Verbundene Unternehmen a) Gesellschaften im Konzern: Rz 959: Insbesonders folgende Fallkonstellationen können zu einer verdeckten Ausschüttung führen: Eine Tochtergesellschaft erbringt Lieferungen und Leistungen an die Muttergesellschaft bei unangemessen niedrigem Entgelt (verdeckte Ausschüttung an die Muttergesellschaft). Die Muttergesellschaft erbringt Lieferungen und Leistungen an die Tochtergesellschaft zu…
…a KStG 1988 definiert die klassische Verbundenheit einer Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft oder Enkelgesellschaft. Ein verbundenes Unternehmen in diesem Sinne liegt vor, wenn die Körperschaft an diesem unmittelbar oder mittelbar eine mindestens 25-prozentige Beteiligung in Form von Kapital oder Stimmrechten hält oder bei diesem…
…1988) 23.4.1 Verbundene Unternehmen im Sinne des § 10a Abs. 4 Z 2 KStG 1988 (§ 14 Abs. 4 erster Teilstrich KStG 1988) Rz 1309ic: Gemäß § 14 Abs. 4 erster Teilstrich KStG 1988 gelten für Zwecke des § 14 KStG 1988 sämtliche Unternehmen im Sinne des…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
…9 des OECD-Musterabkommens beziehe, und festgehalten, dass Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen müssen. Die Tätigkeit der G.Wien habe sich ausschließlich auf die Erbringung von Dienstleistungen erstreckt, sodass mit einem im Dienstleistungsbereich in Österreich üblichen Gewinnaufschlag in der Größenordnung von 5% - 15…
…grundsätzlich zur Übertragung des Bestandobjektes ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters nicht berechtigt. Ausgenommen ist die Unterbestand- oder Weitergabe dann, wenn der neue Pächter ein Unternehmen der Firmengruppen der Bf. ist, wobei die bereits abgelaufene Pachtdauer in die Gesamtdauer der beiden Pachtverträge zusammen eingerechnet wird…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Strittige Punkte Ist bei einem Pachtvertrag über Geschäftsflächen mit einem als Präsentationsrecht bezeichnetem Weitergaberecht an verbundene Unternehmen für Zwecke der Bemessungsgrundlage von der bestimmten Dauer (inkl. Verlängerungsoption) auszugehen? 2…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Strittige Punkte Ist bei einem Pachtvertrag über Geschäftsflächen mit einem als Präsentationsrecht bezeichnetem Weitergaberecht an verbundene Unternehmen für Zwecke der Bemessungsgrundlage von der bestimmten Dauer (inkl. Verlängerungsoption) auszugehen? 2…
…zumindest die gleiche Bonität wir der Mieter haben, es muss sich beim Nachmieter um ein verbundenes Unternehmen im Sinne des UGB mit Sitz in Österreich oder Deutschland handeln und es muss die Einhaltung des Geschäftszweckes sichergestellt sein. Dadurch wird der Kreis der potenziellen Nachmieter doch…
…die Vermieterin doch verpflichtet einen Vertrag mit dem selben Inhalt und Konditionen abzuschließen, sofern der Dritte bestimmte, im Vertrag näher definierte Voraussetzungen erfüllt (wie zB verbundenes Unternehmen, dieselbe Bonität etc) und der Pachtzweck uneingeschränkt beibehalten wird. An der vereinbarten Laufzeit soll sich gerade nichts ändern…
…der Vertragsparteien an die im Vertrag vereinbarte bestimmte Dauer nicht aufgehoben werden kann. Zum Präsentationsrecht ist festzuhalten, dass der von der Pächterin namhaft gemachte Dritte verschiedene Kriterien erfüllen muss: es muss sich beim neuen Pächter um ein verbundenes Unternehmen iSd § 189a Z 8 UGB oder …
…die Vermieterin doch verpflichtet einen Vertrag mit dem selben Inhalt und Konditionen abzuschließen, sofern der Dritte bestimmte, im Vertrag näher definierte Voraussetzungen erfüllt (wie zB verbundenes Unternehmen, dieselbe Bonität etc) und der Pachtzweck uneingeschränkt beibehalten wird. An der vereinbarten Laufzeit soll sich gerade nichts ändern…
…die vom österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch Produktionsfehler seitens der deutschen Muttergesellschaft verursacht oder er beruht auf einer missverständlichen Liefervertragsvereinbarung zwischen dem US-Kunden und der deutschen Muttergesellschaft oder er ist einer mangelhaften Weitergabe der US-Kundenwünsche durch die deutsche…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
In EAS 1039 wurde hinsichtlich einer ausländischen Tochtergesellschaft bestätigt, dass deren Halten und Veräußern von (wesentlichen) Beteiligungen an operativ tätigen Auslandsgesellschaften nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG. und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (§ 2 Z 3 lit. c) nicht als…
Eine englische Kapitalgesellschaft, die in Österreich ein Gebäude anmietet und dieses einer in Österreich neu gegründeten verbundenen GesmbH zur Verfügung stellt, begründet hiedurch keine inländische Betriebstätte, unterliegt aber mit den (nach dem Fremdverhaltensgrundsatz) anzusetzenden Benutzungsentgelten gemäß Artikel 6 DBA-Großbritannien der inländischen Körperschaftsteuerpflicht; ferner ist…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
…erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht, kann vereinzelt aus Judikaten des Gerichtshofes abgeleitet werden. Im Fall international verbundener Unternehmen kommt in diesem Zusammenhang auch den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen, AÖF Nr. 114/1996 und 122/1997 Bedeutung zu. Denn es…
…zusammengeschlossen haben. Gemäß Ziffer 8.3 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖFV. Nr. 155/1998) handelt es sich bei einem KVV "um ein zwischen Unternehmen abgeschlossenes Vertragswerk, durch das Kosten und Risiken für die Entwicklung, die Produktion oder den Erwerb von Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen oder Rechten aufgeteilt werden";…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…