…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgten. Für die Qualifikation von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 sei eine konkrete Einkunftsquelle maßgeblich (z.B. konkretes Arbeits- oder Dienstverhältnis, konkrete berufliche Tätigkeit). Um Fortbildung handle es sich dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten…
…somit nicht die Verbesserung der bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Bf. zur Folge. Schließlich ist festzuhalten, dass, weil die steuerliche Anerkennung der Bildungsmaßnahme des Bf. im Jahr 2009 bereits dem Grunde nach zu versagen ist, ein Abspruch über die Höhe der andernfalls anzuerkennenden Bildungskosten…
…gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass diese der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dienen müssten. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen würden, sie zur Berücksichtigung…
…der strittigen Werbungskosten in dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit der Begründung, dass Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn sie Kosten für Fortbildung oder Ausbildung im verwandten Beruf darstellen würden. Fortbildungskosten würden dazu dienen, im jeweils ausgeübten Beruf durch Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten…
…geeignet sind, im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161, VwGH 19…
…Merkmal beruflicher Fortbildung gegeben, die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient." Mit diesen Vorlageanträgen wird das bisherige Berufungsbegehren, soweit es sich um die Geltendmachung von Kosten handelt, die durch den Besuch von Aufführungen der Österreichischen Bundestheater entstanden sind, aufrecht erhalten.…
…beruflicher Fortbildung sei es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dienen würde (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage abzugsfähige Fortbildungskosten seien daher auch weiterhin abzugsfähig (ausgenommen Zweitstudium). Das vom Bw betriebene…
…beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22. 11. 1995, 95/15/0161 ). Fortbildungskosten sind wegen ihres Zusammenhanges mit der bereits ausgeübten Tätigkeit und den darauf beruhenden Einnahmen steuerlich abzugsfähig (vgl. für viele VwGH…
…Auflage, Tz 203/1ff und § 16), dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 28.10.2004, 2001/15/0050, VwGH 28.9.2004, 2001/14/0020). Das Finanzamt versagt die Abzugsfähigkeit der strittigen Aufwendungen mit der lapidaren Begründung…
…dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Ausbildungskosten sind hingegen Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten…
…dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf dienen würden. Dass der Begriff Fortbildungsmaßnahme eng auszulegen sei, sei weder im Gesetzeswortlaut begründet noch in den LStR. In deren Rz 358 sei ausgeführt, dass eine Unterscheidung in Aus- und Fortbildung bei einer Bildungsmaßnahme…
…die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in dem vom Steuerpflichtigen konkret bereits ausgeübten Beruf dienten (VwGH v. 30.1.1990, 89/14/0227, v. 29.11.1994, 90/14/0215, v. 22.11.1995, 95/15/0161), nicht jedoch Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen…
…10 leg cit sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten absetzbar. Nach der ständigen Judikatur des VwGH ist von Berufsfortbildung dann auszugehen, wenn die bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert werden…
…die Berufung der Bw. als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde darin ausgeführt, dass Fortbildungskosten dazu dienen würden, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung sei, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…
…die Tätigkeit als Psychotherapeut keine Verbesserungs- und Umstrukturierungsmaßnahme iZm der Tätigkeit als Ausstellungsleiter sei. Die beiden Tätigkeiten seien getrennt zu betrachten. Die geltend gemachten Kosten für die Ausbildung zum Psychotherapeuten seien keine Kosten, die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in den bisher ausgeübten Berufen…
…Inkrafttreten der mit Bundesgesetz BGBl I 1999/106 eingeführten Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den Werbungskosten. Während die berufliche Fortbildung der Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dient…
…Vertreter der Bw gegen den oa Bescheid Berufung. Begründend wurde ausgeführt, dass Fortbildungskosten dazu dienen würden im jeweiligen Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung sei es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…
…Ausbildungskosten - Fortbildungskosten"). Während die berufliche Fortbildung der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient, dient die Berufsausbildung dem Erlernen eines Berufes. Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Abgabepflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits…
…Mai 2009 fanden die von der Bw. beantragten Aufwendungen keine Berücksichtigung als Werbungskosten. Das Finanzamt führte darin begründend aus, dass die Aufwendungen keine Fortbildungskosten darstellen würden, weil sie keine Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf mit sich bringen würden. Mit Eingabe vom…
…und Seminaren geltend gemachten Kosten als Fortbildungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähig? Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden. Die berufliche Fortbildung dient der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten…