft der RRS KG auch dann zur Verfügung gestellt hätte, wenn die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH durch einen fremden Dritten wahrgenommen worden wäre, widerspricht ebenso jeglicher Lebenserfahrung wie die im Dienstvertrag erfolgte konkrete Umschreibung…
…Dass die grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft in B., L-Straße diese Liegenschaft der R KG auch dann zur Verfügung gestellt hätte, wenn die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH durch einen fremden Dritten wahrgenommen worden wäre, widerspricht ebenso jeglicher Lebenserfahrung wie die im Dienstvertrag erfolgte konkrete Umschreibung…
…Kienbaum Consultants Austria GmbH in Auftrag gegebene Studie vorgelegt. Im Ergebnisbericht vom 05.09.2018 beträgt der Mittelwert (Median) branchenüblicher Vergütungen der Geschäftsführung von Juwelierunternehmen vergleichbarer Größenordnung jährlich 72.800 €. Die Erstellung des Marktvergleichs umfasste fünf Schritte (Festlegung der Funktionen, Auswahl der Peer Group…
…eines von der **GmbH1** & Co KG bei Kienbaum Consultants Austria GmbH in Auftrag gegebenen Vergütungsbenchmarks beträgt der Mittelwert (Median) branchenüblicher Vergütungen der Geschäftsführung von Juwelierunternehmen vergleichbarer Größenordnung jährlich 72.800 €. Das durchschnittliche Eigenkapital der **GmbH1** betrug im Jahr 2014 zu Buchwerten 168.865,92…
…Der Auftragnehmer hat selbst abzuschätzen, wann seine Anwesenheit nicht erforderlich ist. § 7 Entgelt Die Höhe der Vergütung für die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gewinn, den die Gesellschaft im Wirtschaftsjahr erzielt. Dabei wird die Bemessungsgrundlage für den Geschäftsführerbezug wie folgt ermittelt: Bilanzgewinn minus Gewinnvortrag plus…
…Ziviltechniker usw., geböte (vgl. VwGH 04.02.2009, 2008/15/0260). Grundsätzlich sind Gesellschaften und deren Gesellschafter-Geschäftsführer frei, auf eine angemessene Vergütung für die Geschäftsführung zu Gunsten höherer, auch alinearer, Ausschüttungen zu verzichten. Bei folgenden Gestaltungen, deren Zweck erkennbar auf die Umgehung bestimmter Abgaben…
… vom Gesellschaftsvertrag abweichend unterbliebene Vergütungen der T für die Geschäftsführung wurzeln in Fehlern bei der Verbuchung. Sämtliche im Rahmen der stillen Gesellschaft getätigten Zahlungen sind steuerrechtlich als Ertrag der stillen Gesellschafterin zugeflossen und nicht dem Bf als Gesellschafter der Geschäftsherrin. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich…
…vereinbart wurde und daher ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, sind die getätigten Einnahmen nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt als zusätzliche Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit zu beurteilen. Als Beweismittel sind also einerseits die unstrittige Geschäftsführertätigkeit, die damit verbundene angemessene Entlohnung und die Bewegungen am Verrechnungskonto…
…Tätigkeit eine Vergütung iHv. 6% des Gesamtumsatzes der GmbH erhalte, die monatlich berechnet und ausbezahlt werde und mit der sämtliche Leistungen abgegolten seien. Nach § 6 des Vertrages hat der Bw. weiters Anspruch auf Spesenersatz bei Geschäftsreisen sowie auf Kostenersatz für die mit seiner Geschäftsführungstätigkeit zusammenhängende…
…Die Vergütung für die Geschäftsführung werde nach dem Gewinn des jeweiligen Jahres endgültig bemessen. Die während des Jahres bezogenen Zahlungsbeträge seien als Akontierungen anzusehen. In den Jahresabschlüssen der GmbH seien diese Abläufe entsprechend dargestellt. Neben der Geschäftsführung ausgeübte Tätigkeiten würden aus der Gesellschafterstellung heraus erfolgen…
…Gesellschaft als Darlehen wieder zur Verfügung gestellt, sei irrig und widerspreche den tatsächlichen Verhältnissen. In Wahrheit handle es sich bei den mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter entnommenen Gelder und in Ansehung der Rückzahlungsverpflichtung um ein Darlehen, das seitens der Gesellschaft dem geschäftsführenden Gesellschafter gewährt wurde.…
…auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 26.3.2003, 2001/13/0092) im Wesentlichen damit argumentiert, dass die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen als weitere Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit anzusehen sei. Mit der Fälligkeit bzw. der Verbuchung auf dem Verrechnungskonto sei der Vorteil dem Geschäftsführer zugeflossen…
…im ausschließlichen Interesse der Gesellschaft erfolgen, könne, vergleichbar mit dem Bereitstellen sonstiger Betriebsmittel, nicht als Vergütung für die Geschäftsführung angesehen werden. Der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer seien daher nicht die gesamten Pkw-Kosten, sondern nur jener Teil der Kosten hinzuzurechnen, der auf die private Nutzung…