Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen A., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Mai 2010…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen B, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Jänner 2011 gegen den…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Mai 2010 gegen den Bescheid…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen A, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30. März 2010…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen M, vertreten durch Mag. Eberhard Reisigl, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Trientlgasse 65, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. März 2009…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. M.H., in der Finanzstrafsache gegen C.N., (vormals: W.), wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen P wegen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr, StrNr. 051/2007/00000…
16.2.3.1.1 Verdachtsfälle Rz 1233: Die nach § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 3 KStG 1988 zustehenden sachlichen Befreiungen kommen in Verdachtsfällen nicht zur Anwendung. Verdachtsfälle sind solche, die nach dem Gesamtbild der Sachverhaltselemente auf die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauches (Steuerhinterziehung) schließen…
…Beschuldigten vom 2. Jänner 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Das Verdachtsprüfungsverfahren seitens der Finanzstrafbehörde sei bereits anlässlich der Aktenvorlage an den Spruchsenat in der Finanzstrafsache HP abgeschlossen worden, wobei der Amtsbeauftragte darin offenbar zu dem Schluss gekommen sei, dass die nunmehr…
…noch die Abgabenerklärungen noch sonstige Unterlagen vorgelegt habe. Ob den Einwendungen gegen die Höhe der Vermietungseinkünfte Berechtigung zukommt, kann im derzeitigen Verfahrensstadium, indem es nur um die Verdachtsprüfung geht, nicht endgültig beurteilt werden. Dies ist auch zulässig, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht…
…oder ihr ein Irrtum unterlaufen ist, erst nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens beantwortet werden können. An dieser Stelle ist nochmals darauf zu verweisen, dass Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens einzig die Verdachtsprüfung ist, hier aber nicht die Frage zu beantworten ist, ob die Beschuldigte das ihr zur Last…
…einem wesentlichen Kriterium für den Verdacht in Richtung § 33 Abs. 2 lit a FinStrG. Ob der Beschwerdeführer durch sein Verhalten allenfalls Sorgfaltspflichten verletzt und damit fahrlässig gehandelt hat, ist nicht Gegenstand des anhängigen Verdachtsprüfungsverfahrens. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 13. Juni 2008
…beachtliche Größenordnung erreicht hat. Das Gesamtbild deutet nicht darauf hin, dass hier im Wege von zu niedrigen Privatanteilen bewusst Steuern hinterzogen wurden. Ob der Beschwerdeführer durch sein Verhalten allenfalls Sorgaltspflichten verletzt und damit fahrlässig gehandelt hat, ist nicht Gegenstand des anhängigen Verdachtsprüfungsverfahrens. Es deutet allerdings…
…die Beschwerdeführerin durch ihr Verhalten allenfalls Sorgfaltspflichten verletzt hat und damit fahrlässig gehandelt hat, ist nicht Gegenstand des anhängigen Verdachtsprüfungs-Verfahrens. Diese Frage wird vom Finanzamt als zuständiger Finanzstrafbehörde erster Instanz zu untersuchen bzw. zu klären sein. Zusammenfassend bestehen aus Sicht des unabhängigen Finanzsenates keine…
…der UVA bzw. zur Nichtabfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen geführt haben sind im anschließenden Untersuchungsverfahren zu klären, dies stellt nicht die Aufgabe des Verdachtsprüfungsverfahrens dar. Zusammenfassend geht auch die Rechtsmittelbehörde davon aus, dass nach dem bisherigen Verfahrensstand die Einleitung des Finanzstrafverfahrens zu Recht erfolgt ist, sodass spruchgemäß…
…für die eine Selbstanzeige erstattet wird, im Schriftsatz klar zu benennen ist. Dazu ist klarzustellen, dass es nicht Aufgabe des Verdachtsprüfungsverfahrens sein kann, über die endgültige Wirkung einer vermeintlichen Selbstanzeige abzusprechen. Darüber wird nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens der zuständige Spruchsenat zu entscheiden haben. Zusammenfassend geht…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen GP vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in 4040 Linz, Jahnstraße 10, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2…