…über das ohnedies bereits bestehende Ausmaß hinausgeht. Der Bw. hat die Gebühr samt Erhöhung unter zu Hilfenahme eines Privatkredites entrichtet. Daraus ist aber zu schließen, dass eine Nachsicht der Abgabenschulden in Höhe von € 270,00 die wirtschaftliche Situation des Bw. nicht wesentlich verändern würde…
…Bewilligung der Nachsicht würde sich die monatliche Kreditrate ebenfalls um 16,13 % vermindern. Das wäre ein Betrag von 55,80 €. Nach Ansicht des Senates würde dies keine nennenswerte Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Bw. bewirken. Darüber hinaus ist der Kredit durch die Abtretung der…
…der Billigkeit gem. § 20 BAO als Element der Ermessensübung selbst zu unterscheiden. Liegt keine Unbilligkeit vor, kommt es zu keiner Ermessensübung. Der Verwaltungsgerichtshof stellt auf die Unbilligkeit "im Einzelfall" ab (VwGH 17.09.1979, 2109/79). Eine persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation…
…ist der Beschluss über 1,550.000,00 Euro im Wesentlichen gleichlautend mit dem Beschluss vom Oktober 2008. Beschluss vom August 2011, auszugsweise Wiedergabe: Gründe für die Beschlussfassung: …. Ing. ***10*** präsentiert dem Vorstand die Zwischenergebnisse zum 30.6.2011. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation…
…habe sie auch die Miete für die Wohnung, die sie gemeinsam mit ihren Kindern bewohne, nicht bezahlen können. Die Vermieterin habe deshalb auch Räumungsklage eingebracht. Die wirtschaftliche Situation der Bf. habe sich seit dem 27. Jänner 2009 nicht verbessert, sondern noch wesentlich verschlechtert. Die Bf…
…€ 0,00 zurückgegangen, eine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage sei derzeit nicht erkennbar. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.3.2018, Zahl: Zahl***, wies das Zollamt die Beschwerde als unbegründet ab. Auch am Ende der Vertragslaufzeit für das Leasingauto sei ein Mehrkilometerzuschlag zu bezahlen, weshalb die Begründung…
…Liebhaberei aus, da derzeit keine Mietenzahlungen fließen. Der Argumentation des Finanzamtes können wir uns nicht anschließen, zumal seitens unseres Mandanten auf die Mietenzahlungen nicht endgültig verzichtet wurde, sondern diese lediglich ausgesetzt wurden. Sobald eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der L GmbH (A) erreicht wurde, ist…
…werden, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der X GesmbH im Jahr 1995 auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 1994 zurückprojiziert wird. Die Bw. hat glaubwürdig dargelegt, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der X GesmbH im Jahr 1995 auf Grund eines außergewöhnlichen und einmaligen Handelsgeschäftes…
…Überlegungen erübrigen, ob der Abgabengläubiger mit oder ohne Gewährung einer Zahlungserleichterung besser gestellt wäre. In Anbetracht der dargestellten Gefährdung ist aber auch eine auf ein Jahr befristete Ratenzahlung ausgeschlossen, weil völlig unklar ist, wodurch und inwieweit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Bw. eintreten sollte…
…erst nach Vollendung der Beratungsleistung bzw. zu einem bestimmten Stichtag in Abrechnung zu bringen. Zu Punkt 3 führte sie aus, Sicherheiten für die bevorschussten Ausgaben seien nicht gewährt worden, da zum Zeitpunkt der Aufwandsverursachung bzw. Aufwandsverrechnung mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaft gerechnet…
…nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Berufungswerberin führen, sondern nur die anderen Gläubiger in unzulässiger Weise auf Kosten der Finanzverwaltung begünstigen. In einer Eingabe vom 21.6.2004 wies die Berufungswerberin darauf hin, dass sie als Teilzeitkraft bei der Post monatlich rund…
…wirtschaftlichen Situation des Bf. zu überprüfen, sei nicht auf "Teile" eingeschränkt gewesen. Die Zufälligkeit, dass für die Abgabennachforderung 2016 ein Erstbescheid erlassen worden sei und damit kein Wiederaufnahmegrund erforderlich gewesen sei, könne nicht dazu führen, dass die Ermessensübung gem. § 20 BAO in Zusammenhang mit der…
…gehörenden Baufirmen extrem schlecht geworden, wobei die Anhäufung der Fixkosten durch die inzwischen eingetretene schwere Erkrankung des Haftungspflichtigen und dessen Familie nun nicht oder nur im geringen Umfang reduziert werden kann. Somit liegt Unbilligkeit der Einhebung, begründet durch die wirtschaftliche Situation, vor und stellen wir…
…Grund dessen Intention einer Nachfolge durch dessen Tochter nicht die Absicht den bisherigen Gewerbebetrieb zur Gänze aufzugeben, sondern lediglich die wirtschaftliche Situation des Betriebes durch die Optimierung der Ertragssituation mittelfristig zu verbessern." Mit Feststellungsbescheid und Wiederaufnahmebescheid für die Jahre 2003, 2004 und 2005 vom 12…
…dass der Bw. die gegenständliche Bürgschaft im Jahr 2004 übernommen hat, um seiner Ehefrau (Jahrgang 1955) die Weiterführung ihrer Schuhgeschäfte zu ermöglichen und die Insolvenzgefahr abzuwenden; - dass der Betrieb der Gattin des Bw. im Dezember 2008 infolge Ausbleibens der erhofften Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dennoch…
…an der fristgerechten Entrichtung von Abgaben zu zweifeln. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, seine Firmen hätten im Konkurs der GmbH erhebliche Forderungsausfälle erlitten. Dies wäre nicht der Fall gewesen, wenn er an der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der GmbH gezweifelt hätte. Im angefochtenen…
…die Folge eines von der Bw. selbst veranlassten Verfahrens ist und andererseits die Einhebung dieser Gebühren nicht die maßgebliche Ursache ihrer prekären Lage ist. Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Bw. im Nachsichtverfahren offensichtlich unwahre Angaben machte. Da der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Bw…
…wenn die Tatsache der (vollen) Einbringlichkeit der Forderung ausdrücklich bejaht wird. Warum von einer ohnedies solventen Schuldnerin keine Zinsen für gestundete Verbindlichkeiten verlangt werden dürfen, ist nicht näher erklärbar. Dass zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der AP GmbH sich hierbei der Gesellschafter FG der Bw…
…Hätte der Beschwerdeführer Kenntnis der wirtschaftlichen Situation gehabt, hätte er bereits zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Ihn trifft daher kein Verschulden am aufgelaufenen Beitragsrückstand. Über die Haftung des Geschäftsführers ist im Rahmen des § 224 BAO als Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetzgeber…
…des Betrages eine leichtere Sanierbarkeit der wirtschaftlichen Lage des Bf. ergäbe. An der wirtschaftlichen Situation hat sich bislang keine Änderung ergeben, der Bf. strebe einen Privatkonkurs an. Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit Bescheid vom 19.12.2006 wurde aufgrund der bescheidmäßigen Feststellung von Einkünften…